Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 12.11.2019

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   OLG Hamm, 18.07.2017 - I-9 U 34/17   

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https://dejure.org/2017,34802
OLG Hamm, 18.07.2017 - I-9 U 34/17 (https://dejure.org/2017,34802)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2017 - I-9 U 34/17 (https://dejure.org/2017,34802)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - I-9 U 34/17 (https://dejure.org/2017,34802)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Kollision mit Einsatzfahrzeug bei roter Ampel

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Haftungsverteilung beim Überfahren eines Rotlichts durch Einsatzfahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem bei Rotlicht die Kreuzung überquerenden Einsatzfahrzeug

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; BGB § 839
    Einsatzfahrt; Haftungsabwägung

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 ; BGB § 839
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem bei Rotlicht die Kreuzung überquerenden Einsatzfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zusammenstoß Feuerwehr im Einsatz/Pkw: Wie wird gehaftet?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Feuerwehrfahrzeug im Einsatz und der Kreuzungsunfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug auf einer Kreuzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 454/13

    Einsatzfahrzeug, rote Ampel, Sonderrechte, Blaulicht

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 9 U 34/17
    Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Einsatzfahrzeug, welches unter Inanspruchnahme der Sonderrechte nach §§ 35, 38 StVO in eine durch Rotlicht gesperrte Kreuzung einfährt, ohne dass dessen Fahrer die gebotene Sorgfalt walten lässt und einem Kraftfahrer, der trotz rechtzeitig wahrnehmbaren Blaulicht und Martinshorn das Wegerecht des Einsatzfahrzeuges nicht beachtet, so hängt die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile vom jeweiligen Einzelfall ab, wobei der Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeuges entscheidende Bedeutung beikommt (KG, Urteil vom 13.3. 2003 - 12 U 257/01; LG Bonn, Urteil vom 28. September 2016 - 1 O 454/13 -, Rn. 37, juris).
  • KG, 13.03.2003 - 12 U 257/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kreuzungskollision zwischen einem bei

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 9 U 34/17
    Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Einsatzfahrzeug, welches unter Inanspruchnahme der Sonderrechte nach §§ 35, 38 StVO in eine durch Rotlicht gesperrte Kreuzung einfährt, ohne dass dessen Fahrer die gebotene Sorgfalt walten lässt und einem Kraftfahrer, der trotz rechtzeitig wahrnehmbaren Blaulicht und Martinshorn das Wegerecht des Einsatzfahrzeuges nicht beachtet, so hängt die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile vom jeweiligen Einzelfall ab, wobei der Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeuges entscheidende Bedeutung beikommt (KG, Urteil vom 13.3. 2003 - 12 U 257/01; LG Bonn, Urteil vom 28. September 2016 - 1 O 454/13 -, Rn. 37, juris).
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   OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17   

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https://dejure.org/2019,62939
OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17 (https://dejure.org/2019,62939)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2019 - 9 U 34/17 (https://dejure.org/2019,62939)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2019 - 9 U 34/17 (https://dejure.org/2019,62939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17
    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15, Rn. 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12, WM 2014, 82Rn.

    Das Risiko, dass ein Fehler der Widerrufsbelehrung erst nachträglich aufgedeckt wird, trägt nicht der Verbraucher, sondern der Darlehensgeber (BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15, Rn. 40).

    Es ist ihm während der Schwebezeit bei laufenden Vertragsbeziehungen jederzeit möglich und zumutbar, durch eine Nachbelehrung des Verbrauchers - hier: gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB aF in Verbindung mit Art. 229 § 9 Abs. 2 EGBGB - die Widerrufsfrist in Gang zu setzen (BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15, Rn. 41).

  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17
    aa) Für die Berechnung des klägerischen Anspruchs ist davon auszugehen, dass die Kläger der Beklagten gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB Herausgabe der gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung, hier mithin 150.000,- ?, und gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB Herausgabe von Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta schulden (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2015, XI ZR 116/15 -, Rn. 7 - juris ).

    bb) Die Kläger wiederum können nach Widerruf der Darlehensvertragserklärung von der Beklagten die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen (hier 38.559,58 ?, nachdem die Parteien übereinstimmend abweichend von den Feststellungen des Landgerichts vom Zugang der Widerrufserklärung am 15.06.2015 ausgehen) und die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2015, XI ZR 116/15 -, Rn. 7 - juris).

  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 314/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ausübung des Widerrufsrechts bei vorzeitig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17
    Bei Mandatierung des von den Klägern beauftragten Rechtsanwalts befand sich die Beklagte nicht in Verzug, weil die Kläger der Beklagten nicht ihrerseits die von ihnen geschuldete Leistung in einer den Annahmeverzug der Beklagten begründenden Weise angeboten haben (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2017, XI ZR 314/16, Rn. 15 m.w.N. - juris).
  • BGH, 12.03.2019 - XI ZR 9/17

    Bemessung der Gebrauchsvorteile des Darlehensnehmers im Fall des Widerrufs seiner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17
    Auch für die Zeit nach dem Widerruf kann die Beklagte gemäß § 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB auf den so entstandenen Saldo weiterhin den Vertragszins verlangen (BGH, Urteil vom 12.03.2019, XI ZR 9/17 - Rn. 18 - juris), wobei dieser durch die - ggf. unter Vorbehalt - weiter erbrachten Leistungen der Kläger nach Widerruf durch taggenaue Verrechnung jeweils verringert wird.
  • LG Wiesbaden, 19.05.2017 - 14 O 121/17
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17
    Auf die Anschlussberufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 19.05.2017 (Az. 14 O 121/17) - unter teilweiser Zurückweisung des Rechtsmittels der Kläger - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15

    Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17
    Von der Marktüblichkeit der vereinbarten Zinsen ist bereits dann auszugehen, wenn sie innerhalb der Streubreite der in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinssätze oder nur geringfügig bis zu 1 Prozentpunkt darüber liegen (vgl. BGH NJW 2016, 1379; NJW-RR 2008, 1436).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17
    Von der Marktüblichkeit der vereinbarten Zinsen ist bereits dann auszugehen, wenn sie innerhalb der Streubreite der in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinssätze oder nur geringfügig bis zu 1 Prozentpunkt darüber liegen (vgl. BGH NJW 2016, 1379; NJW-RR 2008, 1436).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 555/16

    Verbraucherkreditvertrag: Verjährung des Widerrufsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17
    § 218 Abs. 1 S. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung (BGH, Urteil vom 10.10.2017, XI ZR 555/16 -, juris).
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17
    Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagte in ihrer Widerrufsinformation den Beginn der Frist zugunsten der Darlehensnehmer von der Erteilung der Pflichtangaben abhängig machen durfte (dazu vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2016, XI ZR 434/15, Rn. 23, 29 - juris).
  • BGH, 17.10.2017 - XI ZR 157/16

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Bestimmung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17
    Dabei gilt vorliegend allerdings keine Vermutung, die Beklagte als Nichtbank habe Nutzungen in Höhe 2, 5 % über dem Basiszinssatz gezogen (BGH, Urteil vom 17.10.2017, XI ZR 157/16, Rn. 48 - juris).
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe:

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