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Rechtsprechung
   OLG München, 25.10.2016 - 9 U 34/16 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,70520
OLG München, 25.10.2016 - 9 U 34/16 Bau (https://dejure.org/2016,70520)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.2016 - 9 U 34/16 Bau (https://dejure.org/2016,70520)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 9 U 34/16 Bau (https://dejure.org/2016,70520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • baurechtsiegen.de

    Bauträgervertrag - Zahlungsklausel bei Ratenzahlungsvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ratenregelung unwirksam: Gesamtvergütung wird erst nach Abnahme fällig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    30.000 Euro Mängelbeseitigungskosten sind ein Abnahmehindernis! (IBR 2018, 318)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Übergabe erst nach Abnahme: Zahlungsklausel "Fälligkeit nach Übergabe" ist unwirksam! (IBR 2018, 265)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rate Nr. 7 kann nicht an "rechtzeitige Abnahmefähigkeit" geknüpft werden! (IBR 2018, 266)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    Auszug aus OLG München, 25.10.2016 - 9 U 34/16
    Der Bauträger darf, soweit er - wie hier - dem Anwendungsbereich der MaBV unterfällt, in Abweichung von den allgemeinen Fälligkeitsregelungen Zahlungen von dem Erwerber nur unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 7 MaBV entgegennehmen (BGH, Urteil vom 22.3.2007, VII ZR 268/05, Rn. 28).

    An die Stelle der nichtigen Vereinbarung tritt nach h.M. und ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 22.3.2007, VII ZR 268/05, Rn. 17ff; Kniffka, Bauvertragsrecht, § 632 a BGB, Rn. 118) § 641 BGB, so dass erst mit Abnahme Zahlung der Gesamtvergütung verlangt werden kann.

  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 29/78

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des

    Auszug aus OLG München, 25.10.2016 - 9 U 34/16
    Erstmals in einer Entscheidung aus dem Jahr 1978 (BGH NJW 1979, 549, 550) hat der BGH dieses Konstrukt in einem Fall geschaffen, in dem ein Auftragnehmer statt der ursprünglichen Mängelbeseitigung zu einer Schadensersatzforderung übergegangen war.
  • OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18

    Übergabe nur nach Abnahme und Zahlung: Klausel unwirksam!

    f) Zu Unrecht habe das Landgericht den vereinbarten Zahlungsplan unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG München (9 U 34/16) als nichtig beurteilt.

    (d) Soweit die Berufung rügt, schon die Entscheidung des OLG München 9 U 34/16, auf die sich das Landgericht in den Entscheidungsgründen bezieht, sei rechtlich nicht haltbar, verkennt sie, dass es vorliegend nicht um die Überprüfung der Entscheidung des OLG München geht, sondern allein darum, ob die vom Landgericht vorgenommene Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags aus Rechtsgründen zu beanstanden ist.

  • LG München I, 28.09.2018 - 11 O 17078/17

    Bestehen Ansprüche auf Zahlung aufgrund einer Vertragsstrafe ?

    (2) Die Ratenstaffel der Ziffer V. 4 ist aber deswegen unwirksam, weil sie im Zusammenhang gesehen werden muss mit Ziffer VI. 5 des Vertrages (insgesamt dazu auch OLG München Urt. v. 25.10.2016, Az.: 9 U 34/16 Bau, IBRRS 2018, 0870).

    (3) Da der Ratenplan nach dem Ausgeführten nichtig ist, § 134 BGB (OLG München Urt. v. 25.10.2016 - 9 U 34/16 Bau, IBRRS 2018, 0870), kann die Beklagte jegliche Rate erst nach Abnahme fordern, so dass sie unberechtigt die Bezahlung der Bezugsfertigkeitsrate verlangt und die Übergabe ohne rechtliche Grundlage verweigert hat.

