Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 25.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.03.2004 - 9 U 208/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4413
OLG Celle, 03.03.2004 - 9 U 208/03 (https://dejure.org/2004,4413)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.03.2004 - 9 U 208/03 (https://dejure.org/2004,4413)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. März 2004 - 9 U 208/03 (https://dejure.org/2004,4413)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4413) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Sicherheits- und Gesundheitskoordinator als Erfüllungsgehilfe des Bauunternehmers; gemeinsame Haftung des Bauunternehmers und des SiGeKO für Baustellenunfall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 BGB; § 13 Abs. 2 ArbeitsschutzG; § 13 Abs. 1 ArbeitsschutzG; § 278 BGB; § 3 BaustellenVO; § 4 BaustellenVO; § 21 VBG; § 7 VBG; § 5 VBG; § 106 Abs. 3 SGB VII
    Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Bestellers und seiner Mitarbeiter als vertragliche Nebenpflicht des Unternehmers aus einem Werkvertrag; Haftung eines Werkunternehmers für das Verhalten des von ihm eingeschalteten Unternehmens als "Koordinator"; Pflichtverstoß ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Bestellers und seiner Mitarbeiter als vertragliche Nebenpflicht des Unternehmers aus einem Werkvertrag; Haftung eines Werkunternehmers für das Verhalten des von ihm eingeschalteten Unternehmens als "Koordinator"; Pflichtverstoß ...

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BaustellenVO § 3 f; ; SGB VII § 106 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfall auf gemeinsamer Betriebsstätte - Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter; Sicherheitsmaßnahmen auf Baustelle; Haftungsausschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unfall auf Baustelle: SiGeKo und Auftragnehmer haften gemeinsam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Bauüberwachung - Urteil zur Haftung des SiGeKo-Fachbüros

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Baustellenunfall: SiGeKo haftet unmittelbar gegenüber Dritten.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unfall auf Baustelle: SiGeKo und Auftragnehmer haften gemeinsam! (IBR 2005, 558)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Baustelle ist keine "gemeinsame Betriebsstätte" von Auftraggeber und Auftragnehmer! (IBR 2005, 1255)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1819 (Ls.)
  • BauR 2006, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 198/00

    Haftungsprivilegierung zu Gunsten des versicherten Unternehmers selbst

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2004 - 9 U 208/03
    Während früher umstritten war, ob diese Haftungsfreistellung auch auf die beteiligten Unternehmen selbst zu beziehen ist oder die Unternehmen selbst - dem strengen Wortlaut der Vorschrift folgend - uneingeschränkt haften, hat der Bundesgerichtshof diese Streitfrage entschieden, wie den Urteilen vom 3. Juli 2001 (r + s 2001, 368 und r + s 2001, 369) zu entnehmen ist.
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 434/01

    Inanspruchnahme der BGB -Gesellschaft bei Privilegierung eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2004 - 9 U 208/03
    Jedoch ist das Merkmal einer "gemeinsamen Betriebsstätte" im Sinne des § 106 Abs. 3, Variante 3 SGB VII, hier nicht erfüllt: Nach der Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 145, 331 ff. (vgl. ferner BGH NJW 2003, 2984 sowie Urteil vom 16. Dezember 2003 - VI ZR 103/03 ) ist erforderlich, dass betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen vorliegen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt.
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2004 - 9 U 208/03
    Jedoch ist das Merkmal einer "gemeinsamen Betriebsstätte" im Sinne des § 106 Abs. 3, Variante 3 SGB VII, hier nicht erfüllt: Nach der Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 145, 331 ff. (vgl. ferner BGH NJW 2003, 2984 sowie Urteil vom 16. Dezember 2003 - VI ZR 103/03 ) ist erforderlich, dass betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen vorliegen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt.
  • BGH, 16.12.2003 - VI ZR 103/03

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstättte

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2004 - 9 U 208/03
    Jedoch ist das Merkmal einer "gemeinsamen Betriebsstätte" im Sinne des § 106 Abs. 3, Variante 3 SGB VII, hier nicht erfüllt: Nach der Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 145, 331 ff. (vgl. ferner BGH NJW 2003, 2984 sowie Urteil vom 16. Dezember 2003 - VI ZR 103/03 ) ist erforderlich, dass betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen vorliegen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt.
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2004 - 9 U 208/03
    Während früher umstritten war, ob diese Haftungsfreistellung auch auf die beteiligten Unternehmen selbst zu beziehen ist oder die Unternehmen selbst - dem strengen Wortlaut der Vorschrift folgend - uneingeschränkt haften, hat der Bundesgerichtshof diese Streitfrage entschieden, wie den Urteilen vom 3. Juli 2001 (r + s 2001, 368 und r + s 2001, 369) zu entnehmen ist.
  • OLG Köln, 23.11.2016 - 3 U 97/16

    Haftung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators wegen des Einsturzes einer

    Zwar kommt im Fall der Beauftragung eines Sicherheits- und gesundheitskoordinators (im weiteren: SiGeKo) durch einen Bauunternehmer eine grundsätzliche Haftung desselben in Betracht (OLG Celle, BauR 2006, 133 ff).

    Eine Konkretisierung der Pflicht ergibt sich aus dem Umfang der Überwachungspflichten nach Maßgabe der aufgestellten Sicherheits- und Gesundheitspläne (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 2003, 238; OLG Celle, BauR 2006, 133 ff; OLG Braunschweig, BauR 2016, 1192).

  • OLG Braunschweig, 28.08.2014 - 8 U 179/12

    Nicht gesicherte Baustelle verlassen: Verkehrssicherungspflicht dauert fort!

