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   OLG Hamm, 09.03.1993 - 9 U 181/92   

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OLG Hamm, 09.03.1993 - 9 U 181/92 (https://dejure.org/1993,19204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.1993 - 9 U 181/92 (https://dejure.org/1993,19204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 1993 - 9 U 181/92 (https://dejure.org/1993,19204)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 436
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 186/20

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln von der

    Beschleunigungsstreifen gehören nicht zu den durchgehenden Fahrbahnen, sie sind vielmehr "andere Straßenteile", von dort Einfahrende trifft daher eine gesteigerte Sorgfaltspflicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09. März 1993 - 9 U 181/92 -, juris; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 18 StVO Rn. 17 m.w.N.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. September 2006 - 10 U 16/06 -, Rn. 63, juris).
  • OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile an Kollision beim Einfädeln

    Beschleunigungsstreifen gehören nicht zu den durchgehenden Fahrbahnen, sie sind vielmehr "andere Straßenteile", von dort Einfahrende trifft daher eine gesteigerte Sorgfaltspflicht (vgl. OLG Hamm, NZV 1993, 436; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 18 StVO Rdn. 17, Rdn. 18), die aber der Beklagte zu 4) hier ebenfalls missachtet hat, so dass sein Fahrverhalten insgesamt als grob verkehrswidrig gewertet werden muss.

    cc) Nach den besonderen Umständen des vorliegenden Falls schließt das grob verkehrswidrige Fahrverhalten des Beklagten zu 4) eine Berücksichtigung der Betriebsgefahr des klägerischen Lkw gleichwohl nicht gänzlich aus (vgl. ähnlich OLG Hamm NZV 1993, 436; OLG Celle DAR 1992, 220).

    Ihnen gegenüber ist Rücksicht zu üben, weil sie sonst nicht mit höherer Geschwindigkeit einfahren können (vgl. OLG Hamm NZV 1993, 436; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 18 StVO Rdn. 17 m.w.N.).

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