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   OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13   

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OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13 (https://dejure.org/2017,49685)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2017 - 9 U 39/13 (https://dejure.org/2017,49685)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 9 U 39/13 (https://dejure.org/2017,49685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 130 BGB, § 134 BGB, § 139 BGB, §§ 145f BGB, § 164 Abs 1 BGB
    Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch bzw. Schadenersatzanspruch aufgrund vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung seitens der beklagten Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines durch einen Treuhänder im Rahmen eines Bauherrenmodells abgeschlossenen Darlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines durch einen Treuhänder im Rahmen eines Bauherrenmodells abgeschlossenen Darlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13
    Ausnahmen bestehen nur in besonderen Fällen, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über die Rolle als Kreditgeberin hinausgegangen ist, einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Darlehensnehmer geschaffen oder dessen Entstehung begünstigt hat sowie wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt hat (st. Rspr., s. statt vieler nur BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, zit. nach juris, Rn. 41).

    Das wiederum ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, zitiert nach juris, Rn. 47; vgl. schon BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99, zit. nach juris, Rn. 12c) zur Kenntnis von sittenwidriger Kaufpreisüberhöhung an sich; vgl. auch BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12, zit. nach juris, Rn. 8).

    Nach ständiger Rechtsprechung besteht in den Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens der finanzierenden Bank mit den Bauträgern, Initiatoren etc. eine widerlegliche Vermutung eines konkreten Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit arglistiger Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben, wenn die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, zitiert nach juris, Rn. 51 ff.; BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02; BGH, Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05, zitiert nach juris, Rn. 13, 21 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, Rn. 35).

    Insbesondere die Finanzierung aller 298 Wohnungen des Objekts durch die H. Bank und den vorab geschlossenen Globalvertrag für die Zwischen- und Endfinanzierung spricht auch dafür, dass diese, entgegen der Ansicht der Beklagten, mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts in institutionalisierter Weise zusammenarbeitete (vgl. nur BGH, Urteile vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, zitiert nach juris, Rn. 53 f. vom 24.03.2004 - XI ZR 456/07, zitiert nach juris, Rn. 37).

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht in den Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens der finanzierenden Bank mit den Bauträgern, Initiatoren etc. eine widerlegliche Vermutung eines konkreten Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit arglistiger Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben, wenn die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, zitiert nach juris, Rn. 51 ff.; BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02; BGH, Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05, zitiert nach juris, Rn. 13, 21 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, Rn. 35).

    Insbesondere die Finanzierung aller 298 Wohnungen des Objekts durch die H. Bank und den vorab geschlossenen Globalvertrag für die Zwischen- und Endfinanzierung spricht auch dafür, dass diese, entgegen der Ansicht der Beklagten, mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts in institutionalisierter Weise zusammenarbeitete (vgl. nur BGH, Urteile vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, zitiert nach juris, Rn. 53 f. vom 24.03.2004 - XI ZR 456/07, zitiert nach juris, Rn. 37).

    Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Angaben in einem Fondsprospekt über Vertriebsprovisionen zwar zutreffend sein, und die Anleger müssen nicht damit rechnen, dass über in Fondsprospekten gemachte, konkrete Angaben hinaus weitere Provisionen gezahlt werden, die den Wert ihrer Anlagen mindern (vgl. statt vieler nur BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, zit. nach juris, Rn. 31 m. w. N.).

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13
    Denn auch ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im finanzierten Geschäft begründet keine Vermutung für die Kenntnis der Bank von der sittenwidrigen Übervorteilung des Kreditnehmers durch den Verkäufer (BGH, Urteile vom 23.10.2007, Az. XI ZR 167/05, zit. nach juris, Rn. 16, und vom 21.10.2008, Az. XI ZR 256/07, zit. nach juris, Rn. 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung besteht in den Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens der finanzierenden Bank mit den Bauträgern, Initiatoren etc. eine widerlegliche Vermutung eines konkreten Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit arglistiger Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben, wenn die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, zitiert nach juris, Rn. 51 ff.; BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02; BGH, Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05, zitiert nach juris, Rn. 13, 21 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, Rn. 35).

  • BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10

    Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13
    Dabei kommt es entgegen der Ansicht der Kläger hinsichtlich des Zwischenfinanzierungsvertrages nicht auf die Unterzeichnung des Vertrages durch die Beklagte an, die bereits am 13.11.1990 und damit vor Übersendung der Vollmacht am 14.11.1990 erfolgt sein dürfte, sondern nach §§ 145 f., 130 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung der SSB vom 19.11.1990 bei der Beklagten (vgl. auch BGH, Urteil vom 17.01.2012 - XI ZR 457/10, zit. nach juris, Rn. 23).

    Ein Darlehen ist jedenfalls empfangen, wenn der Darlehensgegenstand endgültig aus dem Vermögen des Darlehensgebers ausgeschieden und dem Vermögen des Darlehensnehmers in der Form zugeführt worden ist, dass er hierüber verfügen kann (s. nur BGH, Urteile vom 17.01.2012 - XI ZR 457/10, zit. nach juris, Rn. 26, und vom 08.02.1990 - XI ZR 63/89, zit. nach juris, Rn. 26).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13
    Daher war die Vollmacht nach § 139 BGB insbesondere nach den Grundsätzen der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 28.09.2000 (XI ZR 279/99 = NJW 2001, 70) sowie vom 18.09.2001 (XI ZR 321/00 = NJW 2001, 3774 [3775]) ebenso wie der Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 134 BGB i. V. m. Art. 1 § 1 RBerG a. F. unwirksam.

    Im Jahr 1990 musste nicht damit gerechnet werden, dass die Vollmacht der Abwicklungsbeauftragten wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist, da sowohl in der Rechtspraxis als auch im Schrifttum bis zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Unwirksamkeit von Treuhändervollmachten der vorliegenden Art wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (BGH, Urteile vom 28. September 2000 - IX ZR 279/99, BGHZ 145, 265, vom 18. September 2001 - XI ZR 321/00, WM 2001, 2113 und vom 11. Oktober 2001 - III ZR 182/00, WM 2001, 2260) nicht von einem solchen Verstoß ausgegangen wurde (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - XI ZR 303/12 -, BGHZ 204, 30, Rn. 26).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13
    Daher war die Vollmacht nach § 139 BGB insbesondere nach den Grundsätzen der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 28.09.2000 (XI ZR 279/99 = NJW 2001, 70) sowie vom 18.09.2001 (XI ZR 321/00 = NJW 2001, 3774 [3775]) ebenso wie der Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 134 BGB i. V. m. Art. 1 § 1 RBerG a. F. unwirksam.

    Im Jahr 1990 musste nicht damit gerechnet werden, dass die Vollmacht der Abwicklungsbeauftragten wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist, da sowohl in der Rechtspraxis als auch im Schrifttum bis zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Unwirksamkeit von Treuhändervollmachten der vorliegenden Art wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (BGH, Urteile vom 28. September 2000 - IX ZR 279/99, BGHZ 145, 265, vom 18. September 2001 - XI ZR 321/00, WM 2001, 2113 und vom 11. Oktober 2001 - III ZR 182/00, WM 2001, 2260) nicht von einem solchen Verstoß ausgegangen wurde (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - XI ZR 303/12 -, BGHZ 204, 30, Rn. 26).

  • BGH, 14.06.2016 - XI ZR 76/14

    Voraussetzungen eines offensichtlichen Vollmachtsmissbrauchs des Treuhänders im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13
    Im Übrigen wird auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts vom 24.01.2013 - Az. 6 O 35/12 - (Bl. 279 ff. d. A.), auf die im Senatsurteil vom 22.01.2014 unter I. genannten Gründe (Bl. 490 ff. der Akte) sowie auf den Tatbestand des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 14.06.2016 (XI ZR 76/14) Bezug genommen.

    Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung allerdings mit Urteil vom 14.06.2016 (XI ZR 76/14) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

  • BGH, 11.10.2016 - VI ZR 547/14

    Gehörsverletzung durch das Berufungsgericht bei unterlassener Kenntnisnahme und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13
    Die darlegungs- und beweisbelastete Partei ist allerdings nur insoweit berechtigt, vermutende Behauptungen aufzustellen, wie sie sich auf Vorgänge beziehen, die sich ihrer unmittelbaren Kenntnis entziehen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20.05.2015 - IV ZR 127/14, zitiert nach juris, Rn. 15, m. w. N., sowie vom 11.10.2016 - VI ZR 547/14, zit. nach juris, Rn. 10).
  • BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13
    So hat auch der BGH mit Urteilen vom 05.06.2012 (XI ZR 149/11 u. a) entschieden, dass der Anfall von Vertriebsprovisionen im prospektierten Gesamtaufwand unter der Rubrik "Grundstücke, Gebäude inklusive Vertrieb und Marketing von 76, 70 %" dem Grunde nach deutlich erkennbar offen liege.
  • BGH, 04.02.2014 - XI ZR 398/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der fehlenden Kausalität der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13
    Denn die Kläger bezwecken mit der beantragten Beweiserhebung die Gewinnung von Erkenntnissen darüber, ob die Vermittlerin K. angab, dass ausschließlich 3, 42 % Provision anfielen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, zit. nach juris, Rn. 24, vom 04.02.2014 - XI ZR 398/12, zit. nach juris, Rn. 13 ff. [16], vgl. auch BGH, Beschluss vom 24.06.2014 - XI ZR 219/13, zit. nach juris, Rn. 13).
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

  • BGH, 13.01.2015 - XI ZR 303/12

    Verjährungsbeginn: Zumutbarer Zeitpunkt einer Bereicherungsklage einer Bank gegen

  • BGH, 20.05.2015 - IV ZR 127/14

    Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung beim

  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

  • BGH, 24.06.2014 - XI ZR 219/13

    Rückabwicklung einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft unter dem

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 374/04

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Realkreditvertrages; Schadensersatzansprüche des

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 256/07

    Anforderungen an die Eingehung eines Schuldanerkenntnisses

  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07

    Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage

  • BGH, 22.10.1996 - XI ZR 249/95

    Rechtsscheinhaftung bei nicht wirksam beurkundeter Vollmacht

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.01.2014 - 9 U 39/13   

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https://dejure.org/2014,68624
OLG Stuttgart, 22.01.2014 - 9 U 39/13 (https://dejure.org/2014,68624)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.01.2014 - 9 U 39/13 (https://dejure.org/2014,68624)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 9 U 39/13 (https://dejure.org/2014,68624)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 132/13

    Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs eines Hotel-Appartments zu

    Es kann ferner nicht festgestellt werden, dass eine Finanzierungsvermittlungsprovision "objektiv nicht geschuldet" gewesen wäre, weil die Finanzierungsvermittlung "sinnlos", "nachteilig" oder "ohne Gegenleistung" gewesen wäre (so aber OLG Stuttgart, Urteil vom 26.4.2014, 9 U 16/14 - für die dortige ähnliche Konstellation; in diese Richtung auch OLG Stuttgart, Urteil vom 22.1.2014, 9 U 39/13 (Anlage 12)).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2013 - L 9 U 39/13   

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https://dejure.org/2013,104916
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2013 - L 9 U 39/13 (https://dejure.org/2013,104916)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.05.2013 - L 9 U 39/13 (https://dejure.org/2013,104916)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - L 9 U 39/13 (https://dejure.org/2013,104916)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2013 - L 9 U 111/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2013 - L 9 U 39/13
    Im Hinblick auf das Verfahren L 9 U 111/06 betreffend das Bestehen einer BK 4301/4302 bei dem Berufungskläger wurde das Verfahren mit Beschluss vom 6. März 2012 ruhend gestellt.

    Nach Entscheidung des Verfahrens L 9 U 111/06 wurde es am 8. Februar 2013 wieder aufgenommen.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsakten sowie die beigezogenen Akten zum Verfahren L 9 U 111/06 nebst Verwaltungsakten Bezug genommen.

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2013 - L 9 U 39/13
    Der ursächliche Zusammenhang ist jedoch nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2013 - L 9 U 39/13
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 54, 285, 287; 61, 127, 128).
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