Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 17.04.2000

Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.03.2000 - 9 U 209/99   

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https://dejure.org/2000,4994
OLG Celle, 15.03.2000 - 9 U 209/99 (https://dejure.org/2000,4994)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.03.2000 - 9 U 209/99 (https://dejure.org/2000,4994)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. März 2000 - 9 U 209/99 (https://dejure.org/2000,4994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    GmbH: Haftung des Geschäftsführers wegen Falschangabe über Leistung der Stammeinlage bei Handelsregisteranmeldung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9a GmbHG ; § 19 GmbHG ; § 43 GmbHG
    Leistung von fehlenden Einzahlungen durch Gesellschafter und Geschäftsführer als Gesamtschuldner; Fehlende Einzahlungen auf die Stammeinlage; Falsche Angaben zum Zwecke der Errichtung einer Gesellschaft; Schadensersatzanspruch gegen früheren Geschäftsführer einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistung von fehlenden Einzahlungen durch Gesellschafter und Geschäftsführer als Gesamtschuldner; Fehlende Einzahlungen auf die Stammeinlage; Falsche Angaben zum Zwecke der Errichtung einer Gesellschaft; Schadensersatzanspruch gegen früheren Geschäftsführer einer ...

  • Judicialis

    GmbHG § 9a; ; GmbHG § 19; ; GmbHG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 9a § 19 § 43
    § 9a Abs. 1 GmbHG hat Vorrang vor der allgemeinen Haftungsnorm nach § 43 Abs. 2 GmbHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Haftung nach § 43 GmbHG, Haftung nach § 9a GmbHG, Handelsregister, offene Stammeinlagen, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Versicherung nach § 8 Abs. 2 GmbHG

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Falsche Versicherung des Geschäftsführers über geleistete Stammeinlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 1178
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 09.02.1989 - 6 U 1236/87

    Kommanditist: Stammeinlage bei Komplementär-GmbH

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2000 - 9 U 209/99
    Nach herrschender Auffassung (BGH GmbHR 1991, 255/258 m. w. N.; OLG Koblenz BB 1989, 451) fehlt es an der erforderlichen freien Verfügbarkeit über die Einlage in allen Fällen, in denen diese alsbald dem Einleger direkt oder indirekt zurückgewährt wird.
  • OLG Rostock, 02.02.1995 - 1 U 191/94

    Anspruch gegen die Gesellschafter und die Geschäftsführer einer Gesellschaft auf

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2000 - 9 U 209/99
    Soweit nämlich die Pflichtverletzung in den durch § 9 a Abs. 1 GmbHG erfassten Handlungen besteht, geht die Vorschrift der allgemeinen Haftungsnorm des § 43 GmbHG vor (Altmeppen/Roth, GmbHG, 3. Aufl., Rdnr. 16 zu § 9 a; Scholz/Winter, GmbHG, 8. Aufl., Rdnr. 44 zu § 9 a m. w. N.; OLG Rostock, GmbHR 1995, 658 ff.).
  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2000 - 9 U 209/99
    Nach herrschender Auffassung (BGH GmbHR 1991, 255/258 m. w. N.; OLG Koblenz BB 1989, 451) fehlt es an der erforderlichen freien Verfügbarkeit über die Einlage in allen Fällen, in denen diese alsbald dem Einleger direkt oder indirekt zurückgewährt wird.
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   OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 209/99   

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OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 209/99 (https://dejure.org/2000,6694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.04.2000 - 9 U 209/99 (https://dejure.org/2000,6694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. April 2000 - 9 U 209/99 (https://dejure.org/2000,6694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verkauf von Gesellschaftsanteilen; Testamentsvollstreckung; Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde ; Scheingeschäft; Kaufpreisforderung

  • Judicialis

    BGB § 362; ; BGB § 363; ; BGB § 816 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; ZPO § 261 Abs. 2; ; ZPO § 297; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Auszahlung eines zur Erfüllung einer Kaufpreisforderung aufgenommenen Darlehens; Erweiterung der Klage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 362, 363, 433, 607; ZPO § 256 Abs. 2, § 261 Abs. 2, § 297
    Erfüllung einer Kaufpreisforderung durch Auszahlung eines von Verkäufer und Käufer gemeinsam aufgenommenen Darlehens

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2001, 674
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 222/95

    Rechtsfolgen einer Scheckzahlungsabrede; Durchsetzung der Kausalforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 209/99
    Steht aber damit die Übergabe des Schecks in Höhe von 400.000 DM an den Ehemann der Beklagten fest, so können die Kläger aufgrund der hierin liegenden Scheckabrede die Bezahlung des Kaufpreises in entsprechender Höhe verweigern (vgl. BGH NJW 1996, 1961 m.N.), hier endgültig, weil der Scheck unstreitig eingelöst worden ist.
  • BGH, 23.01.1996 - XI ZR 75/95

    Erfüllung einer Geldschuld; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Leistung auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 209/99
    Zwar liegt ein Erfüllungstatbestand im Sinne von § 362 BGB dann nicht vor, wenn der Gläubiger die Leistung nicht endgültig zur freien Verfügung erhält (BGH NJW 1996, 1207; Palandt/ Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 362, 1), z.B. weil der Gläubiger den an ihn gezahlten Betrag wegen § 816 Abs. 2 BGB wieder herausgeben mußte.
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 251/91

    Keine Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 209/99
    Insbesondere aus § 297 ZPO ergibt sich, dass Sachanträge, wenn sie Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung sein sollen, in der mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH NJW-RR 1992, 1085 zur Widerklage).
  • BGH, 09.07.1997 - IV ZB 11/97

    Rechtshängigkeit einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 209/99
    Auch dann ist sie als nicht rechtshängig zu behandeln (HansOLG Hamburg, MDR 1995, 526; BGH NJW-RR 1997, 1486; Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 296 a, 2).
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