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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1540
OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18 (https://dejure.org/2019,1540)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.01.2019 - 9 U 32/18 (https://dejure.org/2019,1540)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Januar 2019 - 9 U 32/18 (https://dejure.org/2019,1540)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 932; BGB § 935; BGB § 952 Abs. 2; BGB § 985
    Anspruch auf Herausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II; Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs ohne vorherige Umschreibung auf den verkaufenden Autohändler

  • IWW

    BGB §§ 932, 935, 952 Abs. 2, 985

  • RA Kotz

    Gebrauchtfahrzeugkauf - gutgläubiger Erwerb - Nachforschungspflichten

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Gutgläugiger Erwerb -> Beklagte muss Fahrzeugunterlagen herausgeben, da Kläger das Fahrzeug gutgläubig... | Anspruchsgrund

  • rewis.io
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Zu Nachforschungspflichten beim gutgläubigem Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebrauchtwagenkauf: Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs von einem gewerblichen Händler

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Herausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gebrauchwagenkauf vom gewerblichen Händler: Welche Nachforschungspflichten bestehen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 331/86

    Weiterveräußerung einer anfechtbar erworbenen beweglichen Sache; Grobe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18
    Zwar muss demjenigen, der von einer Privatperson einen Gebrauchtwagen erwirbt, die nicht als Halter im Fahrzeugbrief ausgewiesen ist, sich der - eine Nachforschungspflicht auslösende - Verdacht aufdrängen, dass der Veräußerer auf unredliche Weise in den Besitz des Fahrzeugs gelangt sein könne (BGH NJW-RR 1987, 1456,1457).

    Das gilt aber nicht für solche Fälle, in denen - wie hier - ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler in dessen Geschäftsbetrieb erworben wird und dabei der Kraftfahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II samt allen sonstigen Unterlagen übergeben wird (vgl. BGH NJW 1975, 735; NJW-RR 1987, 1456, 1457; NJW 1992, 310).

    Zwar muss demjenigen, der von einer Privatperson einen Gebrauchtwagen erwirbt, die nicht als Halter im Fahrzeugbrief ausgewiesen ist, sich der - eine Nachforschungspflicht auslösende - Verdacht aufdrängen, dass der Veräußerer auf unredliche Weise in den Besitz des Fahrzeugs gelangt sein könne (BGH NJW-RR 1987, 1456, 1457).

    Das gilt aber nicht für solche Fälle, in denen - wie hier - ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler in dessen Geschäftsbetrieb erworben wird und dabei der Kraftfahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II samt allen sonstigen Unterlagen übergeben wird (vgl. BGH NJW 1975, 735; NJW-RR 1987, 1456, 1457; NJW 1992, 310).

    Grundsätzlich wird zwar die Preisgestaltung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als beachtenswertes Verdachtsmoment angesehen (vgl. BGH, NJW 1996, 314; NJW 1975, 735; NJW-RR 1987, 1456; NJW 1994, 2022).

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12

    Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18
    Unter grober Fahrlässigkeit wird im Allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urt. v. 18.06.1980 - VIII ZR 119/79 -, juris Rz. 22 = BGHZ 77, 274, 276; Urt. v. 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, juris Rz. 11).

    Vielmehr gehört es regelmäßig zu den Mindesterfordernissen des gutgläubigen Erwerbs eines solchen Kraftfahrzeuges, dass sich der Erwerber die Zulassungsbescheinigung Teil II (§ 12 VI FZV bzw. früher den Kraftfahrzeugbrief (§ 25 IV S. 2 StVZO a.F.) vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers zu prüfen (BGH, Urt. v. 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, juris Rz. 13; Urt. v. 13.09.2006 - VIII ZR 184/05 -, juris Rz. 17; Urt. v. 13.05.1996 - II ZR 222/95 -, juris Rz. 7, m.w.N.).

    Sinn und Zweck der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. früher des Fahrzeugbriefs besteht in dem Schutz des Eigentümers oder sonst dinglich am Kraftfahrzeug Berechtigten (BGH, Urt. v. 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, juris Rz. 14).

    Kommt der Erwerber dieser Obliegenheit nach und liegen auch keine anderen Verdachtsmomente für ihn vor, treffen ihn keine weiteren Nachforschungspflichten (BGH, Urt. v. 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, juris. Rz. 14).

