Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012

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   OLG Hamm, 06.07.2010 - I-9 U 34/10   

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https://dejure.org/2010,37213
OLG Hamm, 06.07.2010 - I-9 U 34/10 (https://dejure.org/2010,37213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2010 - I-9 U 34/10 (https://dejure.org/2010,37213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - I-9 U 34/10 (https://dejure.org/2010,37213)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 24.06.2016 - 9 U 28/16

    Kriterien für ein manipuliertes Unfallgeschehen

    Selbst wenn es für jede einzelne verdächtige Feststellung bei separater Betrachtung eine unverfängliche Erklärung geben mag, kann deren durch Zufall nicht mehr lebensnah erklärbare Häufung die Schlussfolgerung auf ein gemeinsames betrügerisches Vorgehen zu Lasten des beklagten Versicherers begründen (Senat, Urteil vom 06.07.2010, 9 U 34/10).
  • OLG Saarbrücken, 21.12.2017 - 4 U 124/16

    Zivilprozessualer Streitgegenstand im Verkehrsunfallprozess

    Dass der Kläger die Reparatur mit dem Kostenaufwand des Schadensgutachtens durchgeführt hätte, behauptet er selbst nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. Juli 2010 - 9 U 34/10, juris).
  • LG Köln, 02.10.2014 - 29 O 172/12
    Voraussetzung für die Überzeugungsbildung ist dabei keine mathematisch lückenlose Gewissheit sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der bei lebensnaher Gesamtschau aller Umstände keinen vernünftigen Zweifel daran lässt, dass es sich um einen gestellten Unfall handelt (vgl. OLG Hamm Urteil vom 6.7.2010 - 9 U 34/10 - juris).

    Sowohl die Tatsache, dass es bei dem Fahrzeug des Klägers um einen PKW der Oberklasse handelt wie auch die Abrechnung auf Gutachtenbasis stellen Indizien für eine Unfallmanipulation dar (vgl. OLG Hamm Urteil vom 6.7.2010 - 9 U 34/10 - juris).

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - 17 U 62/11

    Rückabwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen in der Rechtsform einer

    Der Umstand, dass eine Anlage nicht mündelsicher ist, mithin nicht den besonderen Voraussetzungen des § 1807 BGB genügt, bedeutet nicht zugleich, dass sie nicht kapitalgeschützt sein kann; der Begriff der "unternehmerischen Beteiligung" hätte zwar in der Tat Zweifel an der Richtigkeit einer entsprechenden Behauptung des Zeugen F. wecken müssen und begründet insoweit auch einen Fahrlässigkeitsvorwurf, lässt aber nach Einschätzung des Senats und im Gegensatz zur Auffassung anderer Obergerichte (vgl. OLG Frankfurt/M., Hinweis vom 21.02.2011, 9 U 34/10, Anlage B (2) 5, Bl. 1136ff. GA; OLG Stuttgart, B. vom 22.12.2010, 10 U 101/10, Anlage B (2) 53, Bl. 910ff. GA) für sich allein das Verhalten des Klägers noch nicht als schlechthin unverständlich oder unentschuldbar erscheinen.
  • LG Detmold, 18.10.2019 - 4 O 243/18

    Verkehrsunfall - Baustellenfahrzeug - Manipulation - Parklücke - Indizien

    Das Verbot des § 67 ZPO für den Streithelfer, sich mit seinen Erklärungen oder Handlungen in Widerspruch zur Hauptpartei zu setzen, gilt nämlich nicht, soweit der Streithelfer damit einem - von ihm zu beweisenden - kollusiven Zusammenwirken der Hauptpartei und des Prozessgegners zu seinem Nachteil entgegenwirkt (vgl. zum Vorstehenden: OLG Hamm, Urt. v. 06.07.2010, 9 U 34/10).
  • LG Dortmund, 02.03.2020 - 21 O 348/17

    Überzeugungsbildung Tatrichter bei Verdacht eines fingierten Unfalls

    Selbst wenn es für jede einzelne verdächtige Feststellung bei separater Betrachtung eine unverfängliche Erklärung geben mag, kann deren durch Zufall nicht mehr lebensnah erklärbare Häufung die Schlussfolgerung auf ein gemeinsames betrügerisches Vorgehen zu Lasten des beklagten Versicherers begründen (OLG P1, Urteil vom 24.06.2016, 9 U 28/16 - juris Rn. 14; OLG P1, Urteil vom 06.07.2010, 9 U 34/10 - juris Rn 20).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 34/10   

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https://dejure.org/2012,128292
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 34/10 (https://dejure.org/2012,128292)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.06.2012 - L 9 U 34/10 (https://dejure.org/2012,128292)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Juni 2012 - L 9 U 34/10 (https://dejure.org/2012,128292)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 1/08 U R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Aufnahme in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 34/10
    Aus diesem Grunde habe der Senat in seiner Entscheidung vom 2. Dezember 2008 - B 2 KN 1/08 U R - festgestellt, dass am 1. September 1995 aufgrund der Empfehlung des ärztlichen Sachverständigenbeirates vom 4. April 1995 die generellen Erkenntnisse im Sinne des § 551 Abs. 1 Satz 2 RVO vorgelegen hätten und im Einzelfall erst damit die Anspruchsvoraussetzungen insgesamt erfüllt gewesen seien.

