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   OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19   

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OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19 (https://dejure.org/2019,39097)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.11.2019 - 9 U 24/19 (https://dejure.org/2019,39097)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. November 2019 - 9 U 24/19 (https://dejure.org/2019,39097)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19
    Da im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes grundsätzlich keine hohen Anforderungen an das Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses zu stellen sind, reicht es hierfür aus, dass sich der Verletzer durch seine Verletzungshandlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt (BGH, Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 158/82, BGHZ 93, 96, 97 f. - DIMPLE, mwN; Urteil vom 10. April 2014 - I ZR 43/13, GRUR 2014, 1114 = WRP 2014, 1307 Rn. 32 - nickelfrei; Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, GRUR 2015, 1129 Rn. 19 = WRP 2015, 1326 - Hotelbewertungsportal).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist daher ein konkretes Wettbewerbsverhältnis anzunehmen, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (BGH, GRUR 2014, 1114 Rn. 32 - nickelfrei; GRUR 2015, 1129 Rn. 19 - Hotelbewertungsportal).

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19
    Da im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes grundsätzlich keine hohen Anforderungen an das Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses zu stellen sind, reicht es hierfür aus, dass sich der Verletzer durch seine Verletzungshandlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt (BGH, Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 158/82, BGHZ 93, 96, 97 f. - DIMPLE, mwN; Urteil vom 10. April 2014 - I ZR 43/13, GRUR 2014, 1114 = WRP 2014, 1307 Rn. 32 - nickelfrei; Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, GRUR 2015, 1129 Rn. 19 = WRP 2015, 1326 - Hotelbewertungsportal).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist daher ein konkretes Wettbewerbsverhältnis anzunehmen, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (BGH, GRUR 2014, 1114 Rn. 32 - nickelfrei; GRUR 2015, 1129 Rn. 19 - Hotelbewertungsportal).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts herrührt (BGHZ 151, 221).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19
    a) Eine Norm regelt das Marktverhalten im Interesse der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer, wenn sie einen Wettbewerbsbezug in der Form aufweist, dass sie die wettbewerblichen Belange der als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in Betracht kommenden Personen schützt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - I ZR 211/01, BGHZ 155, 301, 305 - Telefonischer Auskunftsdienst; Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 18/04, BGHZ 173, 188 Rn. 35 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19
    Das ist gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 241/03, BGHZ 168, 314 Rn. 14 - Kontaktanzeigen; Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 92/09, GRUR 2012, 193 = WRP 2012, 201 Rn. 17 - Sportwetten im Internet II).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2007 - 2 U 132/06

    Datenschutzverletzung abmahnfähig

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19
    Vor Inkrafttreten der DSGVO war außerdem in der Rechtsprechung bereits anerkannt, dass die Nutzung von Daten zu Werbezwecken nach § 28 Abs. 3 BDSG a.F. als Markt Verhaltensregeln anzusehen ist (OLG Stuttgart, MMR 2007, 437, Rn. 27; OLG Köln, MMR 2009, 845; CR 2011, 680; ZD 2012, 421; OLG Karlsruhe, ZD 2012, 432, Rn. 34; OLG Dresden, BeckRS 2014, 15220, insoweit unklar, ob nur die dort ebenfalls allein streitige Regelung des § 28 Abs. 3 BDSG a.F. oder § 28 BDSG a.F. generell als marktverhaltensregelnd angesehen worden ist).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 215/15

    Aufzeichnungspflicht - Wettbewerbsverstoß: Aufzeichnungspflicht für Saatgut als

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19
    Die Vorschrift muss jedoch - zumindest auch - den Schutz der wettbewerblichen Interessen der Marktteilnehmer bezwecken; lediglich reflexartige Auswirkungen zu deren Gunsten genügen daher nicht (BGH, Urteil vom 27. April 2017 - I ZR 215/15 -, Rn. 20, juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.04.2017 - 20 U 10/17

    Wirksamkeit einer zahnärztlichen Honorarforderung

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19
    Dies ist - soweit ersichtlich - auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung einheitliche Meinung (OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2017 I-20 U 10/17 - Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2006 - 12 U 38/06).
  • OLG Hamm, 12.11.2013 - 4 U 31/13