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29226
OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16 (https://dejure.org/2016,29226)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.07.2016 - 9 U 34/16 (https://dejure.org/2016,29226)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 9 U 34/16 (https://dejure.org/2016,29226)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Insolvenzgläubigers auf Aussonderung von in anfechtbarer Weise übertragenem Buchgeld

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Aussonderung eines Wertersatzanspruchs bei in anfechtbarer Weise übertragenem Buchgeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 129 Abs. 1 S. 2; InsO § 143 Abs. 1 S. 2
    Insolvenz; Aussonderung; Anfechtung; Buchgeld; Rückgewähranspruch; Wertersatzanspruch

  • rechtsportal.de

    InsO § 129 Abs. 1 S. 2; InsO § 143 Abs. 1 S. 2
    Anspruch eines Insolvenzgläubigers auf Aussonderung von in anfechtbarer Weise übertragenem Buchgeld

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Aussonderungskraft eines Wertersatzanspruchs bei in anfechtbarer Weise übertragenem Buchgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gläubigerbenachteiligung - und die fehlende Vermögensminderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussonderungskraft des Wertersatzanspruchs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aussonderungskraft eines Wertersatzanspruchs bei in anfechtbarer Weise übertragenem Buchgeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1932
  • NZI 2017, 19
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16
    b) Die Aussonderungskraft des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs erlischt mit dem Untergang des auszusondernden Gegenstands (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02, BGHZ 155, 199, 204).

    Ferner könne eine (Masse-)Forderung aus einer ungerechtfertigten Bereicherung entstehen (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO), wenn die Bereicherung nach Verfahrenseröffnung erfolge (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003, aaO 204 f).

    Der durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. Juni 2003 (aaO) entschiedene Fall zeichnete sich dadurch aus, dass sich die anfechtbar abgetretene Forderung zunächst aussonderungsfähig im Vermögen des späteren Schuldners befand und deshalb infolge der Einziehung der Forderung ein Ersatzaussonderungsrecht zur Entstehung gelangt sein konnte oder eine Forderung gegenüber der Masse nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO.

    Übertrüge etwa der spätere Schuldner in anfechtbarer Weise eine Forderung zur Einziehung, könnten dem anfechtenden Insolvenzverwalter auch noch nach erfolgter Einziehung ein (Ersatz-)Aussonderungsrecht nach § 48 InsO oder eine Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO zustehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003, aaO).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16
    a) Dass der Rückgewähranspruch aus § 143 Abs. 1 InsO in der Insolvenz des Anfechtungsgegners ein Aussonderungsrecht begründen kann, ist seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2003 (Az. IX ZR 252/01, ZIP 2003, 2307) anerkannt (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - IX ZR 138/06, BGHZ 178, 171 Rn. 15; vom 2. April 2009 - IX ZR 236/07, ZIP 2009, 1080 Rn. 42 f).

    Es wäre nicht einzusehen, warum die Gläubiger des insolvent gewordenen Anfechtungsgegners von Rechtshandlungen sollten profitieren können, die - im Hinblick auf die beiderseitige Insolvenz - als ungerechtfertigte Vermehrung der Vermögensmasse des Empfängers erscheinen (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003, aaO S. 2310 f).

    Dieses Ergebnis sollte mit der Annahme der Aussonderungskraft des Anfechtungsanspruchs vermieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003, aaO S. 2310 f).

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 215/13

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters gegen den uneigennützigen Treuhänder:

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16
    Gläubiger der GmbH hätten das Treuhandguthaben nicht wie deren Bankguthaben aufgrund eines Vollstreckungstitels pfänden können, so dass ein Zugriffshindernis entstanden war (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2012 - IX ZR 74/11, BGHZ 193, 129 Rn. 12; vom 10. September 2015 - IX ZR 215/13, ZIP 2015, 2083 Rn. 10).
  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 74/11

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung bei vereinbarungsgemäßer Weiterleitung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16
    Gläubiger der GmbH hätten das Treuhandguthaben nicht wie deren Bankguthaben aufgrund eines Vollstreckungstitels pfänden können, so dass ein Zugriffshindernis entstanden war (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2012 - IX ZR 74/11, BGHZ 193, 129 Rn. 12; vom 10. September 2015 - IX ZR 215/13, ZIP 2015, 2083 Rn. 10).
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 212/09

