Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.07.2005 - 9 U 31/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Erneuerbare Energien: Tragung der Kosten für den Anschluss einer Anlage zur Erzeugung von Niederspannungsstrom an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tragung der Anschlusskosten für eine erforderliche Umspannung durch den Netzbetreiber ; Produktion von Strom in Niederspannung in einer Biogasanlage; Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
EE-Anlagebetreiber muss Kosten für Umspannung von Nieder- in Mittelspannung tragen.
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EEG § 2 § 10 § 13
Kosten der Leitung und der Umspannung bei Einspeisung von Niederspannungsstrom aus erneuerbaren Energien in das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Strom aus Biogas -
- juraforum.de (Kurzinformation)
Strom aus Biogas: Wer ist für die Umspannung zur Einspeisung ins Stromnetz zuständig?
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 31.01.2005 - 5 O 615/04
- OLG Karlsruhe, 14.07.2005 - 9 U 31/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 30.09.2004 - 2 U 58/04
Erneuerbare Energie: Kostentragungspflicht des Stromnetzbetreibers bei Errichtung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2005 - 9 U 31/05
Deshalb liegt hier auch kein Sachverhalt vor, der mit dem des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30.09.2004 -2 U 58/04- vergleichbar ist. - BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 391/03
Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2005 - 9 U 31/05
Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.11.2004, VIII ZR 391/03) ist geklärt, dass zu den vom Anlagebetreiber zu tragenden Anschlusskosten gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 EEG a.F. nicht die infolge der neu anzuschließenden Anlage erforderlichen Kosten des Netzausbaues gehören. - BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
Kostentragung bei Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2005 - 9 U 31/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die allgemeinen kaufvertraglichen Vorschriften auf Verträge über die entgeltliche Lieferung von Elektizität jedenfalls entsprechend anzuwenden ( BGH WM 1994, 76 mit weiteren Nachweisen;… Salje Kommentar zu EEG 3. Aufl. § 13 Rdnr. 2;… Dreher a.a.O § 13 Rdnr. 2).
- BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 42/06
Einspeisung von Strom aus einer Biogasanlage über eine nicht im Eigentum des …
aa) Das Eigentum des Netzbetreibers an einer technischen Einrichtung zur Übertragung oder Verteilung von Elektrizität ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Einrichtung Bestandteil seines Netzes ist (…Salje, EEG, 3. Aufl., § 13 Rdnr. 57 ff., 64;… Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, § 13 Rdnr. 14. f.;… Reshöft/Steiner/Dreher, EEG, 2. Aufl., § 13 Rdnr. 13; Bönning, ZNER 2003, 296, 299 f.; OLG Nürnberg ZNER 2002, 225, 226; OLG Karlsruhe RdE 2005, 277, 278;… vgl. auch Senatsurteil vom 10. November 2004, aaO, unter II 2 a cc). - BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 306/04
Abgrenzung von Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen
- OLG Celle, 12.01.2006 - 20 U 34/05
Anspruch auf Vergütung des gesamten eingespeisten Stroms ohne Abzüge für …
Soweit sich die Beklagte für ihre Ansicht, dass es für die Frage, wo das von ihr betriebene Netz zur allgemeinen Versorgung beginne, maßgeblich auf die Eigentumsverhältnisse an den Betriebseinrichtungen ankomme, auf die jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Juli 2005 ( 9 U 31/05 , NJOZ 2005, 3112 ff) beruft, verhilft ihr dies nicht zum Erfolg. - LG Frankenthal, 22.03.2011 - 7 O 303/10
Rückzahlung und Erstattung von Leistungen nach dem EEG bei Verlegung einer …
Soll der in einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien erzeugte Niederspannungsstrom in das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers eingespeist werden und ist die geplante Leitung von der Anlage zum Mittelspannungsnetz nicht Bestandteil des Netzes für die allgemeine Versorgung, so hat der Betreiber der Anlage die Kosten der Leitung und der erforderlichen Umspannung als notwendige Kosten des Anschlusses zu tragen (OLG Karlsruhe Urteil vom 14.07.2005, Az. 9 U 31/05, abgedruckt NJOZ 2005, 3112).