    Wettbewerbswidrige Gutscheine bei Kfz-Reparaturen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19
    Maßgeblich ist allein die objektive Eignung der in Rede stehenden Werbemaßnahmen zur Förderung des Absatzes der Ware (OLG Hamm, Urteil vom 12.11.2013, I-4 U 31/13 - juris Rn. 54).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19
    a) Eine Norm regelt das Marktverhalten im Interesse der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer, wenn sie einen Wettbewerbsbezug in der Form aufweist, dass sie die wettbewerblichen Belange der als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in Betracht kommenden Personen schützt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - I ZR 211/01, BGHZ 155, 301, 305 - Telefonischer Auskunftsdienst; Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 18/04, BGHZ 173, 188 Rn. 35 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
  • OLG Köln, 14.08.2009 - 6 U 70/09

    Wettbewerbswidrigkeit des Anschreibens von ehemaligen Stromkunden nach einem

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht

  • OLG Nürnberg, 09.04.1987 - 8 U 3533/86

    Heilbehandlung; Ersatz der Aufwendungen; Berechnung der Ersatzleistung;

  • OLG Dresden, 26.03.2013 - 14 U 1776/12
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

  • OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16

    Zuzahlungsquittung - Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke:

  • OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 73/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Vertragsdaten ausgeschiedener

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 189/07

    Golly Telly

  • OLG Hamburg, 25.10.2018 - 3 U 66/17

    Datenschutz bei Bestellbögen, Allergenbestellbögen - Wettbewerbsverstoß bei der

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

  • BGH, 08.10.2015 - I ZR 225/13

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Werbung in Deutschland für eine Eizellspende

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 139/09

    BIO TABAK

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 6 U 38/11

    Wettbewerbsverstoß: Nutzung personenbezogener Daten durch einen Stromanbieter im

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 12 U 38/06

    Private Krankenversicherung: Beschränkung der Vergütung des liquidierenden Arztes

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19

    Sofort-Bonus II - Arzneimittelbewerbung mit Sofort-Bonus: Wettbewerbswidrigkeit

    ff) Der von der Revision für ihren gegenteiligen Standpunkt angeführte, im Bereich der Krankheitskostenversicherung geltende Grundsatz der konkreten Bedarfsdeckung, nach dem die Leistung des Versicherers durch die Höhe des Schadens bestimmt und begrenzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1969 - IV ZR 776/68, BGHZ 52, 350, 354 [juris Rn. 10]; OLG Naumburg, Urteil vom 14. November 2019 - 9 U 24/19, juris Rn. 56 f.; Kalis in Bach/Moser aaO § 1 MB/KK Rn. 19), führt zu keiner anderen Beurteilung.
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   OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19   

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OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19 (https://dejure.org/2020,85880)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2020 - 9 U 24/19 (https://dejure.org/2020,85880)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 9 U 24/19 (https://dejure.org/2020,85880)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19
    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (vgl. BGH, NJW 2014, 1098 Rn. 23; BGH, NJW 2017, 250 Rn. 16).

    Schon zur Feststellung der Sittenwidrigkeit kann es daher auf Kenntnisse, Absichten und Beweggründe des Handelnden ankommen, die die Bewertung seines Verhaltens als verwerflich rechtfertigen (vgl. BGH, NJW 2017, 250 Rn. 16).

    Das Unterlassen einer für die Anlageentscheidung erheblichen Information in einem Prospekt ist für sich genommen nicht verwerflich (vgl. BGH, NJW 2017, 250 Rn. 17).

    Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen oder sie sich ihm sogar hätten aufdrängen müssen; in einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt (vgl. BGH, NJW 2017, 250 Rn. 25).

  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04

    Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19
    In einem solchen Fall kann daher etwa das Vertrauen auf das Testat eines Wirtschaftsprüfers der Annahme vorsätzlichen Handelns entgegenstehen (vgl. BGH, NJW 2005, 2242, 2244).

    Das Vertrauen auf das Testat eines Wirtschaftsprüfers kann daher der Annahme vorsätzlichen Handelns entgegenstehen (vgl. BGH, NJW 2005, 2242, 2244).

  • BGH, 16.12.2010 - III ZR 10/10

    Vorsatz i.R.d. § 264a Strafgesetzbuch ( StGB ) bei Verschweigen der Gewährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19
    Das Nachvollziehen der entsprechenden Wertung ist dann Teil des subjektiven Tatbestands, weshalb eingeholter Fachrat nicht lediglich die Frage des Vorliegens eines Rechtsirrtums berührt, sondern den Vorsatz selbst betrifft (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Dez. 2010, III ZR 10/10, BeckRS 2011, 113 Rn. 9).

