Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05   

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https://dejure.org/2005,6327
OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05 (https://dejure.org/2005,6327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.06.2005 - 9 U 25/05 (https://dejure.org/2005,6327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 9 U 25/05 (https://dejure.org/2005,6327)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 326 Abs 2 S 2 ZPO, § 421 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO, § 667 BGB
    Fristablauf: Übermittlungsrisiko bei Versendung eines Schriftsatzes

  • Judicialis

    ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § ... 294; ; ZPO §§ 421 f.; ; ZPO §§ 666 f.; ; HTWG § 3; ; HTWG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; VerbrKrG § 1; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 667

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übermittlungsrisiko bei fehlender Fristbahrung durch Telefax; kein haftungsbegründender Wissensvorsprung einer Bank bei fehlender Kenntnis der sittenwidrigen Überteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldloser Fristversäumung; Übermittlungsrisiko bei der Versendung von Schriftsätzen per Telefax; Glaubhaftmachung des vorgetragenen Geschehensablaufs mittels Faxsendeprotokoll; Rückabwicklung eines zur Finanzierung einer ...

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 2 O 173/02
  • OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00

    Widerruf von Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Diese Bereichsausnahme gilt für Realkredite ausnahmslos (BGH Urteil vom 15.7.2003 - XI ZR 162/00 -), soweit die neuere Rechtsprechung Ausnahmen zulässt, betreffen diese alleine Kredite zur Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds, nicht Kredite zum Erwerb des Grundeigentums selbst (BGH Urteil vom 21.3.2005 - II ZR 411/02 -).

    Unerheblich ist dabei, ob das Darlehen vollständig oder auch nur überwiegend durch den Verkehrswert der belasteten Immobilie gesichert ist, da auch eine bloße Teilabsicherung den Tatbestand dieser Norm erfüllt (BGH Urteil vom 15.7.2003 - XI ZR 162/00-).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00 - 15.7.2003 - XI ZR 162/00 - 21.7.2003 - II ZR 387/02 - 16.9.2003 - XI ZR 447/02 - 23.9.2003 - XI ZR 135/02 -).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 - m. w. Nw. und vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 -).

    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003 - XI ZR 248/02 -, jeweils m. w. Nw.).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    National handelt es sich um eine bewusste, abschließende Regelung des Gesetzgebers, die von der Rechtsprechung zu respektieren ist (BGH Urteile vom 23.9.2003 - XI ZR 135/02- und 12.11.2002 - XI ZR 25/00-).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00 - 15.7.2003 - XI ZR 162/00 - 21.7.2003 - II ZR 387/02 - 16.9.2003 - XI ZR 447/02 - 23.9.2003 - XI ZR 135/02 -).

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    National handelt es sich um eine bewusste, abschließende Regelung des Gesetzgebers, die von der Rechtsprechung zu respektieren ist (BGH Urteile vom 23.9.2003 - XI ZR 135/02- und 12.11.2002 - XI ZR 25/00-).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00 - 15.7.2003 - XI ZR 162/00 - 21.7.2003 - II ZR 387/02 - 16.9.2003 - XI ZR 447/02 - 23.9.2003 - XI ZR 135/02 -).

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 447/02

    Einwendungsdurchgriff bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Nach deutschem Recht, dem die Haustürgeschäfterichtlinie die Regelung der Rechtsfolgen eines Widerrufs explizit überlässt, wäre es nicht möglich, eine Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, nach einem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages sei der finanzierte Wohnungskaufvertrag auch bei Nichtvorliegen eines verbundenen Geschäfts in die Rückabwicklung einzubeziehen, im Wege richtlinienkonformer Auslegung umzusetzen (BGH Urteil vom 16.9.2003 - XI ZR 447/02 -).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00 - 15.7.2003 - XI ZR 162/00 - 21.7.2003 - II ZR 387/02 - 16.9.2003 - XI ZR 447/02 - 23.9.2003 - XI ZR 135/02 -).

