Rechtsprechung
OLG Celle, 28.01.2004 - 9 U 198/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Übertragung der Räum- und Streupflicht auf eine Fachfirma
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB; § 831 Abs. 1 BGB
Schmerzensgeldanspruch wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung; Mangelnde Erfüllung der Streupflicht; Betrauen einer "anerkannten Fachfirma" mit der Vornahme der Streuarbeiten; Beeinträchtigung der Rechtsposition der durch die Verkehrssicherungspflicht ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeldanspruch wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung; Mangelnde Erfüllung der Streupflicht; Betrauen einer "anerkannten Fachfirma" mit der Vornahme der Streuarbeiten; Beeinträchtigung der Rechtsposition der durch die Verkehrssicherungspflicht ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsicherungspflicht einer Gemeinde - Übertragung auf Dritte und Haftung
- Judicialis
BGB § 823
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Zur Haftung einer Gemeinde für eine als Verrichtungsgehilfen beauftragte Fachfirma für Räum- und Streudienste - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streupflicht: Übertragung auf Fachfirma
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 25.07.2003 - 4 O 4797/01
- OLG Celle, 28.01.2004 - 9 U 198/03