    Das Nachvollziehen der entsprechenden Wertung ist dann Teil des subjektiven Tatbestands, weshalb eingeholter Fachrat nicht lediglich die Frage des Vorliegens eines Rechtsirrtums berührt, sondern den Vorsatz selbst betrifft (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Dez. 2010, III ZR 10/10, BeckRS 2011, 113 Rn. 9).

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19
    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. April 2012 ein mittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse als Anknüpfungspunkt für eine Haftung des Vertreters genannt hat (vgl. NJW-RR 2012, 937 Rn. 23), handelt es sich ersichtlich um ein Redaktionsversehen.

    Zudem hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 23. April 2012 ein eigenes wirtschaftliches Interesse der dortigen Beklagten zu 2. ohne weitere Ausführungen verneint (vgl. NJW-RR 2012, 937 Rn. 24), obwohl bei ihr als Treuhandbank und Garantiegeberin des Fonds ein mittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse gegeben gewesen sein dürfte.

  • BGH, 22.10.2015 - III ZR 264/14

    Prospekthaftung bei treuhandvermitteltem Beitritt zu einer Filmfondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19
    Ausnahmsweise kann daneben der für den Vertragspartner auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter haften, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder wenn er ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Geschäfts hat (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 169 Rn. 15).

    So hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 22. Oktober 2015 in der Beteiligung mit 100 Prozent an der Fondsinitiatorin und Mehrheitsbeteiligungen sowohl an der Treuhandkommanditistin als auch an der Komplementärin einer Fondsgesellschaft kein eigenes wirtschaftliches Interesse gesehen (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 169 Rn. 16).

  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 50/15

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung bei tatsächlich nur vorliegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19
    Die Nichtzahlung einer einzigen Verbindlichkeit kann eine Zahlungseinstellung begründen, wenn die Forderung von insgesamt nicht unbeträchtlicher Höhe ist (BGH, NJW 2018, 396 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 36/19

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Hypothekenanleihen Falsche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19
    Soweit der Kläger nachterminlich auf den Hinweisbeschluss des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2019 im Verfahren I-14 U 36/19 verwiesen hat, wonach die Jahresabschlüsse 2008 und 2009 im Sinne des § 264 a Abs. 1 Nr. 1 StGB unrichtig gewesen sein sollen, weil die dort berücksichtigten Kaufpreisforderungen aus den Kaufverträgen vom 28. Oktober 2008 im Hinblick auf die bestehenden Risiken einer Teilwertberichtigung zu unterziehen gewesen seien, vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19
    Zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit, von der regelmäßig auszugehen ist, wenn die Liquiditätslücke des Schuldners 10 Prozent oder mehr beträgt, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist, bedarf es einer geordneten Gegenüberstellung der zu berücksichtigenden fälligen Verbindlichkeiten und liquiden Mittel des Schuldners, etwa in Form einer Liquiditätsbilanz (BGH, NJW 2018, 1089 Rn. 10).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19
    Auch dieser setzt indes voraus, dass der Handelnde die relevanten Umstände jedenfalls für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 404 Rn. 10).
  • BGH, 25.06.2009 - III ZR 222/08

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Prospekt eines Medienfonds;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19
    Während die eigentliche Prospekthaftung an typisiertes Vertrauen anknüpft, kommt es für die Prospekthaftung im weiteren Sinne darauf an, dass nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo persönliches Vertrauen in Anspruch genommen worden ist (vgl. BGH, NJOZ 2009, 3950 Rn. 8).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 41/03

    Haftung der Muttergesellschaft einer Anlagevermittlerin für in Anspruch

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

  • BGH, 17.07.2018 - II ZR 13/17

    Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Kapitalanlageentscheidung:

  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

  • BGH, 04.05.1981 - II ZR 193/80

    Einmann-GmbH - culpa in contrahendo - Gesellschafter - Geschäftsführer - Haftung

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • BGH, 21.06.2016 - II ZR 331/14

    Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Anforderungen an den

  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern

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   OLG Köln, 23.08.2022 - 9 U 24/19   

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OLG Köln, 23.08.2022 - 9 U 24/19 (https://dejure.org/2022,48716)
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