  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71

    Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Soweit der Herausgabeanspruch aus § 667 BGB sich überhaupt auf eigene Akten der Beklagten erstreckt (BGHZ 60, 275, 292), ist er vor Abwicklung des Darlehensvertrages jedenfalls nicht fällig.
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 - m. w. Nw. und vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 -).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003 - XI ZR 248/02 -, jeweils m. w. Nw.).
  • KG, 04.03.1994 - 5 W 7083/93

    Beweiskraft des Telefaxsendeberichts für den Zugang des übermittelten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Auch wenn solchen Ausdrucken Beweiskraft grundsätzlich nur in beschränktem Umfang zukommen kann (BGH NJW 1995, 665; OLG Köln NJW 1995, 1228; KG NJW 1994, 3172), genügen sie für eine Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO wegen des dabei herabgesetzten Beweismaßes aus.
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Dies gilt auch bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292).
  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

  • OLG Köln, 04.01.1995 - 27 W 20/94

    Rechtsmittel; Frist; Versäumnis; Wiedereinsetzung

  • BGH, 28.03.2001 - XII ZB 100/00

    Übermittlung eines Fristverlängerungsantrages per Telefax

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

  • BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02

    Versäumung der Berufungsfrist wegen Unmöglichkeit der Übertragung der

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZB 37/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Berufungsfrist

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.02.2006 - 9 U 25/05   

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https://dejure.org/2006,11083
OLG Oldenburg, 07.02.2006 - 9 U 25/05 (https://dejure.org/2006,11083)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.02.2006 - 9 U 25/05 (https://dejure.org/2006,11083)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 9 U 25/05 (https://dejure.org/2006,11083)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadensersatz aus Schiffskollision: Beweislast für Fehlverhalten des Schiffsführers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 2 BGB; § 831 BGB; § 734 HGB; § 735 HGB; § 2 Abs. 1 SeeSchStrO; § 23 SeeSchStrO; § 25 Abs. 5 SeeSchStrO
    Verteilung der Beweislast hinsichtlich des Fehlverhaltens eines Schiffsführers bei einer Schiffskollision; Anwendung der vom Bundesgerichtshof (BGH) für den Bereich der Binnenschifffahrt angenommenen Umkehrung der Beweislast auch auf den Geltungsbereich der ...

  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Beweislast hinsichtlich des Fehlverhaltens eines Schiffsführers bei einer Schiffskollision; Anwendung der vom Bundesgerichtshof (BGH) für den Bereich der Binnenschifffahrt angenommenen Umkehrung der Beweislast auch auf den Geltungsbereich der ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SeeSchStrO § 23; HGB § 734; HGB § 735
    Zur Beweislast für das Fehlverhalten des Schiffsführers bei einer Schiffskollision im Wattenmeer

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Beweislast für Fehlverhalten des Schiffsführers bei einer Schiffskollision

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1566
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.1987 - II ZR 175/86

    Seitenabstand beim Überholen auf einer Seeschiffahrtsstraße

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.02.2006 - 9 U 25/05
    Eine Übertragung auf den Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung hat der BGH in seinem Urteil vom 27.04.1987 (II ZR 175/86 in LM SeeschiffahrtsStrO Nr. 8) ausdrücklich offen gelassen.
  • BGH, 12.05.1960 - II ZR 208/58
    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.02.2006 - 9 U 25/05
    Die Umkehr der Beweislast, die der Bundesgerichtshof für den Bereich der Binnenschifffahrt angenommen hat (vgl. BGH II ZR 208/58 in VersR 1960, 594 ff), greift nicht.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 9 U 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,113675
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 9 U 25/05 (https://dejure.org/2007,113675)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.03.2007 - L 9 U 25/05 (https://dejure.org/2007,113675)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. März 2007 - L 9 U 25/05 (https://dejure.org/2007,113675)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 9 U 25/05
    Ein solcher Anspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aus dem Versicherungsverhältnis erwachsende Pflicht, insbesondere zur Betreuung und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BSG SozR 1200, § 14 Nr. 9; BSG SozR 1300, § 44 Nr. 13; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7).