    Die Auffassung der Beklagten, dass erst ab dem Zeitpunkt einer Empfehlung des ärztlichen Sachverständigenbeirates die generellen Erkenntnisse im Sinne des § 551 Abs. 1 RVO vorlägen, die zwingende Voraussetzung für eine Rentengewährung sei, sei vom BSG in seiner Entscheidung vom 2. Dezember 2008 - B 2 KN 1/08 U R - widerlegt worden.

    Der Versicherungsfall einer Wie-BK liegt dann vor, wenn neben den Voraussetzungen der schädigenden Einwirkungen aufgrund der versicherten Tätigkeit, der Erkrankung und der haftungsbegründenden Kausalität im Einzelfall auch die Voraussetzungen für die Aufnahme der betreffenden Einwirkungs-Krankheits-Kombination in der Liste der BK en nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfüllt sind (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - B 2 U 40/10 B - BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 KN 1/08 U R - zitiert nach Juris Rdzif. 15).

    Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung der chronischen rezidivierenden Bronchitis mit Lungenemphysem bei obstruktiven Verteilungsstörungen mit hierdurch bedingter Einschränkung der Lungenfunktion erst mit Wirkung vom 1. September 1995 vor, weil zu diesem Zeitpunkt die generellen Erkenntnisse vorlagen (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - B 2 U 40/10 B - BSG Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 KN 1/08 U R - zitiert nach Juris Rdzif. 15 und 21 und 23).

    Soweit die Klägerin vorträgt, dass die Auffassung der Beklagten, dass erst ab dem Zeitpunkt einer Empfehlung des ärztlichen Sachverständigenbeirates die generellen Erkenntnisse im Sinne des § 551 Abs. 1 RVO vorlägen, die zwingende Voraussetzung für eine Rentengewährung sind, vom BSG in seiner Entscheidung vom 2. Dezember 2008 - B 2 KN 1/08 U R - widerlegt worden sei, missversteht die Klägerin die Entscheidung des BSG.

  • BSG, 17.06.2010 - B 2 U 40/10 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 34/10
    Der Versicherungsfall einer Wie-BK liegt dann vor, wenn neben den Voraussetzungen der schädigenden Einwirkungen aufgrund der versicherten Tätigkeit, der Erkrankung und der haftungsbegründenden Kausalität im Einzelfall auch die Voraussetzungen für die Aufnahme der betreffenden Einwirkungs-Krankheits-Kombination in der Liste der BK en nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfüllt sind (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - B 2 U 40/10 B - BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 KN 1/08 U R - zitiert nach Juris Rdzif. 15).

    Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung der chronischen rezidivierenden Bronchitis mit Lungenemphysem bei obstruktiven Verteilungsstörungen mit hierdurch bedingter Einschränkung der Lungenfunktion erst mit Wirkung vom 1. September 1995 vor, weil zu diesem Zeitpunkt die generellen Erkenntnisse vorlagen (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - B 2 U 40/10 B - BSG Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 KN 1/08 U R - zitiert nach Juris Rdzif. 15 und 21 und 23).

  • BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 durch Anwendung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 34/10
    Mit Beschluss vom 23. Juni 2005 - 1 BvR 235/00 - hob das BVerfG dieses Urteil des BSG auf, weil § 6 Abs. 1 BKV die dortige Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verletzt habe.

    Die Rückwirkungsregelung des § 6 Abs. 1 BKV sei mit Rücksicht auf den Gleichheitsgrundsatz einschränkend dahingehend auszulegen, dass sie solche Sachverhalte nicht erfasse, bei denen ein vor dem Inkrafttreten der Berufskrankheiten-Verordnung am 1. Dezember 1997 gestellter entscheidungsreifer Antrag trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 551 Abs. 2 RVO bzw. des § 9 Abs. 2 SGB VII allein mit Rücksicht auf das künftige Recht abgelehnt werde (vgl. Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 23. Juni 2005 -1 BvR 235/00 - in SGG 2006 Seite 94 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2012 - L 2 R 100/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 34/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf den Inhalt der Prozessakten des ersten und zweiten Rechtszuges und auf den Inhalt der Verwaltungsakten der Beklagten und auf den Inhalt der beigezogenen Prozessakten S 12 KN 41/07 (SG) und L 2 R 100/12 (LSG Niedersachsen-Bremen) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 5/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 34/10
    Mit Beschlüssen vom 19. August 2002 und 23. Januar 2003 ordnete das SG jeweils das Ruhen des Verfahrens wegen der erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) an, welche das Urteil des BSG vom 30. September 1999 - B 8 KN 5/98 U R - betraf.
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