Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 13.10.2005 - 9 U 3/05, 9 U 3/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht: Haftung des Einzelhändlers bei spontanem Bruch einer mit einem kohlensäurehaltigen Getränk gefüllten Glasflasche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei dem Vertrieb von kohlensäurehaltigen Glasflaschen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 09.12.2004 - 5 O 276/04
- LG Konstanz, 13.10.2005 - 5 O 276/04 D 09.12.2004 OLG Karlsruhe 9 U 3/05
- OLG Karlsruhe, 13.10.2005 - 9 U 3/05, 9 U 3/05
- BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87
Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2005 - 9 U 3/05
Dazu gehört auch, dass die mit dem Vertrieb von Glasflaschen notwendig verbundene Gefahr einer spontanen Explosion mit nachfolgend schweren Verletzungen nach Möglichkeit gering gehalten wird (vgl. BGHZ 104, 323 zu den Anforderungen der Rechtsprechung an den Hersteller derartiger Getränke).Weiterer Hinweise bedurfte er nicht, so dass offen bleiben kann, ob aus unterbliebenen Gefahrenhinweisen überhaupt eine Haftung der Beklagten abgeleitet werden könnte (vgl. hierzu BGHZ 104, 323; NJW-RR 1993, 988).
- BGH, 16.03.1993 - VI ZR 139/92
Befundsicherungspflicht des Produzenten bei Gefährdung durch berstende …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2005 - 9 U 3/05
Weiterer Hinweise bedurfte er nicht, so dass offen bleiben kann, ob aus unterbliebenen Gefahrenhinweisen überhaupt eine Haftung der Beklagten abgeleitet werden könnte (vgl. hierzu BGHZ 104, 323; NJW-RR 1993, 988).
Rechtsprechung
OLG Köln, 14.02.2006 - 9 U 3/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Freistellung und Feststellung von Haftpflichtversicherungsschutz wegen eines Reitunfalls gegenüber einem Versicherer; Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung des Versicheurngsnehmers; Folgen einer Berichtigung der Angaben zum Schadenshergang für ...
- Judicialis
AHB § 5 N. 3 S. 2; ; AHB § 6 I; ; VVG § 6 Abs. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AHB § 5 N. 3 S. 2 § 6 Abs. 1; VVG § 6 Abs. 3
Falschangaben des Versicherungsnehmers zu Reitunfall - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 08.12.2004 - 10 O 46/04
- OLG Köln, 14.02.2006 - 9 U 3/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2006 - 9 U 3/05
Danach kann sich der Versicherer zwar auf vereinbarte Leistungsfreiheit dann nicht berufen, wenn der Obliegenheitsverstoß generell ungeeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, oder den Versicherungsnehmer subjektiv kein schweres Verschulden trifft (vgl. BGH, VersR 1993, 830: VersR 2004, 1117).Die Folgenlosigkeit ist hierbei vom Versicherungsnehmer darzulegen nachzuweisen (vgl. BGH, VersR 2004, 1117).
- BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2006 - 9 U 3/05
Ein Versicherungsnehmer, der die Vermögensinteressen des Versicherers bereits gefährdet hat, kann dem drohenden Anspruchsverlust nur entgehen, wenn er dem Versicherer den wahren Sachverhalt aus eigenem Antrieb vollständig und unmissverständlich offenbart und nichts verschleiert oder zurückhält (vgl. BGH, r+s 2002, 51; Senat, r+s 1996, 298). - BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92
Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2006 - 9 U 3/05
Danach kann sich der Versicherer zwar auf vereinbarte Leistungsfreiheit dann nicht berufen, wenn der Obliegenheitsverstoß generell ungeeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, oder den Versicherungsnehmer subjektiv kein schweres Verschulden trifft (vgl. BGH, VersR 1993, 830: VersR 2004, 1117). - OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 132/95
Versicherung Kaskoversicherung Aufklärungsobliegenheit Kaufpreis
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2006 - 9 U 3/05
Ein Versicherungsnehmer, der die Vermögensinteressen des Versicherers bereits gefährdet hat, kann dem drohenden Anspruchsverlust nur entgehen, wenn er dem Versicherer den wahren Sachverhalt aus eigenem Antrieb vollständig und unmissverständlich offenbart und nichts verschleiert oder zurückhält (vgl. BGH, r+s 2002, 51; Senat, r+s 1996, 298). - OLG Hamm, 24.01.1990 - 20 U 160/89
Rückwirkende Leistungsfreiheit des Kraftfahrt-Versicherers; Vorläufige Deckung; …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2006 - 9 U 3/05
Falsche Angaben des Versicherungsnehmers zu der Vorgeschichte und zum Hergang eines Unfalls stellen danach eine Obliegenheitsverletzung dar (vgl. OLG Hamm, r+s 1990, 408).
- LG Dortmund, 01.02.2007 - 2 O 154/06
Leistungsfreiheit des Versicherers bei wahrheitswidriger Erstattung eines …
Falsche Angaben des Versicherungsnehmers zu der Vorgeschichte und zum Hergang eines Unfalls stellen danach eine Obliegenheitsverletzung dar (vgl. OLG Hamm, r+s 1990, 408; OLG Köln, Urteil vom 14.02.2006 - 9 U 3/05).
Rechtsprechung
KG, 27.10.2006 - 9 U 3/05 Baul |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.05.2005 - 1 HKO 1/05
- KG, 27.10.2006 - 9 U 3/05 Bau
- BGH, 11.10.2007 - III ZR 298/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.04.1992 - III ZR 228/90
Enteignungsentschädigung wegen Hochbunker auf Nachbargrundstück
Auszug aus KG, 27.10.2006 - 9 U 3/05
Entschädigungspflichtig ist auch insoweit, da Art. 14 GG nur konkrete subjektive Rechtspositionen schützt, nur die Beeinträchtigung von rechtlich geschützten konkreten Werten, nicht aber die Vereitelung von bloßen Erwartungen und Chancen bzw. bloßen wirtschaftlichen Interessen (vgl. BGHZ 83, 1 und BGH 118, 59). - BGH, 07.01.1982 - III ZR 114/80
Enteignungsfähigkeit von Rechten des Mieters
Auszug aus KG, 27.10.2006 - 9 U 3/05
Entschädigungspflichtig ist auch insoweit, da Art. 14 GG nur konkrete subjektive Rechtspositionen schützt, nur die Beeinträchtigung von rechtlich geschützten konkreten Werten, nicht aber die Vereitelung von bloßen Erwartungen und Chancen bzw. bloßen wirtschaftlichen Interessen (vgl. BGHZ 83, 1 und BGH 118, 59). - BGH, 06.12.1965 - III ZR 172/64
Bemessung der Enteignungsentschädigung
Auszug aus KG, 27.10.2006 - 9 U 3/05
Unter "anderen Vermögensnachteilen" gemäß § 96 BauGB sind die in der Person des Enteigneten ohne dingliche Wertbeziehung durch die Enteignung unmittelbar und zwangsnotwendig begründeten Schäden zu verstehen (vgl. BGH NJW 1966, 493 [BGH 06.12.1965 - III ZR 172/64] und BGH WM 1971, 1156).