Weitere Entscheidung unten: LSG Baden-Württemberg, 23.09.2014

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   OLG Naumburg, 05.11.2012 - 9 U 220/11   

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OLG Naumburg, 05.11.2012 - 9 U 220/11 (https://dejure.org/2012,83881)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.11.2012 - 9 U 220/11 (https://dejure.org/2012,83881)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. November 2012 - 9 U 220/11 (https://dejure.org/2012,83881)
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   LSG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - L 9 U 220/11   

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LSG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - L 9 U 220/11 (https://dejure.org/2014,102445)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.2014 - L 9 U 220/11 (https://dejure.org/2014,102445)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 2014 - L 9 U 220/11 (https://dejure.org/2014,102445)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.03.2010 - B 2 U 2/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Rente als vorläufige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - L 9 U 220/11
    Auch wenn das primäre Ziel der Weitergewährung der Rente durch das Erheben einer Anfechtungsklage erreicht werden könnte, ist die vom Kläger erhobene Anfechtungs- und Leistungsklage zulässig, weil die Beklagte zugleich auch die Gewährung einer DA.rente abgelehnt hat (BSG Urteil v. 05.02.2008, B 2 U 6/07 R in SozR 4-1300 § 41 Nr. 1 und Urteil vom 16.03.2010, B 2 U 2/09 R, beide in Juris).

    Diese Entscheidung kann auch negativ ausfallen, also zu der Feststellung führen, dass ein Rentenanspruch nicht besteht (vgl. BSG Urteil v. 16.03.2010, B 2 U 2/09 R, in Juris m.w.N.).

    Die in § 48 SGB X allgemein erteilte Ermächtigung zur Aufhebung von Verwaltungsakten ist nicht anwendbar, wenn und solange es speziell um die Änderung, Aufhebung oder Ersetzung von "vorläufigen" Feststellungen eines Rentenanspruchs in der gesetzlichen Unfallversicherung bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall geht (vgl. BSG 16.03.2010 a.a.O.).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - L 9 U 220/11
    Die Bemessung der MdE hängt also von zwei Faktoren ab (vgl. BSG, Urteil v. 22.06.2004, B 2 U 14/03 R in SozR 4-2700 § 56 Nr. 1): Den verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und dem Umfang der dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten.
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R

    Unterlassene Anhörung Beteiligter durch Versicherungsträger - Heilung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - L 9 U 220/11
    Auch wenn das primäre Ziel der Weitergewährung der Rente durch das Erheben einer Anfechtungsklage erreicht werden könnte, ist die vom Kläger erhobene Anfechtungs- und Leistungsklage zulässig, weil die Beklagte zugleich auch die Gewährung einer DA.rente abgelehnt hat (BSG Urteil v. 05.02.2008, B 2 U 6/07 R in SozR 4-1300 § 41 Nr. 1 und Urteil vom 16.03.2010, B 2 U 2/09 R, beide in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 729/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines nachträglich genehmigten und

    Diese Entscheidung kann auch negativ ausfallen, also zu der Feststellung führen, dass ein Rentenanspruch nicht besteht (BSG Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 2/09 R; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.09.2014 - L 9 U 220/11 - , beide sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 3205/16
    Diese Entscheidung kann auch negativ ausfallen, also zu der Feststellung führen, dass ein Rentenanspruch nicht besteht (BSG Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 2/09 R; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.09.2014 - L 9 U 220/11 - , beide sozialgerichtsbarkeit.de).
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