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   OLG München, 01.03.2011 - 9 U 3782/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5349
OLG München, 01.03.2011 - 9 U 3782/10 (https://dejure.org/2011,5349)
OLG München, Entscheidung vom 01.03.2011 - 9 U 3782/10 (https://dejure.org/2011,5349)
OLG München, Entscheidung vom 01. März 2011 - 9 U 3782/10 (https://dejure.org/2011,5349)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Werkvertrag über einen Fassadenanstrich: Rechtsverbindlichkeit einer aus Kulanz erteilten Nachbesserungszusage

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 280
    Rechtsbindungswille bei Nachbesserungszusage "aus Kulanz"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine zur Vermeidung eines Rechtsstreits getroffene Kulanzvereinbarung ist grds. bindend; Voraussetzungen für die Bindungswirkung einer Kulanzvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Bindungswirkung einer Kulanzvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtliche Bindungswirkung einer Kulanzvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 631 Abs. 1 BGB
    Wenn die Leistung "aus Kulanz” zur Selbstverpflichtung mutiert

  • heise.de (Pressemeldung, 30.05.2011)

    Wieviel Kulanz muss sein?

Besprechungen u.ä. (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtlichen Relevanz von Kulanzversprechen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kulanzleistung kann zu vertraglicher Haftung führen! (IBR 2011, 458)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1369
  • NZBau 2011, 493
  • NZM 2011, 412
  • BauR 2011, 1835
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus OLG München, 01.03.2011 - 9 U 3782/10
    Ob die Parteien durch eine Kulanzregelung ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis mit Rechtsbindungswillen begründen wollten, hängt davon ab, wie sich das Verhalten der Beteiligten bei Würdigung aller Umstände nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte einem objektiven Betrachter darstellt (vgl. BGH NJW 2009, 1141).
  • OLG Oldenburg, 05.12.2018 - 14 U 60/18

    Rechte eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Käufers eines Kraftfahrzeugs

    Dies dürfte sich daraus ergeben, dass ein Neubeginn der Verjährung, der bei Nacherfüllung aufgrund der ihr innewohnenden Anerkenntniserklärung gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu bejahen wäre, nicht eintritt, wenn der Verkäufer aus der Sicht des Käufers nur aus Kulanz nachbessert (BGH, Urteil vom 05. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05 -, BGHZ 164, 196-220, Rn. 16; OLG München, Urteil vom 01. März 2011 - 9 U 3782/10 -, Rn. 19, juris; Palandt-Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 212, Rn. 4 m.w.N., Schmeel, MDR 2012, 317, 322 - juris).
  • VGH Bayern, 06.08.2019 - 8 B 17.145

    Übertragung der Verwaltung von Kreisstraßen auf die Staatlichen Bauämter

    Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aufgrund des von der Klägerin herangezogenen Urteils des OLG München (U.v. 1.3.2011 - 9 U 3782/10 - NJW 2011, 1369 = juris Rn. 21); schon die Ausgangssituation dieser Entscheidung ist mit der vorliegenden nicht vergleichbar, weil hier gerade keine verbindliche Kulanzregelung vorlag.
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