  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 151/73

    Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers eines Gebrauchtwagens; Vorlage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18
    Das gilt aber nicht für solche Fälle, in denen - wie hier - ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler in dessen Geschäftsbetrieb erworben wird und dabei der Kraftfahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II samt allen sonstigen Unterlagen übergeben wird (vgl. BGH NJW 1975, 735; NJW-RR 1987, 1456, 1457; NJW 1992, 310).

    Das gilt aber nicht für solche Fälle, in denen - wie hier - ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler in dessen Geschäftsbetrieb erworben wird und dabei der Kraftfahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II samt allen sonstigen Unterlagen übergeben wird (vgl. BGH NJW 1975, 735; NJW-RR 1987, 1456, 1457; NJW 1992, 310).

    Grundsätzlich wird zwar die Preisgestaltung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als beachtenswertes Verdachtsmoment angesehen (vgl. BGH, NJW 1996, 314; NJW 1975, 735; NJW-RR 1987, 1456; NJW 1994, 2022).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18
    Die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB besteht allerdings nur, wenn der Besitzer Eigenbesitzer (§ 872 BGB) ist und die Sache von Anfang an in Eigenbesitz gehabt hat (BGH NJW 2004, 217, 219; Koblenz DZWIR 2005, 37; Brehm/Berger, § 7 Rn. 83).

    Prozessual muss der Besitzer zum Nachweis seines Eigentums also grundsätzlich nur seinen gegenwärtigen oder früheren unmittelbaren oder (höchststufigen) mittelbaren Besitz darlegen und beweisen, nicht aber die den Eigentumserwerb begründenden Tatsachen (BGH NJW 2004, 217; 2002, 2101; OLG Oldenburg, 22.7.2014 - 6 U 53/13; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2014, 1241; Erman/Ebbing, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1006 BGB, Rn. 17; jurisPK - BGB /Hans, 8. Aufl. 2017, § 1006 BGB, Rn. 8; Staudinger/Karl-Heinz Gursky (2012) BGB § 1006, Rn. 42).

    Die Widerlegung der Vermutung setzt den vollen Beweis des Gegenteils der Vermutungsfolge voraus, also den Nachweis, dass der Vermutungsbegünstigte entweder beim Besitzerwerb nicht auch Eigentümer geworden ist oder dass er sein Eigentum bereits vor dem maßgeblichen Termin wieder verloren hat (Staudinger/Karl-Heinz Gursky [2012] BGB § 1006, Rn. 43; Erman/ Ebbing , BGB, 15. Aufl. 2017, § 1006 BGB, Rn. 17; vgl. auch BGH, Urt. v. 16.10.2003 - IX ZR 55/02 -, BGHZ 156, 310-320, Rn. 31).

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18
    Denn es muss in der Regel Argwohn erwecken und zu weiteren Nachforschungen Anlass geben, wenn der Veräußerer entweder den Kraftfahrzeugbrief nicht vorlegen kann oder wenn sich aus diesem ein vom Veräußerer personenverschiedener Halter ergibt (BGH, Urt. v. 13.04.1994 - II ZR 196/93 -, juris Rz. 19).

    Grundsätzlich wird zwar die Preisgestaltung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als beachtenswertes Verdachtsmoment angesehen (vgl. BGH, NJW 1996, 314; NJW 1975, 735; NJW-RR 1987, 1456; NJW 1994, 2022).

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18
    Das gilt aber nicht für solche Fälle, in denen - wie hier - ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler in dessen Geschäftsbetrieb erworben wird und dabei der Kraftfahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II samt allen sonstigen Unterlagen übergeben wird (vgl. BGH NJW 1975, 735; NJW-RR 1987, 1456, 1457; NJW 1992, 310).