    Aus diesem Grund handelt es sich bei § 3 Abs. 3 BaustellenVO um ein Schutzgesetz (vgl. OLG Celle BauR 2006, 133 ff. Rdn. 21), nicht aber bei der BGV A 1. Aus der BGV A 1 kann sich daher schon mangels Schutzgesetzqualität kein Anspruch der Klägerin aus abgetretenem Recht ihrer Versicherungsnehmerin ergeben.
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 9 U 53/15

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von §§ 106 Abs. 3 , 104 SGB VII

    Das Oberlandesgericht Celle hat in einer Entscheidung vom 03.03.2004 (9 U 208/03) postuliert, dass in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Auftraggeber, nämlich dem Bauunternehmer, und dem von diesem beauftragten Gesundheitskoordinator sämtliche Dritte einbezogen sind, die sich bestimmungsgemäß auf der Baustelle aufhalten.
  • LG Bonn, 04.10.2012 - 18 O 75/12

    Gesamtschuldnerausgleich nach einem Schadensereignis auf der Baustelle gegenüber

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin angeführten Urteil des OLG Celle (9 U 208/03).
  • OLG Hamm, 09.11.2012 - 9 U 7/11

    Ansprüche der Mitarbeiter am Bau tätig gewordener Unternehmen aus einem

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht aufgrund der Entscheidung des 9. ZS des OLG Celle Entscheidung v. 03.03.2004 - 9 U 208/03 - , OLGR Celle 2005, 691, geboten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.05.2004 - 9 U 208/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2752
OLG Hamm, 25.05.2004 - 9 U 208/03 (https://dejure.org/2004,2752)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.05.2004 - 9 U 208/03 (https://dejure.org/2004,2752)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 9 U 208/03 (https://dejure.org/2004,2752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden in Bezug auf Oberflächen von Fahrbahnen; Anforderungen an ein Mitverschulden

  • Judicialis

    BGB a.F. § 839; ; BGB a.F. § 847 Abs. 1; ; StrWGNW § 9; ; StrWGNW § 9a; ; GG Art. 34

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 839; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a
    Sturz eines eine Straße überquerenden Fußgängers infolge eines Schlaglochs

  • rechtsportal.de

    Umfang der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde in Bezug auf die Oberfläche von Fahrbahnen

  • ibr-online

    Pflicht der Gemeinde zur Instandhaltung der Fahrbahn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kommunen haften gegenüber Fußgängern nicht für Schlaglöcher in der Straße

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei Unfall im Schlagloch?

  • vnr.de (Pressebericht)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 258
  • VersR 2006, 425
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2008 - 18 U 213/07

    Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch schiefen Randstein

    Dies bedeutet, dass sich die Reichweite der den Bereich der Randsteine betreffenden Verkehrssicherungspflicht wie auch bezüglich der übrigen Fahrbahn grundsätzlich nach den Anforderungen des Fahrzeugverkehrs richtet und nicht etwa nach den für einen dem Fußgängerverkehr dienenden Bürgersteig (vgl. OLG Hamm NZV 2005, 258).

    Allein wegen des möglichen Betretens einer Straße durch Fußgänger, die mit ihrem Fahrzeug am Straßenrand parken, zu fordern, dass die Straßenfläche einschließlich der Randstreifen des Straßenbelages in einem bürgersteigähnlichen Pflegezustand gehalten werden müsse, würde unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht überspannen (OLG Hamm NZV 2005, 258, 259).

  • OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz wegen eines unter dem Fahrbahnniveau

    Dass die Fahrbahn einer Straße neben ihrem eigentlichen Zweck, dem Fahrzeugverkehr zu dienen, selbstverständlich auch von Fußgängern überquert werden darf, zwingt den Verkehrssicherungspflichtigen nicht dazu, das gesamte Straßennetz in einem Zustand zu erhalten, der auch für einen Fußgänger, der die Straße überquert und dabei durch die Rücksicht auf den Autoverkehr abgelenkt ist, völlig gefahrlos ist (OLG Celle, NJW-RR 1989, 159 [juris Rn. 3]; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 332; OLG Hamm, VersR 2006, 425 [juris Rn. 6]).
  • VG Aachen, 17.02.2021 - 10 K 5218/17

    Straße; Gehweg; Baum; Wurzeln; Schäden; Unebenheiten; Sondernutzung;

    vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25. Mai 2004 - 9 U 208/03 -, juris, Rn. 6 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. September 2008 - I-18 U 213/07 -, juris, Rn. 17; vgl. auch OLG Köln, Beschlüsse vom 29. Dezember 2020 - 7 U 101/20 -, juris, Rn. 5, und vom 7. Februar 2018 - 16 U 157/17 -, juris, Rn. 4.
  • OLG Koblenz, 08.02.2012 - 5 U 109/12

    Verkehrssicherungspflicht ggü. unbefugtem Wegenutzer?

    Nach alledem fehlte es an einer rechtserheblichen Gefahrenlage, der die Beklagte durch Sicherungsmaßnahmen hätte begegnen müssen (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 425; OLG Stuttgart VersR 2003, 272).
  • OLG München, 12.04.2012 - 1 U 102/12

    Überqueren der Fahrbahn außerhalb von Fußgängerüberwegen

    Eine Verpflichtung auch Straßen in einem bürgersteigähnlichen Zustand zu erhalten, würde die Anforderung an die Verkehrsicherungspflicht überspannen (vgl. nur OLG Hamm NZV 2005, 258; OLG Frankfurt NVwZ 2008, 441; OLG Karlsruhe VersR 1993, 332).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht