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OLG Köln, 03.06.2003 - 9 U 182/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch aus bestehender Kaskoversicherung auf Ersatz des Fahrzeugwertes; Vorliegen von Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit; Maßgeblichkeit des Wiederbeschaffungswertes für Höhe des Erstattungsanspruchs
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.09.2002 - 24 O 97/02
- OLG Köln, 03.06.2003 - 9 U 182/02
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13
Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Fahrzeugversicherung durch Verschweigen eines …
Die hierzu vom Landgericht in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 03.06.2003 (Az. 9 U 182/02; zitiert nach: juris) passt für den vorliegenden Fall nicht, weil dort eine eigene Erklärung des Versicherungsnehmers erfolgt war und eine Zurechnung der Erklärung des Sohnes, der auch im dortigen Fall den Unfall verursacht hatte, gerade nicht stattfand.