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   OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 319/98   

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https://dejure.org/1999,18002
OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 319/98 (https://dejure.org/1999,18002)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.11.1999 - 9 U 319/98 (https://dejure.org/1999,18002)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. November 1999 - 9 U 319/98 (https://dejure.org/1999,18002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Alleinhaftung des Überholers bei geringfügiger Seitwärtsbewegung des Überholten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 5
    Haftungsverteilung bei seitlicher Kollision beim Überholen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.10.1995 - 27 U 91/95

    Unfall; Überholmanöver; Betriebsgefahr; Kfz; Schadensverteilung; Überholender

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 319/98
    Auf die Möglichkeit geringfügiger seitlicher Fahrbewegungen des zu Überholenden muss sich der Überholende allerdings einstellen (vgl. OLG Hamm, r+s 1997, 107 = VRS 1997, 182).

    Bei dieser Sachlage ist der - nicht erhöhten - Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Beklagten zu 1) im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 S. 2 StVG kein teilhaftungsbegründendes Eigengewicht beizumessen (vgl. OLG Hamm, r + s 1997, 107 = VRS 1997, 182).

  • OLG Schleswig, 16.12.1981 - 9 U 30/81
    Auszug aus OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 319/98
    Bleibt der Unfallhergang ungeklärt, so ist die von beiden Parteien jeweils zugestandene Fahrweise zu Grunde zu legen (vgl. OLG Schleswig, VersR 1982, 709; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., StVG, § 1, Rn. 5, 17).
  • OLG Frankfurt, 28.05.1980 - 13 U 16/79
    Auszug aus OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 319/98
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers dann nicht vorwerfbar ist, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn selbst nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zur ruhigen Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgemäße unternimmt, um einen Unfall zu vermeiden, sondern in verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (OLG Frankfurt, VersR 1981, 737, 738).
  • OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02

    Versicherungsschutz bei Wildunfällen die durch bewusstes Ausweichen des

    Der Senat sieht im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung (OLG Frankfurt a.M., OLGR Frankfurt 1994, 90; Schaden-Praxis 1994, 194; LG Kleve, Schaden-Praxis 1992, 86; Thüringer OLG, VersR 1997, 609 = r+s 1997, 279; LG Stralsund, ZfS 1995, 380; OLG Köln, VersR 1995, 1231 = r+s 1994, 369; LGKempten, Schaden-Praxis 1998, 222; LG Ellwangen, Schaden-Praxis 1998, 223; OLG Köln, ZfS 199, 66 = r+s 1998, 365; ZfS 1999, 339; LG Köln, Schaden-Praxis 1999, 102; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 405; a.A. LG Verden, NVersZ 1999, 90; OLG Nürnberg, DAR 2001, 224) die Gefahren, die mit einer Kollision mit einem Fuchs verbunden sind, für den Kraftfahrer und das Fahrzeug als geschütztes Interesse als nicht sehr hoch ein, so dass ein willentliches Ausweichen vor einem Fuchs sich in der Regel als grob fahrlässiges Fehlverhalten darstellt, das auch vorliegend in subjektiver Hinsicht nicht entschuldbar ist.
  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3673/14

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Kradfahrers im Begegnungsverkehr - Darlegungs-

    d) Lediglich hinsichtlich der im Rahmen der Abwägung (§ 17 1, 11 StVG) vom Geschädigten geltend gemachten Mitverursachungsbeiträge oder Verschuldensanteile des Ersatzpflichtigen trägt der Geschädigte, im Streitfall der Kläger, sowohl die Beweisführungs- als auch die Feststellungslast (BGH r + s 2012, 356; NJW 2000, 3069; NZV 1995, 145; Urteil vom 17.01.1967 - BGH 19670117 Aktenzeichen VI ZR 100/65 [BeckRS 1967, 00154]; NJW 1957, 99; OLG Hamm NJW-RR 2005, 817; OLG Naumburg, Urt. v. 23.11.1999 - 9 U 319/98 [juris]; OLG Köln NZV 1995, 400; OLG Koblenz, VRS 68, 32).
  • OLG München, 31.01.2022 - 24 U 7414/21

    Berufung, Haftungsquote, Fahrzeug, Rechtsfahrgebot, Gutachten, Seitenabstand,

    Nach dem Urteil des OLG Naumburg vom 23.11.1999 - 9 U 319/98 -, DAR 2001, 223, muss sich der Überholende sich auf die Möglichkeit geringfügiger seitlicher Fahrbewegungen des zu Überholenden einstellen.
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