Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 31.07.2002

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.10.2002 - 9 U 2/02   

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https://dejure.org/2002,2688
OLG Karlsruhe, 10.10.2002 - 9 U 2/02 (https://dejure.org/2002,2688)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.10.2002 - 9 U 2/02 (https://dejure.org/2002,2688)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 9 U 2/02 (https://dejure.org/2002,2688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuberechnung eines Kontokorrentoderkontos bei teilweise fehlender Börsenterminsgeschäftsfähigkeit; Erklärung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung; Neuberechnungsanspruch; Auswirkung einer Neuberechnung eines Kontokorrentoderkontos auf die Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    BGB § 428; ; BGB § 607 a.F.; ; BörsG § 53; ; BörsG § 55

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 428 § 607 a.F.; BörsG § 53 § 55
    Neuberechnung eines Kontos börstentermingeschäftsfähiger und nicht börsentermingeschäftsgähiger Eingentümer mit Auswirkung auf die Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 607, 670, 675
    Sollbuchungen aus Termingeschäften nur aus dem Haben eines Kontokorrentoderkontos bei Börsentermingeschäftsfähigkeit nur eines Kontoinhabers

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 222
  • NJW 2005, 3024 (Ls.)
  • ZIP 2003, 199
  • WM 2003, 875
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 218/01

    Ansprüche des nichtbörsentermingeschäftsfähigen Mitinhaber eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2002 - 9 U 2/02
    Zur Neuberechnung eines Kontokorrentoderkontos, über das Börsentermingeschäfte eines der beiden Kontoinhaber abgewickelt wurden, der nur bei einem Teil der Geschäfte börsenterminsgeschäftsfähig war, während der andere Kontoinhaber zu keinem Zeitpunkt börsenterminsgeschäftsfähig war (im Anschluss an BGH, WM 2002, 1683 ff = NJW 2002, 3093 ff).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WM 2002, 1683 ff.), der sich der Senat anschließt, bedarf es bei einem Kontokorrentoderkonto nicht auch der Börsentermingeschäftsfähigkeit des nichthandelnden Kontoinhabers.

  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 201/82

    Saldierung von Posten aus unverbindlichen Börsentermin- und Differenzgeschäften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2002 - 9 U 2/02
    Außerdem wäre eine solche nicht gegeben, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 85, 1706, NJW-RR 99, 844) diese Saldoanerkenntnisse nicht vollständig unwirksam sind, sondern nur insoweit nach § 812 BGB zurückgefordert werden können, als sie auf unklagbaren Leistungen beruhen.
  • BGH, 26.01.1999 - XI ZR 93/98

    Behandlung von Schuldanerkenntnissen termingeschäftsfähiger Personen; Erlangung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2002 - 9 U 2/02
    Außerdem wäre eine solche nicht gegeben, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 85, 1706, NJW-RR 99, 844) diese Saldoanerkenntnisse nicht vollständig unwirksam sind, sondern nur insoweit nach § 812 BGB zurückgefordert werden können, als sie auf unklagbaren Leistungen beruhen.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16204
OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02 (https://dejure.org/2002,16204)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.07.2002 - 9 U 2/02 (https://dejure.org/2002,16204)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 9 U 2/02 (https://dejure.org/2002,16204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an eine Zustellung durch eine deutsche Auslandsvertretung und Eintritt der Rechtshängigkeit; Anforderungen an die Führung eines Gegenbeweises gegen die Beweiskraft eines Zustellungszeugnisses; Möglichkeit eines Gerichts zur Aufhebung ...

  • rechtsportal.de

    Nicht förmliche Zustellung durch deutsche Auslandsvertretung als prozessual zulässiger Übermittlungsweg

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 08.02.1999 - VIII R 61/98

    PZU; Beweiskraft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    Als öffentliche Urkunde i.S. von § 418 Abs. 1 ZPO erbringt das vorliegende Zustellungszeugnis vollen Beweis für die darin bezeugten Tatsachen, hier somit für den Zugang der Zustellstücke beim Beklagten am 30.03.2001 (BVerwG NJW 00, 683; BFH NVwZ 00, 239; MK-Wenzel § 202, 2; Stein-Jonas-Roth § 202, 5).

    Auf den Inhalt eines dem Konsulat möglicherweise noch vorliegenden postalischen Rückscheins kann es nicht ankommen, weil die Zustellung ausschließlich durch das Zustellungszeugnis des Konsulates nachgewiesen wird (vgl. Thomas/Putzo ZPO, 23. Aufl., § 418, 5; § 190, 5; BFH NVwZ 2000, 239).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 7.98

    Zustellung im Ausland; Zustellung durch Konsularbeamte.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    So hat das Landgericht die Urkunde zutreffend auch verstanden (vgl. hierzu BVerwG NJW 2000, 683; zu den erforderlichen Angaben eines Zustellungszeugnisses: Stein-Jonas-Roth, ZPO, § 202, 5; MK-Wenzel, ZPO, § 202, 2).

