Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 21.03.2001 - 9 U 204/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bank; Künftiger Kreditnehmer; Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Werthaltigkeit; Sorgfaltsmaßstab; Immobilie
- Judicialis
KWG § 18; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kreditvergabe - Pflichten der Bank - Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers - Wert der zu erwerbenden Immobilie - Wissen um spezielle Risiken - Wissensvorsprung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
KWG § 18
Keine Aufklärungspflicht der Bank gegenüber Kreditnehmer über seine eigene Leistungsfähigkeit
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Immobilienfinanzierung; Aufklärungs- und Beratungspflichten der Bank
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst - 2 O 60/00
- OLG Stuttgart, 21.03.2001 - 9 U 204/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 885
- WM 2003, 343
- BB 2001, 1426
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03
Grundpfandrechtlich besicherter Bankkreditvertrag: Realkredit im Sinne des …
Schon generell erfolgt eine derartige "Einwertung" allein im Interesse des Kreditinstituts und nicht im Interesse der Kunden (Senat OLGR 2002, 475, 476; OLG Stuttgart WM 2003, 343, 345; OLG Köln WM 2000, 2139, 2143). - OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06
Bankenhaftung bei Finanzierung eines unwirtschaftlichen Grundstückskauf: Grenzen …
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann ( BGH WM 1988, 895; 2003, 1710; 2003, 2328; OLG Frankfurt am Main WM 1998, 337; OLG Stuttgart WM 2003, 343).
Rechtsprechung
OLG Celle, 07.03.2001 - 9 U 204/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Straßenverkehrssicherungspflicht zugunsten von Motorradfahrern: Kontrollpflicht hinsichtlich Kurvenunebenheiten auf Kreisstraßen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 BGB
Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Pflichtverletzung; Verkehrssicherungspflicht; Bodenwelle; Kurvenbereich; Gefahrzeichen; Motorrad - Wolters Kluwer
Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Pflichtverletzung; Verkehrssicherungspflicht; Bodenwelle; Kurvenbereich; Gefahrzeichen; Motorrad
- Judicialis
BGB § 823
- rechtsportal.de
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht für Kreisstrassen - Unebenheiten in scharfen Kurven - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 13.09.2000 - 8 O 580/98
- OLG Celle, 07.03.2001 - 9 U 204/00
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 25.11.2008 - 9 W 41/08
Fahrbahnglätte; Kreisverkehr; Verkehrssicherungspflicht
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die angebliche Gefahrenstelle sich - wie hier - weit außerhalb des bei verkehrsgerechtem Verhalten zu benutzenden Fahrweges von Zweiradfahrern befindet und für andere Verkehrsteilnehmer keine Gefahr darstellt (vgl. OLG Celle, Urt. v. 7.3.2001 - 9 U 204/00, zit. n. Juris). - OLG Hamm, 23.04.2021 - 11 U 119/20
Schadensersatzanspruch wegen behaupteter Verkehrssicherungspflichtverletzung; …
Angesichts der Häufigkeit derartiger relativ geringfügiger Absenkungen und Veränderungen auf den Straßen würden auch die Anforderungen an die verkehrssicherungspflichtigen Straßenbauträger überspannt, würde von ihnen erwartet werden, derartige Veränderungen stets von Sachverständigen daraufhin beurteilen zu lassen, ob bei einer bestimmten Fahrweise eines Verkehrsteilnehmers Gefahren entstehen können, oder den Höhenunterschied durch bauliche Maßnahmen zu beseitigen oder vorsorgliche eine Warnbeschilderung und Geschwindigkeitsbegrenzung zu veranlassen (vgl. zu vergleichbaren Konstellationen OLG Celle, Urteil vom 07.03.2001 zu 9 U 204/00, juris;… OLG Hamm - 9. Zivilsenat -, Beschluss vom 25.11.2008 zu 9 W 41/08, NJW-RR 2009, S. 1324).