Weitere Entscheidung unten: OLG München, 27.03.2015

Rechtsprechung
   OLG München, 16.02.2015 - 9 U 3997/14 Bau   

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https://dejure.org/2015,5859
OLG München, 16.02.2015 - 9 U 3997/14 Bau (https://dejure.org/2015,5859)
OLG München, Entscheidung vom 16.02.2015 - 9 U 3997/14 Bau (https://dejure.org/2015,5859)
OLG München, Entscheidung vom 16. Februar 2015 - 9 U 3997/14 Bau (https://dejure.org/2015,5859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 195, 196, 433, 631, 632
    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Bauträgers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine einheitlichen Verjährungsfristen im Bauträgervertrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bauträger: Unterschiedliche Verjährungsfristen bei Kauf- und Werkvertragselementen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjährt der Anspruch des Bauträgers auf Vergütung? (IBR 2016, 16)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 13.12.2011 - 9 U 2533/11

    Gewährleistung im Bauvertrag: Anfechtbarkeit einer objektiv verfrühten

    Auszug aus OLG München, 16.02.2015 - 9 U 3997/14
    Selbst wenn dies objektiv verfrüht gewesen sein sollte, würden sich die Rechtswirkungen der Abnahme daran knüpfen (OLG München NJW 2012, 397) und die dreijährige Verjährung nach § 195 BGB in Gang setzen.
  • LG München I, 02.11.2016 - 5 O 1618/16

    Wann verjährt der Vergütungsanspruchs des Bauträgers?

    Der Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt einheitlich in 10 Jahren (entgegen OLG München, IBR 2016, 16).

    Im Übrigen wird auf den von den Beklagten zitierten Hinweisbeschluss des OLG München vom 16.02.2015, 9 U 3997/14 Bezug genommen.

  • LG Berlin, 21.09.2021 - 19 O 55/20

    Verjährung des Kaufpreisanspruchs aus einem Bauträgervertrag

    Soweit die Gegenleistung der Bauleistung zuzuordnen sei, gelte die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB (OLG München, Hinweisbeschluss vom 16. Februar 2015 - 9 U 3997/14 Bau; jurisPK-BGB/Lakkis, 9. Aufl. Stand 01.05.2020, § 196 Rn. 4; MüKo-BGB/Busche, 8. Aufl. 2020, § 650u Rn. 21; Glöckner in: Kleine-Möller/Merl/Glöckner, Handbuch Baurecht, 6. Aufl. 2019, § 4 Rn. 33; Ott NZBau 2003, 233, 234).
  • LG Berlin, 21.09.2021 - 19 O 65/20

    Geltung der regelmäßigen Verjährungsfrist beim Bauträgervertrag?

    Soweit die Gegenleistung der Bauleistung zuzuordnen sei, gelte die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB (OLG München, Hinweisbeschluss vom 16. Februar 2015 - 9 U 3997/14 Bau; PK-BGB/Lakkis, 9. Aufl. Stand 01.05.2020, § 196 Rn. 4; MüKo-BGB/Busche, 8. Aufl. 2020, § 650u Rn. 21; Glöckner in: Kleine-Möller/Merl/Glöckner, Handbuch Baurecht, 6. Aufl. 2019, § 4 Rn. 33; Ott NZBau 2003, 233, 234).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.03.2015 - 9 U 3997/14 Bau   

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https://dejure.org/2015,80669
OLG München, 27.03.2015 - 9 U 3997/14 Bau (https://dejure.org/2015,80669)
OLG München, Entscheidung vom 27.03.2015 - 9 U 3997/14 Bau (https://dejure.org/2015,80669)
OLG München, Entscheidung vom 27. März 2015 - 9 U 3997/14 Bau (https://dejure.org/2015,80669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1194
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 13.12.2011 - 9 U 2533/11

    Gewährleistung im Bauvertrag: Anfechtbarkeit einer objektiv verfrühten

    Auszug aus OLG München, 27.03.2015 - 9 U 3997/14
    Ferner hat das zitierte Urteil des Senats (OLG München NJW 2012, 397) einen Bauträgervertrag betroffen.
  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12

    Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle

    Auszug aus OLG München, 27.03.2015 - 9 U 3997/14
    Kern der Entscheidung des BGH vom 27.09.2013 (NJW 2014, 854) war nicht die differenzierte Auseinandersetzung mit § 196 BGB.
  • FG Münster, 04.02.2016 - 9 K 1472/13

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Reiseunternehmen

    Eine Trennung in einzelne Bestandteile ist auch dem Zivilrecht, dem das Gewerbesteuerrecht insoweit lediglich folgt, durchaus nicht fremd, wie die Notwendigkeit der Aufteilung zur Qualifizierung des einschlägigen Gewährleistungsrechts bei typengemischten Verträgen zeigt (s. beispielsweise Urteil des Oberlandesgerichts München vom 16.2.2015 9 U 3997/14 Bau, Baurecht 2015, 1194 zum Bauträgervertrag).
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