    Als öffentliche Urkunde i.S. von § 418 Abs. 1 ZPO erbringt das vorliegende Zustellungszeugnis vollen Beweis für die darin bezeugten Tatsachen, hier somit für den Zugang der Zustellstücke beim Beklagten am 30.03.2001 (BVerwG NJW 00, 683; BFH NVwZ 00, 239; MK-Wenzel § 202, 2; Stein-Jonas-Roth § 202, 5).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.1994 - 5 W 27/94

    Verfahrensrecht; Verfahren 1. Instanz bis zum Urteil; Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    War das Versäumnisurteil ggf. aber nicht einfach unwirksam, was analog § 269 Abs. 3 ZPO im Beschlusswege hätte festgestellt werden können, so entfaltete es auch als verfahrensfehlerhaft erlassenes Versäumnisurteil Bindungswirkung (OLG Karlsruhe Justiz 70, 415, 416; OLG Bamberg NJW-RR 94, 459; KG NJW-RR 87, 1215; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 895).
  • BGH, 26.11.1975 - VIII ZB 26/75

    Zustellung und Vollstreckung eines belgischen Urteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    Das Zustellungszeugnis hat keine konstitutive Bedeutung i.S. einer Wirksamkeitsvoraussetzung der Zustellung, erfüllt aber eine Nachweisfunktion für die Übergabe (BGHZ 65, 291, 295; Stein/Jonas-Roth, § 202, 5).
  • KG, 27.05.1987 - 18 U 6829/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    War das Versäumnisurteil ggf. aber nicht einfach unwirksam, was analog § 269 Abs. 3 ZPO im Beschlusswege hätte festgestellt werden können, so entfaltete es auch als verfahrensfehlerhaft erlassenes Versäumnisurteil Bindungswirkung (OLG Karlsruhe Justiz 70, 415, 416; OLG Bamberg NJW-RR 94, 459; KG NJW-RR 87, 1215; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 895).
  • BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    Soweit dieser möglicherweise fehlerhaft zustande gekommen ist, ist er im gesetzlich bestimmten Umfang anfechtbar, aber nicht von vornherein nichtig und wirkungslos (BGHZ 97, 341, 345).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    Lag somit dem Versäumnisurteil ein ordnungsgemäßes Verfahren zugrunde und war insbesondere Rechtshängigkeit hergestellt und die Verfügung gem. § 276 ZPO dem Beklagten zugegangen, begegnet auch die Zustellung des Versäumnisurteils - §§ 331 Abs. 3, 310 Abs. 3 ZPO - durch Aufgabe zur Post gem. § 175 a.F. ZPO keinen Wirksamkeitsbedenken, diese Inlandszustellung wird insbesondere nicht durch die Bestimmungen des HZÜ ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 92, 1701; NJW 99, 1187 = Rpfl 99, 134).
  • LG Tübingen, 22.02.1982 - 3 O 338/81

    Ein in einem anhängigen aber nicht rechtshängigen Verfahren erlassenes Urteil ist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    Der vorliegende Fall ist nicht zu vergleichen mit dem Erlass eines Urteils nach Beseitigung der Anhängigkeit eines Verfahrens aufgrund wirksamer Klagerücknahme (so aber LG Tübingen JZ 82, 474), sondern dadurch gekennzeichnet, dass in einem aufgrund der Klageeinreichung anhängigen Verfahren die Befugnis des Gerichtes bestand, dieses Verfahren auch zu betreiben und dass ein Anspruch des Klägers unverändert geltend gemacht war, im Wege eines Urteils eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten.
  • OLG Bamberg, 24.11.1993 - 2 U 5/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    War das Versäumnisurteil ggf. aber nicht einfach unwirksam, was analog § 269 Abs. 3 ZPO im Beschlusswege hätte festgestellt werden können, so entfaltete es auch als verfahrensfehlerhaft erlassenes Versäumnisurteil Bindungswirkung (OLG Karlsruhe Justiz 70, 415, 416; OLG Bamberg NJW-RR 94, 459; KG NJW-RR 87, 1215; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 895).
  • BGH, 04.12.1991 - IV ZB 4/91

    Wirksame Zustellung eines Versäumnisurteils an eine im Ausland wohnende Partei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    Lag somit dem Versäumnisurteil ein ordnungsgemäßes Verfahren zugrunde und war insbesondere Rechtshängigkeit hergestellt und die Verfügung gem. § 276 ZPO dem Beklagten zugegangen, begegnet auch die Zustellung des Versäumnisurteils - §§ 331 Abs. 3, 310 Abs. 3 ZPO - durch Aufgabe zur Post gem. § 175 a.F. ZPO keinen Wirksamkeitsbedenken, diese Inlandszustellung wird insbesondere nicht durch die Bestimmungen des HZÜ ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 92, 1701; NJW 99, 1187 = Rpfl 99, 134).
  • LSG Hessen, 01.11.2011 - L 3 U 50/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - konsularische Zustellung im Ausland -

    Dass sich der zuständige Konsularbeamte persönlich auf Reisen innerhalb seines Amtsbezirk begeben müsste, um Zustellungsadressaten persönlich gerichtliche Schreiben zu übergeben, ist nicht ersichtlich (so OLG AF., Urteil vom 31. Juli 2002 - 9 U 2/02 - in juris).
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