    Das gilt aber nicht für solche Fälle, in denen - wie hier - ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler in dessen Geschäftsbetrieb erworben wird und dabei der Kraftfahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II samt allen sonstigen Unterlagen übergeben wird (vgl. BGH NJW 1975, 735; NJW-RR 1987, 1456, 1457; NJW 1992, 310).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18
    Der dazu von ihr benannte Zeuge Be. war nicht aufzufinden (analog § 244 Abs. 3, 6.Fall StPO; BGH, Urt. vom 17.2.1970 - III ZR 139/67, Rn. 228, zitiert nach juris).
  • BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R

    Zugunstenverfahren für die Feststellung weiterer Arbeitsentgelte in Gestalt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18
    Nicht einmal in Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz ist eine Zeugenvernehmung zur Beweisausforschung zulässig, auch unabhängig davon, warum ein Verfahrensbeteiligter über die Erkenntnisse nicht verfügt, deren Gewinnung er sich aus der Vernehmung des von ihm benannten Zeugen verspricht (vgl. BSG, Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RS 7/17 R, Rn. 37, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01

    Haustürgeschäft: Auswirkung des Widerrufs des notariell beurkundeten Beitritts zu

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18
    Das gilt erst recht im vom Parteibeibringungsgrundsatz geprägten Zivilprozessverfahren (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.5.2002 - 11 U 10/01, Rn. 42, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 135/82

    Berücksichtigung nicht fristgerechten Vorbringens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18
    Der Zweck des § 320 ZPO besteht gerade darin, die zutreffende Grundlage für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 10. März 1983 - VII ZR 135/82 -, Rn. 29, juris = NJW 1983, 2030, 2032; Zöller/ Feskorn , ZPO, § 320, Rn. 12).
  • OLG Braunschweig, 01.09.2011 - 8 U 170/10

    Gutgläubiger Erwerb einen unterschlagenen Fahrzeugs - Nachforschungspflicht des

  • BGH, 30.10.1995 - II ZR 254/94

    Gutgläubiger Erwerb von fabrikfremden Neuwagen bei Vorlage von Fahrzeugbriefen

  • OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13

    Herausgabeanspruch: Parteiwechsel wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters

  • OLG Köln, 21.02.1996 - 6 U 167/94

    Kfz; gutläubiger Erwerb

  • BGH, 19.06.2007 - X ZR 5/07

    Anforderungen an die Vollziehung einer Handschenkung; Übertragung des Eigentums

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11

    Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 119/79

    Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00

    Widerlegung der Eigentumsvermutung

  • OLG Koblenz, 08.04.2004 - 5 U 1545/03

    Auskehrung des Erlöses durch den Insolvenzverwalter nach Veräußerung einer im

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95

    Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2009 - 11 U 24/08

    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Kfz bei fehlender Voreintragung des

  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 5 U 9/15

    Ausübung des unmittelbaren Besitzes für juristische Personen

  • BGH, 13.09.2006 - VIII ZR 184/05

    Auslegung des Einbehalts des Kfz-Briefs durch den Verkäufer eines Kraftfahrzeugs

  • BGH, 30.01.2015 - V ZR 63/13

    Klage des ehemaligen Geschäftsführers einer Bezirkszahnärztekammer auf Zustimmung

  • OLG Stuttgart, 27.02.2013 - 3 U 140/12

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

  • BGH, 23.09.2022 - V ZR 148/21

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs

    Beruft sich der Erwerber eines gebrauchten Fahrzeugs auf den gutgläubigen Erwerb, trägt derjenige, der den guten Glauben in Abrede stellt, die Beweislast dafür, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) zur Prüfung der Berechtigung des Veräußerers nicht hat vorlegen lassen (vgl. Eggert in Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Aufl., Rn. 4765a; OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. Januar 2019 - 9 U 32/18, juris Rn. 42 ohne nähere Begründung).
  • OLG Stuttgart, 21.07.2021 - 9 U 90/21

    Gutgläubiger Erwerb bei Zurückbehaltung des Kraftfahrzeugbriefs

    Ob insoweit in Bezug auf den nach § 366 HGB hinreichenden guten Glauben an die Verfügungsbefugnis des Veräußerers eine Erkundigungspflicht besteht, wenn ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler im Rahmen von dessen Geschäftsbetrieb erworben wird, dabei die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kfz-Brief) samt allen sonstigen Unterlagen dem Käufer übergeben werden und sonstige Umstände, die einen Verdacht des Käufers hervorrufen müssen, nicht vorliegen, erscheint angesichts der häufigen kommissionsweisen Einschaltung von Händlern beim Gebrauchtwagenverkauf zweifelhaft (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.1975 - VIII ZR 151/73, NJW 1975, 735, 736), so dass allein die fehlende Eintragung des Kfz-Händlers zur Begründung einer Bösgläubigkeit wohl nicht ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1987 - VIII ZR 331/86, NJW-RR 1987, 1456, 1457; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.01.2019 - 9 U 32/18, BeckRS 2019, 814 [Rn. 48] m.w.N.; OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.1986 - 6 U 161/85, NJW-RR 1987, 1266, 1267; Gerdemann/Helmes, JA 2019, 856, 858).

