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   OLG Celle, 29.05.1996 - 9 U 207/95   

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https://dejure.org/1996,9526
OLG Celle, 29.05.1996 - 9 U 207/95 (https://dejure.org/1996,9526)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.05.1996 - 9 U 207/95 (https://dejure.org/1996,9526)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 9 U 207/95 (https://dejure.org/1996,9526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 989 BGB; § 990 BGB; § 246 StGB; § 929 BGB; § 167 BGB; § 177 Abs. 1 BGB; § 266 StGB; § 826 BGB; § 242 BGB; § 670 BGB; § 270 Abs. 1 BGB; § 667 BGB; § 280 BGB
    Übertragung eines Schecks als Inhaberpapier durch Begebungsvertrag; Reichweite einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht; Bestehen einer Inkassovollmacht; Vorliegen einer Anscheinsvollmacht; Inhaberschaft an einem Scheck; Erfordernis einer Garantenstellung im Bezug auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung eines Schecks als Inhaberpapier durch Begebungsvertrag; Reichweite einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht; Bestehen einer Inkassovollmacht; Vorliegen einer Anscheinsvollmacht; Inhaberschaft an einem Scheck; Erfordernis einer Garantenstellung im Bezug auf ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1996, 1951
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1977 - II ZR 5/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Einzugs eines veruntreuten Verrechnungsschecks

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.1996 - 9 U 207/95
    Das Veruntreuungsrisiko geht analog § 270 Abs. 1 BGB auf den Gläubiger der Grundforderung über, wenn der Scheck bei der vom Gläubiger angegebenen Adresse zugegangen ist (BGH WM 1977, 1019, 1022; Staudinger/Gursky § 990 Rdn. 68; Canaris, Bankvertragsrecht, Rdn. 775).
  • BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 185/84

    Haftung einer Vermittlungsgesellschaft für das Handeln ihres Bevollmächtigten

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.1996 - 9 U 207/95
    Soweit in MünchKomm/Schramm § 167 Rdn. 57 die Entscheidung BGH NJW-RR 1986, 1476, 1477 [BGH 28.05.1986 - IVa ZR 185/84] verkürzt mit der Aussage zitiert wird, das Überschreiten einer Handlungsvollmacht könne Vertrauen setzen, ergibt sich daraus nichts für die Bejahung einer Anscheinsvollmacht im Streitfall.
  • BGH, 26.09.1989 - XI ZR 178/88

    Erwerb des Eigentums an einem in der Schweiz übertragenen Orderscheck;

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.1996 - 9 U 207/95
    Der Vermögens schaden wird trotz dieses Verlustes verneint, wenn der Scheckinhaber einen realisierbaren Anspruch gegen den Scheckaussteller aus dem Grundverhältnis besitzt (BGHZ 108, 353, 360 [BGH 26.09.1989 - XI ZR 178/88] = NJW 1990, 242, 244) [BGH 26.09.1989 - XI ZR 178/88] .
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 178/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.1996 - 9 U 207/95
    Dafür ist eine gewisse Dauer und damit Häufigkeit des Vertreterhandelns erforderlich (BGH NJW 1956, 1673, 1674; NJW-RR 1990, 404; MünchKomm/Schramm § 167 Rdn. 47; Jauernig, BGB, 7. Aufl., § 167 Anm. 5d).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 38/99 R

    Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von

    Dies bedeutet, daß bei der vom Kläger gewünschten Zahlungsart der Übersendung von US-$-Schecks an seinen Wohnort der Leistungserfolg zwar erst mit der Einlösung der Schecks eintritt, das Veruntreuungsrisiko hingegen nach der Gefahrübergangsregelung des § 270 Abs. 1 BGB auf den Gläubiger (hier: den Kläger) übergeht, sobald der Scheck bei der von ihm angegebenen Anschrift eingegangen ist (vgl Urteile des KG Berlin vom 1. Februar 1996 - 2 U 4257/95 - und des OLG Celle vom 29. Mai 1996 - 9 U 207/95 -).
  • OLG Dresden, 08.03.2005 - 8 U 2159/04

    Indossament; Aufwendungsersatz; Scheck

    Zwar dürfte diese nicht erloschen sein, da ein Scheck regelmäßig nur erfüllungshalber gegeben wird und Erfüllung erst mit Einlösung gegenüber einem Berechtigten eintritt (vgl. OLG Celle WM 1996, 1951, 1953 f.).
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