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   OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12   

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OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12 (https://dejure.org/2013,6645)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.02.2013 - 9 U 33/12 (https://dejure.org/2013,6645)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 9 U 33/12 (https://dejure.org/2013,6645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung des Gründungskommanditisten einer Publikums-KG bei Prospektfehlern; Fristlose Kündigung der Beteiligung durch den Anleger bei einer Treuhandkonstruktion; culpa in contrahendo

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schadensersatz und Kündigung gegenüber Initiator eines geschlossenen Immobilienfonds bei fehlerhaftem Prospekt

  • Betriebs-Berater

    Haftung des Gründungskommanditisten einer Publikums-KG bei Prospektfehlern

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 738 Abs 1 S 2 BGB
    Schadensersatz wegen Beitritt zu einer Publikums-KG: Haftung des Gründungskommanditisten bei Prospektfehlern; fristlose Kündigung der Beteiligung durch den Anleger bei einer Treuhandkonstruktion; culpa in contrahendo

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Gründungskommanditisten einer Publikums-KG bei Prospektfehlern; Fristlose Kündigung der Beteiligung durch den Anleger bei einer Treuhandkonstruktion culpa in contrahendo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anlageberatung und Prospekthaftung, geschlossener Immobilienfonds, Haftung Gründungskommanditisten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Haftung des Gründungskommanditisten einer Publikums-KG bei Prospektfehlern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gründungkommanditist eines geschlossen Immobilienfonds haftet Anleger wegen Prospektausweisung als "sichere" Altersvorsorge

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    S. W. Immofonds 2051

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    S.W. Immo-Fond KGs - Anleger hat Anspruch auf Schadensersatz

Besprechungen u.ä.

  • grooterhorst.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz und Kündigung gegenüber Initiator eines geschlossenen Immobilienfonds bei Prospektfehlern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2013, 1182
  • BB 2013, 962
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12
    In einer derartigen Situation ist nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Prospekthaftung im weiteren Sinne zu vermuten, dass die Beratung und Aufklärung der Klägerin durch den Vermittler auf der Basis und mit dem Inhalt des Emissionsprospekts erfolgt ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die Klägerin den Prospekt tatsächlich erhalten hat (vgl. BGH, WM 2008, 391; BGH, Urteil vom 06.11.2008 - III ZR 290/07 -, Rdnr. 18, zitiert nach Juris).

    e) Die fehlerhafte Aufklärung der Klägerin über den Gegenstand der Anlage war ursächlich für ihre Beitrittsentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2007 - II ZR 21/06 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris; BGH, NJW 2010, 3292, 3294).

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 3/11

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer BGB-Gesellschaft: Umdeutung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12
    Entscheidend ist allein, dass die Gründe (also insbesondere die Prospektmängel) im Zeitpunkt der Kündigung objektiv bereits vorlagen (vgl. BGH, WM 2012, 1696, 1698).

    Soweit sich aus einer Verrechnung des anzusetzenden Wertes der Beteiligung der Klägerin einerseits mit ausstehenden Einlagen andererseits ein Saldo zu Gunsten der Beklagten Ziff. 1 ergeben sollte, kann die Beklagte Ziff. 1 diesen Anspruch gegenüber der Klägerin noch geltend machen (vgl. BGH, WM 2012, 1696, 1699).

  • BGH, 10.07.2012 - XI ZR 272/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäft: Rückabwicklung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12
    k) Die Tenorierung der Zug-um-Zug-Verurteilung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in entsprechenden Fällen (vgl. BGH, WM 2012, 1589).

    Die wörtlichen Angebote der Klägerin (Schriftsatz vom 04.02.2011, I, 379, 381 und im Schriftsatz vom 24.10.2011, Seite 18, I, 629) waren ausreichend (vgl. dazu BGH, WM 2012, 1589, 1590).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12
    Daher kann ein geschlossener Immobilienfonds grundsätzlich nicht als "sichere" zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage bezeichnet werden (vgl. zur entsprechenden Frage bei einer mündlichen Anlageberatung BGH, NJW 2010, 3292, 3294).

    e) Die fehlerhafte Aufklärung der Klägerin über den Gegenstand der Anlage war ursächlich für ihre Beitrittsentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2007 - II ZR 21/06 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris; BGH, NJW 2010, 3292, 3294).