    Die Beweislast trägt auch insoweit also derjenige, der sich auf den fehlenden guten Glauben beruft (zutr. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.01.2019 - 9 U 32/18, BeckRS 2019, 814 [Rn. 48]; a.A. MüKo-BGB/Oechsler, 8. Aufl. 2020, § 932 BGB Rn. 71 und 57; KG, Beschluss vom 22.05.2014 - 8 U 114/13, Rn. 18, juris [ohne nähere Begründung]).

  • OLG Köln, 07.04.2020 - 16 U 233/19

    Gutgläubiger Erwerb eines Gebrauchtwagens

    Unter grober Fahrlässigkeit wird ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. nur BGH, Urteil vom 18.06.1980 - VIII ZR 119/79, BGHZ 77, 274 ff., Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 ff., Senatsurteil vom 29.11.2017 - 16 U 86/17, MDR 2018, 144; OLG Braunschweig, Urteil vom 02.01.2019 - 9 U 32/18, zitiert nach juris).

    Vielmehr gehört es regelmäßig zu den Mindestanforderungen des gutgläubigen Erwerbs, dass sich der Erwerber die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers zu überprüfen (BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12, a.a.O.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017 - 2 U 72/16, NJW-RR 2017, 1454 ff., Senatsurteil vom 29.11.2017 - 16 U 86/17, a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 02.01.2019 - 9 U 32/18, a.a.O.).

    Eine allgemeine Nachforschungspflicht besteht dagegen nicht (BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12, a.a.O.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017 - 2 U 72/16, a.a.O., Senatsurteil vom 29.11.2017 - 16 U 86/17, a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 02.01.2019 - 9 U 32/18, a.a.O.).

    Die Fälschung einer Zulassungsbescheinigung steht dem guten Glauben nämlich nur entgegen, wenn sie also solche deswegen leicht durchschaubar ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017 - 2 U 72/16, a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 02.01.2019 - 9 U 32/18, a.a.O.).

    Auch steht der vorliegend vereinbarte Kaufpreis dem guten Glauben des Klägers nicht entgegen, denn dieser war auch bei Berücksichtigung der Gesamtumstände des Geschäfts gerade nicht so niedrig, dass der Kläger in Anbetracht dessen hätte Verdacht schöpfen musste (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017 - 2 U 72/16, a.a.O., Senatsurteil vom 29.11.2017 - 16 U 86/17, a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 02.01.2019 - 9 U 32/18, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47430
OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18 (https://dejure.org/2018,47430)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.11.2018 - 9 U 32/18 (https://dejure.org/2018,47430)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. November 2018 - 9 U 32/18 (https://dejure.org/2018,47430)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung des Versicherungsfalls in der Krankentagegeldversicherung durch Zahlung des vereinbarten Tagegeldes; Berufsunfähigkeit eines Hubschrauberpiloten

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 09 § 1; MBKT 09 § 15b Nr. 30
    Berücksichtigung von Leistungen aus einer "Loss-of-Licence"-Versicherung in der Krankentagegeldversicherung

  • rechtsportal.de

    MB/KT § 1 Abs. 3; MB/KT § 2; MB/KT § 15 Buchst. b)
    Anerkennung des Versicherungsfalls in der Krankentagegeldversicherung durch Zahlung des vereinbarten Tagegeldes

  • rechtsportal.de

    MB/KT § 1 Abs. 3; MB/KT § 2; MB/KT § 15 Buchst. b)
    Anerkennung des Versicherungsfalls in der Krankentagegeldversicherung durch Zahlung des vereinbarten Tagegeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • versr.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Leistungen aus einer "Loss-of-Licence"-Versicherung in der Krankentagegeldversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 355
  • VersR 2019, 411
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 10.02.2016 - 20 U 204/15