    Auch wenn ein Beratungsbegehren - wie hier - nicht vorliegt, hat der Versicherungsträger bei konkretem Anlass auf klar zutage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BSG SozR Nr. 3 zu § 1233 RVO; BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46; BSG SozR 3-1200 § 14 Nrn. 5, 6; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7).

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 9 U 25/05
    In sachlicher Hinsicht ist ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unter folgenden Voraussetzungen bejaht worden: (1.) Vorliegen einer Pflichtverletzung, die sich der Sozialleistungsträger im Verhältnis zum Berechtigten zurechnen lassen muss, (2.) Eintritt eines rechtlichen Nachteils oder Schadens beim Berechtigten, (3.) Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schadenseintritt und ( 4.) Möglichkeit der Herstellung des Zustandes, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre (vgl. BSGE 60, 158, 164 m.w.N. = SozR 1300, § 44 Nr. 23; BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100, § 103 Nr. 8).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 9 U 25/05
    In sachlicher Hinsicht ist ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unter folgenden Voraussetzungen bejaht worden: (1.) Vorliegen einer Pflichtverletzung, die sich der Sozialleistungsträger im Verhältnis zum Berechtigten zurechnen lassen muss, (2.) Eintritt eines rechtlichen Nachteils oder Schadens beim Berechtigten, (3.) Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schadenseintritt und ( 4.) Möglichkeit der Herstellung des Zustandes, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre (vgl. BSGE 60, 158, 164 m.w.N. = SozR 1300, § 44 Nr. 23; BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100, § 103 Nr. 8).
  • BSG, 23.09.1981 - 11 RA 78/80

    Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen (AVG § 82) bei Gewährung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 9 U 25/05
    Eine Beratungspflicht besteht in der Regel bei einem entsprechenden Beratungsbegehren (vgl. BSG SozR 1200 § 14 Nr. 9; BSGE 52, 145, 148 = SozR 1200 § 14 Nr. 12).
  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93

    Rentenversicherung - Berufsunfähigkeit - Ausländische Rente - Rentenbezugszeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 9 U 25/05
    Auch wenn ein Beratungsbegehren - wie hier - nicht vorliegt, hat der Versicherungsträger bei konkretem Anlass auf klar zutage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BSG SozR Nr. 3 zu § 1233 RVO; BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46; BSG SozR 3-1200 § 14 Nrn. 5, 6; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 9 U 25/05
    Auch wenn ein Beratungsbegehren - wie hier - nicht vorliegt, hat der Versicherungsträger bei konkretem Anlass auf klar zutage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BSG SozR Nr. 3 zu § 1233 RVO; BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46; BSG SozR 3-1200 § 14 Nrn. 5, 6; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13

    Aufhebung und Erstattung von SGB-II-Leistungen; Berücksichtigung von Einnahmen;

    Der Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung kann vor diesem Hintergrund auch unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein gerügtes Beratungsverschulden entgegen stehen, weil es - unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen sowie unabhängig von den überhaupt insoweit möglichen Rechtsfolgen - für einen so genannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, gerichtet auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn die Behörde die ihr obliegenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 -SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7; Bundessozialgericht, Urteil vom 12. November 1980 - 1 RA 45/79 - SozR 1200, § 14 Nr. 9; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. März 2007 - L 9 U 25/05 ), jedenfalls an einem ersichtlichen rechtlichen Nachteil oder Schaden fehlt, der aus einem Verhalten des Beklagten resultieren könnte (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 65/91 - SozR 3-4100, § 103 Nr. 8; Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 1986 - 1 RA 31/85 - SozR 1300, § 44 Nr. 23).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 AL 143/13
    Der so genannte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn die Behörde die ihr obliegenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 -SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7; Bundessozialgericht, Urteil vom 12. November 1980 - 1 RA 45/79 - SozR 1200, § 14 Nr. 9; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. März 2007 - L 9 U 25/05 ).
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