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   OLG München, 14.05.2013 - 9 U 3038/12   

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https://dejure.org/2013,65574
OLG München, 14.05.2013 - 9 U 3038/12 (https://dejure.org/2013,65574)
OLG München, Entscheidung vom 14.05.2013 - 9 U 3038/12 (https://dejure.org/2013,65574)
OLG München, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 9 U 3038/12 (https://dejure.org/2013,65574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Tragwerksplaner für mangelhafte Planung des Architekten?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Architekt plant untaugliches Abdichtungskonzept: Regress beim Statiker möglich?

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Tragwerksplaner für mangelhafte Planung des Architekten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tragwerksplaner muss Bauherrn auf untaugliches Abdichtungskonzept hinweisen! (IBR 2016, 97)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.2011 - VII ZR 24/08

    Bauvertrag: Haftung des Auftragnehmers bei unterlassener Aufklärung des

    Auszug aus OLG München, 14.05.2013 - 9 U 3038/12
    Der Beklagte haftet dennoch wegen der Verletzung seiner allgemeinen, aus der Kooperationspflicht folgenden Hinweispflicht (§ 242 BGB; BGH NJW 2011, 3291 Rdnr. 25).

    Ein Vertragspartner darf nach Treu und Glauben den anderen Vertragspartner bei einer derart klaren Sachlage nicht "in ein offenes Messer laufen lassen" (so wörtlich Kapellmann NJW 2011, 3293 zustimmend zu BGH NJW 2011, 3291).

    Demzufolge ist die Hinweispflichtverletzung des Beklagten schadensursächlich (vgl. BGH NJW 2011, 3291 Rdnr. 29) und haftet der Beklagte dem Grunde nach.

  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 157/06

    Anforderungen an den Nachweis der Beauftragung eines Architekten mit den

    Auszug aus OLG München, 14.05.2013 - 9 U 3038/12
    Die Planung eines Oberflächenschutzes durch Asphaltmastix allein war somit objektiv funktionsuntauglich und mangelhaft (vgl. BGH BauR 2008, 543, 545).
  • OLG München, 18.01.2011 - 9 U 2546/10

    Architektenhaftung: Gesamtschuldnerische Haftung mit dem Statiker bei

    Auszug aus OLG München, 14.05.2013 - 9 U 3038/12
    Durch Berufungsurteil vom 18.01.2011 (veröffentlicht in NJW-RR 2011, 530) hob das Oberlandesgericht im Umfang der Verurteilung dieses Urteil auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück an das Landgericht München I. Das Landgericht habe sich nicht mit dem für den Anspruch erforderlichen, aber bestrittenen Verschulden des Klägers und des Beklagten auseinandergesetzt.
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14

    Gesamtschuldnerische Haftung von ausführendem Bauunternehmer und Statiker:

    Wenn der Tragwerksplaner positiv erkennt oder erkennen muss, dass das Bauunternehmen der Ausführung ein insgesamt untaugliches Konzept zu Grunde legt und der Bauherr deshalb zwangsläufig einen Schaden erleiden wird, ist er verpflichtet, den Bauherrn darauf hinzuweisen (vgl. OLG München, Urteil vom 14.05.2013 - 9 U 3038/12, juris Rn. 33).
  • OLG München, 30.01.2018 - 9 U 162/17

    Oberflächenschutz ist vom Tragwerksplaner festzulegen!

    Sowohl die Bewehrung als auch die Betongüte und die Beschichtung sind vom Statiker festzulegen (vgl. Senat Urteil vom 14.5.2013, 9 U 3038/12, IBRRS 2015, 3086).
  • OLG München, 19.04.2016 - 9 U 3566/15

    Wann liegt ein ausreichender Vergemeinschaftungsbeschluss vor?

    Ein geeigneter Oberflächenschutz entspricht dem Stand der Technik (vgl. Senat, Urteil vom 09.04.2013, 9 U 4449/08 und Senat vom 14.05.2013, 9 U 3038/12).
  • OLG München, 12.01.2016 - 9 U 4598/14

    Architektenhaftung: Pflicht zur Überprüfung der Planung des ausführenden

    Entsprechend den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen T. wäre eine Tragwerksplanung mit Vorgaben zur Bewehrung erforderlich gewesen, die auch eine Verkrallung der Betonbodenplatte mit dem Untergrund vermeidet und jedenfalls die zu erwartenden Rissbreiten berechenbar macht (zum Zusammenhang zwischen Statik und Oberflächenschutz vgl. OLG München, 9 U 3038/12 - zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2020 - 15 U 126/19

    Wenn man nicht sagt, was man will, bekommt man auch nicht das, was man möchte!

    b) Anders als in den vom Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 14.05.2013 - 15 U 214/11 -) und Oberlandesgericht München (Urteil vom 14.05.2013 - 9 U 3038/12 -) entschiedenen Fällen bestand für den Beklagten keine Pflicht, die Klägerin auf Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Schallschutzes hinzuweisen.
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