    Insolvenzanfechtung: Überweisung der auf das Geschäftskonto des

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16
    Nicht anfechtbar ist deshalb die Weggabe einer Sache, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Aussonderung unterlegen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2006 - IX ZR 185/04, ZIP 2006, 1009 Rn. 22; vom 23. September 2010 - IX ZR 212/09, ZIP 2010, 2009 Rn. 10 f).
  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98

    Behandlung des Erlöses aus der Veräußerung massefremder Gegenstände

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16
    Dies ist für das Ersatzaussonderungsrecht anerkannt (BGH, Urteil vom 15. November 1988 - IX ZR 11/88, ZIP 1989, 118, 119; vom 11. März 1999 - IX ZR 164/98, BGHZ 141, 116 ff; vom 19. Januar 2006 - IX ZR 154/03, ZIP 2006, 959 Rn. 18 f) und erweist sich auch hier als geeigneter Maßstab.
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 63/08

    Berücksichtigung fälliger Forderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16
    Dabei handelt es sich nicht etwa um einen insolvenzrechtlich unbeachtlichen hypothetischen Kausalverlauf (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, BGHZ 181, 132 Rn. 28).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 235/12

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber dem Versicherungsmakler als

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16
    a) Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners vereitelt, erschwert oder verzögert hat, sich somit die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BGH, Urteil vom 25.4.2013 - IX ZR 235/12, ZIP 2013, 1127 Rn. 16 mwN, st. Rspr.).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 154/03

    Anfechtbarkeit der Weiterleitung eines sicherungsabgetretenen Betrages an die

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16
    Dies ist für das Ersatzaussonderungsrecht anerkannt (BGH, Urteil vom 15. November 1988 - IX ZR 11/88, ZIP 1989, 118, 119; vom 11. März 1999 - IX ZR 164/98, BGHZ 141, 116 ff; vom 19. Januar 2006 - IX ZR 154/03, ZIP 2006, 959 Rn. 18 f) und erweist sich auch hier als geeigneter Maßstab.
  • BGH, 09.10.2008 - IX ZR 138/06

    Doppelinsolvenz von Gesellschaft und Gesellschafter

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16
    a) Dass der Rückgewähranspruch aus § 143 Abs. 1 InsO in der Insolvenz des Anfechtungsgegners ein Aussonderungsrecht begründen kann, ist seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2003 (Az. IX ZR 252/01, ZIP 2003, 2307) anerkannt (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - IX ZR 138/06, BGHZ 178, 171 Rn. 15; vom 2. April 2009 - IX ZR 236/07, ZIP 2009, 1080 Rn. 42 f).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 236/07

    Anfechtbarkeit einer stehengelassenen Gesellschafterleistung in der Insolvenz

  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 185/04

    Benachteiligung der Gläubiger durch Weiterleitung der Erlöse aus der Einziehung

  • BGH, 15.11.1988 - IX ZR 11/88

    Recht zur Ersatzaussonderung beim Konkurs einer IATA-Agentur

  • LG Flensburg, 11.02.2016 - 7 O 54/15

    Insolvenzanfechtung: Vorliegen eines Treuhandkontos

  • BGH, 27.04.2017 - IX ZR 198/16

    Insolvenzverfahren: Aussonderung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in ZInsO 2016, 2257 veröffentlicht ist, hat ausgeführt: Eine Verpflichtung des Klägers, seinen Anspruch gemäß § 87 InsO nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren zu verfolgen und zunächst im Verfahren nach den §§ 174 ff InsO als Insolvenzforderung zur Tabelle anzumelden, sei nicht gegeben.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.12.2016 - 9 U 34/16   

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https://dejure.org/2016,75040
OLG Celle, 14.12.2016 - 9 U 34/16 (https://dejure.org/2016,75040)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.12.2016 - 9 U 34/16 (https://dejure.org/2016,75040)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 9 U 34/16 (https://dejure.org/2016,75040)
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