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   OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 9 U 179/12   

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https://dejure.org/2013,38811
OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 9 U 179/12 (https://dejure.org/2013,38811)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.11.2013 - 9 U 179/12 (https://dejure.org/2013,38811)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. November 2013 - 9 U 179/12 (https://dejure.org/2013,38811)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Regress des Rentenversicherungsträgers: Übergangsfähiger Erwerbsschaden bei verkehrsunfallbedingtem Verlust des Arbeitslosengeld II

  • verkehrslexikon.de

    Erwerbsschaden bei verkehrsunfallbedingtem Verlust des Arbeitslosengeld II und Forderungsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Rentenversicherungsträgers wegen unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit; Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des klagenden Rentenversicherungsträgers

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 BGB, § 842 BGB, § 3 aF PflVG, § 116 SGB 10, § 119 SGB 10
    Regress des Rentenversicherungsträgers: Übergangsfähiger Erwerbsschaden bei verkehrsunfallbedingtem Verlust des Arbeitslosengeld II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines Rentenversicherungsträgers wegen unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übergangsfähiger Erwerbsschaden bei verkehrsunfallbedingtem Verlust von ALG II

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übergangsfähiger Erwerbsschaden bei verkehrsunfallbedingtem Verlust von ALG II

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 9 U 179/12
    Die gegenteilige Auffassung, der sich der Senat anschließt, hat der Bundesgerichtshof in seiner nach Erlass des landgerichtlichen Urteils ergangenen Entscheidung vertreten (BGH, Urt. v. 25.06.2013 - VI ZR 128/12).
  • LG Coburg, 16.09.2020 - 13 O 545/16

    Schadensersatz wegen Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

    Voraussetzung für einen auf die Klägerin gemäß § 116 SGB X übergegangenen Schadensersatzanspruch des Geschädigten gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, §§ 7 Abs. 1, 11 StVG, §§ 823 Abs. 1, 842 BGB ist jedoch, dass der Geschädigte zum Zeitpunkt des Unfalls einen - zukünftigen - Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, der durch den Unfall weggefallen ist (vgl. OLG Stuttgart, 9 U 179/12, Urteil vom 27.11.2013, Rn. 12 - zitiert nach juris).

    aa) Die Darlegungs- und Beweislast für die Erwerbsfähigkeit und damit die Anspruchsberechtigung im Verletzungszeitpunkt trägt dabei der Verletzte bzw. der Zesslonar des Anspruchs (vgl. BeckOGK/Eichelberger, a.a.O., § 842 Rn. 280; OLG Stuttgart, 9 U 179/12, Urteil vom 27.11.2013, Rn. 12, 14 - zitiert nach juris), hier also die Klägerin.

    Auch in diesem Fall muss die Klägerin die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen (vgl. OLG Stuttgart, 9 U 179/12, Urteil vom 27.11.2013, Rn. 14 - zitiert nach juris), wozu eben auch die Erwerbsfähigkeit ihres Versicherten gehört.

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