    Eintrittspflicht einer privaten Krankentagegeldversicherung bei Bezug einer Rente

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18
    Es kommt vielmehr maßgeblich darauf an, ob der andere Versicherer "Rente wegen Berufsunfähigkeit" gewährt (vgl. OLG Hamm, 10.02.2016, Az. 20 U 204/15; OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2002, Az. 20 U 108/01, juris).
  • OLG Hamm, 18.01.2002 - 20 U 108/01

    Tarifliche Beschränkung einer Krankentagegeldversicherung bis zum Bezug einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18
    Es kommt vielmehr maßgeblich darauf an, ob der andere Versicherer "Rente wegen Berufsunfähigkeit" gewährt (vgl. OLG Hamm, 10.02.2016, Az. 20 U 204/15; OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2002, Az. 20 U 108/01, juris).
  • OLG Hamm, 13.04.1988 - 20 U 331/87

    Krankentagegeld; Krankentagegeldversicherung; Rente; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18
    Damit führt auch der Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Versicherung zur Leistungsfreiheit des Krankentagegeldversicherers, da wegen der Spezialität der Berufsunfähigkeitsversicherung einerseits und der Krankentagegeldversicherung andererseits Leistungen aus beiden Versicherungen zwar nacheinander, nicht jedoch gleichzeitig gewährt werden können (BGH, Urteil vom 25.01.1989, Az. IV ZR 178/87; OLG Hamm, Urteil vom 13.04.1988, Az. 20 U 331/87, juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2006 - 12 U 89/06

    Krankentagegeldversicherung: Krankentagegeld bei Rentenbezug aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18
    Unerheblich ist auch, wenn dem Versicherungsnehmer die private Berufsunfähigkeitsrente nur befristet oder auf Zeit bewilligt oder aufgrund einer Fiktion für eine in Wirklichkeit nur vorübergehende Berufsunfähigkeit gewährt wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2006, Az. 12 U 89/06, juris).
  • LG Köln, 21.02.2018 - 23 O 489/16

    Voraussetzungen zu Krankentagegeldzahlung

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 21.02.2018 - Az. 23 O 489/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 03.03.2020 - 9 U 77/19

    Beratungspflicht Rechtsanwalt, aussichtslose Klage, Deckungszusage,

    Schließlich sei im Hinblick darauf, dass die B vor und nach dem streitigen Zeitraum (10.03. bis 17.05.2015) Krankentagegeld an den Versicherungsnehmer gezahlt habe, das Merkmal der Arbeitsunfähigkeit von der B anerkannt worden; derartige Zahlungen des Versicherers seien gerade auch nach der Rechtsprechung des Senats (9 U 32/18) im Bereich der privaten Krankentagegeldversicherung als Anerkenntnis des Versicherungsfalles zu werten.

    Der in dem Urteil des Senats vom 20.11.2018 (9 U 32/18) enthaltene Grundsatz, dass die fortlaufenden Zahlungen eines vertraglich vereinbarten Krankentagegeldes durch den Versicherer ein Anerkenntnis des Versicherungsfalles begründen können, gilt jedenfalls nicht, sobald - wie hier - der Versicherer eine rechtliche Verpflichtung seines Handelns bewusst ausschließt (Kulanz).

  • OLG Köln, 17.12.2019 - 9 U 195/18
    Das von der Beklagten im nachgelassenen Schriftsatz vom 27.11.2018 zitierte Urteil des OLG Köln vom 20.11.2018, Az. 9 U 32/18, rechtfertige keine abweichende Beurteilung.
  • LG Köln, 12.12.2018 - 23 O 106/18

    Krankentagegeld Pilot bei Flugdienstuntauglichkeit

    Soweit die Beklagte sich mit nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 27.11.2018 auf ein Urteil des OLG Köln vom 20.11.2018 (9 U 32/18) bezieht, rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.01.2019 - 9 U 32/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,59519
OLG Celle, 23.01.2019 - 9 U 32/18 (https://dejure.org/2019,59519)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.01.2019 - 9 U 32/18 (https://dejure.org/2019,59519)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 9 U 32/18 (https://dejure.org/2019,59519)
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Verfahrensgang

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