  • BGH, 17.05.2011 - II ZR 202/09

    Beteiligung an einem im sozialen Wohnungsbau tätigen Immobilienfonds: Haftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12
    Von einem Immobilienfonds erwartet der durchschnittliche Anleger daher vor allem Werthaltigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2011 - II ZR 202/09 -, Rdnr. 18, zitiert nach Juris).

    Beim Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds stehen in der Regel Fragen der Sicherheit, Rentabilität und des Inflationsschutzes für eine Anlageentscheidung im Vordergrund, während mögliche Steuervorteile in der Regel eine geringere Rolle spielen (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2011 - II ZR 202/09 -, Rdnr. 18, zitiert nach Juris).

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12
    Besondere wirtschaftliche Vorkenntnisse oder Erfahrungen des Anlegers mit einer bestimmten Fondskonstruktion können hierbei jedoch nicht unterstellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10 -, Rdnr. 13, zitiert nach Juris; Gummert/Horbach, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, 3. Auflage 2009, § 69, Rdnr. 48 ff.).

    Es reicht aus, dass die Klägerin bei pflichtgemäßer Aufklärung den Fondsanteil nicht erworben hätte (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09 -, Rdnr. 19, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10 -, Rdnr. 24, zitiert nach Juris).

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12
    Daraus ergibt sich in den Fällen der treuhänderischen Beteiligung bei einer Aufklärungspflichtverletzung die Haftung des Gründungsgesellschafters (vgl. BGH, NJW 1987, 2677; BGH, NJW-RR 2007, 406, 407).

    Denn schon daraus ergibt sich, dass die Anbahnung vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Gründungskommanditisten wesentlicher Teil der Beitrittsverhandlungen ist (vgl. die Darstellung der jeweiligen gesellschaftsvertraglichen Regelungen in den Entscheidungen BGH, NJW 1987, 2677 und BGH, NJW-RR 2007, 406).

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12
    Daraus ergibt sich in den Fällen der treuhänderischen Beteiligung bei einer Aufklärungspflichtverletzung die Haftung des Gründungsgesellschafters (vgl. BGH, NJW 1987, 2677; BGH, NJW-RR 2007, 406, 407).

    Denn schon daraus ergibt sich, dass die Anbahnung vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Gründungskommanditisten wesentlicher Teil der Beitrittsverhandlungen ist (vgl. die Darstellung der jeweiligen gesellschaftsvertraglichen Regelungen in den Entscheidungen BGH, NJW 1987, 2677 und BGH, NJW-RR 2007, 406).

  • KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00

    Prospekthaftung: Einbeziehung einer selbständigen Vertriebsgesellschaft -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12
    Der Prospekt ist daraufhin zu überprüfen, inwieweit der Anleger in die Lage versetzt wird, mögliche Risiken einzuschätzen (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2001, 1098, 1102).

    Bei einem gleichzeitigen Fehlen von Hinweisen auf Risiken der Verflechtung ist die Darstellung im Prospekt aus der Perspektive des Anlegers jedoch eine Verharmlosung bzw. Verschleierung möglicher Risiken (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2001, 1098, 1102).

  • BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64

    Überbesetzung eines Spruchkörpers im Rechtsmittelgericht - Verwirkung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12
    Hierbei sind jeweils abzuwägen die Umstände, die zu einem Abwarten des Gesellschafters mit der Kündigung geführt haben einerseits, und das Interesse der Gesellschaft, Klarheit über das Weiterbestehen des Gesellschaftsverhältnisses zu erlangen (vgl. grundlegend BGH, NJW 1966, 2160).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

  • BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00

    Dem Schlußurteil vorbehaltene Kostenentscheidung nach Nichtannahme der Revision

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 290/07

    Rückabwicklung der Beteiligung an einem Filmfonds wegen Täuschung über die Höhe

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

  • BGH, 25.01.2011 - II ZR 171/09

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Nachweis des

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 216/09

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

  • BGH, 11.10.2011 - II ZR 242/09

    Liquidation eines geschlossenen Immobilienfonds in Form einer OHG:

  • OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 7 U 54/05

    Schadensersatz bei Beitritt zu einer Immobilienfondsgesellschaft bürgerlichen

  • OLG Hamm, 11.11.1999 - 27 U 69/99

    Kündigung einer Treuhandbeteiligung an einem Immobilienfond

  • BGH, 25.02.1991 - II ZR 60/90

    Haftung des Kommanditisten einer Publikums-KG bei Einräumung von Bürgschaften

  • BGH, 19.10.2009 - II ZR 241/08

    Voraussetzungen der Zulassung einer Revision

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

  • KG, 26.09.2008 - 14 U 49/08
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 27 U 105/07

    Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines

  • OLG München, 25.03.2009 - 20 U 4536/08

    Fondsbeitritt: Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht über nicht im

  • OLG München, 17.08.2011 - 20 U 1566/11

    Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs und Prospektprüfers:

  • OLG Dresden, 11.06.2015 - 8 U 1760/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

    Eine Verwirkung kommt gemäß § 242 BGB in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach den Gesamtumständen auch darauf einrichten durfte, dass er das Recht nicht mehr geltend machen werde (OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.02.2013 - 9 U 33/12, WM 2013, 1182 ff., Rn. 149; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 242 Rn. 87; Duchstein, Die Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen, NJW 2015, 1409 ff.).
  • BGH, 24.02.2015 - II ZR 104/13

    Rechtmäßigkeit der Kündigung einesImmobilienfonds wegen behaupteter Fehler im

    Das Berufungsgericht (OLG Karlsruhe, WM 2013, 1182) hat das landgerichtliche Urteil neu gefasst und die Beklagte zu 1 verurteilt, eine Auseinandersetzungsbilanz auf den Stichtag 4. Februar 2010 zu erstellen, sowie festgestellt, dass das Beteiligungsverhältnis nicht mehr besteht und der Beklagten im Zusammenhang mit der Beteiligung keine Ansprüche gegen die Klägerin zustehen, mit Ausnahme eines eventuellen Anspruchs aus der noch zu erstellenden Auseinandersetzungsbilanz.
  • LG Bochum, 25.08.2017 - 2 O 120/16

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Vertrags

    Der Emissionsprospekt muss für den Anleger die notwendige Transparenz herstellen, damit dieser das mit der konkreten Verflechtung verbundene Risiko einschätzen kann (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2013 - 9 U 33/12).

    Die Pflichtverletzung führt zu einem Recht zur fristlosen Kündigung nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft, die auch für den Beitritt zu einer bestehenden, werbend tätig gewordenen Publikumsgesellschaft gelten (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2003 - II ZR 387/02; OLG Karlsruhe Urt. v. 14.2.2013 - 9 U 33/12; OLG Frankfurt Urt. v. 5.4.2006 - 7 U 54/05).

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2014 - 9 U 114/11

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Verharmlosung des Totalverlustrisikos in

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in derartigen Fällen davon auszugehen ist, dass der Berater die Beratung inhaltlich gleichlautend mit dem Emissionsprospekt durchgeführt hat, ohne dass es darauf ankäme, ob der Emissionsprospekt tatsächlich übergeben wurde (vgl. BGH, WM 2008, 391; BGH, Urteil vom 06.11.2008 - III ZR 290/07 -, RdNr. 18, zitiert nach Juris; Senat, WM 2013, 1182, 1186; OLG Naumburg, VersR 2013, 361, 362).
  • OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13

    Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Voraussetzungen einer Haftung

    Auch bei solchen Verträgen besteht das Risiko, dass Verträge mit den verbundenen Unternehmen wirtschaftlich zu deren Gunsten gestaltet werden mit nachteiligen Auswirkungen für den wirtschaftlichen Erfolg des Fonds (so z.Bsp. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2013, 9 U 33/12).
  • OLG Dresden, 30.01.2014 - 8 U 389/13
    Die Verwirkung gemäß § 242 BGB tritt ein, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach den Gesamtumständen auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 242, Rn. 87; OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.02.2013, Az.: 9 U 33/12, juris, Rn. 149).
  • OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13

    Kapitalanlage: Schadensersatz wegen nicht erwartungsgemäß verlaufender

    Auch bei solchen Verträgen besteht das Risiko, dass Verträge mit den verbundenen Unternehmen wirtschaftlich zu deren Gunsten gestaltet werden mit nachteiligen Auswirkungen für den wirtschaftlichen Erfolg des Fonds (so z.Bsp. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2013, 9 U 33/12).
  • LG Münster, 13.09.2021 - 11 O 59/20
    Der unbezifferte Antrag ist unzulässig, denn auch ein Freistellungsanspruch muss - wie ein Zahlungsanspruch - hinsichtlich der Ansprüche des Dritten, von denen freigestellt werden soll, nach Grund und Höhe bestimmt sein (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2013 - 9 U 33/12).
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