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   OLG Stuttgart, 06.04.2005 - 9 U 188/04   

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https://dejure.org/2005,4586
OLG Stuttgart, 06.04.2005 - 9 U 188/04 (https://dejure.org/2005,4586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.04.2005 - 9 U 188/04 (https://dejure.org/2005,4586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. April 2005 - 9 U 188/04 (https://dejure.org/2005,4586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Darlehensvertrag: Auslegung der getroffenen Vereinbarung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Haftung des Bürgen für eine noch ausstehende Zahlungsverpflichtung des Hauptschuldners aus einem Darlehensvertrag; Wirkungen der nachträglichen Veränderung einer Bürgschaftsurkunde durch die Hinzufügung eines Zusatzes; Verjährung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 195 n. F.; ; BGB § ... 197 Abs. 1 Nr. 3 n. F.; ; BGB § 767 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 296 Abs. 4; ; ZPO § 520; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auslegung der getroffenen Vereinbarungen der Vertragsparteien bei Abschluss eines Darlehensvertrages und zur Forderungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1777
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04

    Verbraucherkreditgeschäft der Bank: Unwirksamkeit einer Forderungsabtretung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2005 - 9 U 188/04
    Die Beklagte wendet weiter ein, die Klägerin habe den Ausfall als anspruchsbegründendes Merkmal nicht ordnungsgemäß dargelegt, sie sei aufgrund eines nach einem Urteil des OLG Frankfurt vom 20.4.2004 (WM 04, 1386) anzunehmenden stillschweigenden Abtretungsverbots nicht aktivlegitimiert.

    Soweit sich die Beklagte gegen die Abtretung der ... an die Klägerin vom 4.9.2001 unter Berufung auf ein im Darlehensvertrag angeblich stillschweigend vereinbartes Abtretungsverbot unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (WM 2004, 1386) berufen will, teilt der Senat nicht die in jenem Urteil vertretene Rechtsauffassung (dazu LG Koblenz WM 2005, 30; LG Frankfurt ZIP 2005, 115; Böhm BB 2004, 1641; Freitag EWiR 2004, 741; Rinze WM 2004, 1597; Langenbucher BKR 2004, 333; Stiller ZIP 2004, 2027; Cahn WM 2004, 2041).

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2004 - 21 O 96/02

    Bankgeheimnis steht einer Forderungsabtretung nicht entgegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2005 - 9 U 188/04
    Soweit sich die Beklagte gegen die Abtretung der ... an die Klägerin vom 4.9.2001 unter Berufung auf ein im Darlehensvertrag angeblich stillschweigend vereinbartes Abtretungsverbot unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (WM 2004, 1386) berufen will, teilt der Senat nicht die in jenem Urteil vertretene Rechtsauffassung (dazu LG Koblenz WM 2005, 30; LG Frankfurt ZIP 2005, 115; Böhm BB 2004, 1641; Freitag EWiR 2004, 741; Rinze WM 2004, 1597; Langenbucher BKR 2004, 333; Stiller ZIP 2004, 2027; Cahn WM 2004, 2041).
  • LG Koblenz, 25.11.2004 - 3 O 496/03

    Abtretbarkeitsanspruch einer Bank auf Rückzahlung eines Darlehens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2005 - 9 U 188/04
    Soweit sich die Beklagte gegen die Abtretung der ... an die Klägerin vom 4.9.2001 unter Berufung auf ein im Darlehensvertrag angeblich stillschweigend vereinbartes Abtretungsverbot unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (WM 2004, 1386) berufen will, teilt der Senat nicht die in jenem Urteil vertretene Rechtsauffassung (dazu LG Koblenz WM 2005, 30; LG Frankfurt ZIP 2005, 115; Böhm BB 2004, 1641; Freitag EWiR 2004, 741; Rinze WM 2004, 1597; Langenbucher BKR 2004, 333; Stiller ZIP 2004, 2027; Cahn WM 2004, 2041).
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 129/03

    Absicherung von Altenergieanlagen in den neuen Ländern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2005 - 9 U 188/04
    Soweit sich die Beklagte gegen die Abtretung der ... an die Klägerin vom 4.9.2001 unter Berufung auf ein im Darlehensvertrag angeblich stillschweigend vereinbartes Abtretungsverbot unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (WM 2004, 1386) berufen will, teilt der Senat nicht die in jenem Urteil vertretene Rechtsauffassung (dazu LG Koblenz WM 2005, 30; LG Frankfurt ZIP 2005, 115; Böhm BB 2004, 1641; Freitag EWiR 2004, 741; Rinze WM 2004, 1597; Langenbucher BKR 2004, 333; Stiller ZIP 2004, 2027; Cahn WM 2004, 2041).
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