Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.04.2005 - 9 U 41/03   

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https://dejure.org/2005,2985
OLG Hamm, 05.04.2005 - 9 U 41/03 (https://dejure.org/2005,2985)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.04.2005 - 9 U 41/03 (https://dejure.org/2005,2985)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. April 2005 - 9 U 41/03 (https://dejure.org/2005,2985)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ausbildung, Bremsübungen , Motorrad, Fahrschule, Sturzgefahr

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 823 Abs. 1, 847 a. F. BGB, 5 Abs. 1, S. 1 - 4, Abs. 11 FahrschAusbO
    Ausbildung, Bremsübungen , Motorrad, Fahrschule, Sturzgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch einer Fahrschülerin gegen ihren Fahrlehrer unter Berücksichtigung ihres Eigenverantwortungsanteils von 50 %; Anforderungen an den Fahrlehrer im Rahmen der ihm obliegenden fachgerechten und sachgerechten Ausbildung seiner Fahrschüler; Abweichung vom ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § ... 847 a. F.; ; FahrschAusbO § 5 Abs. 1; ; FahrschAusbO § 5 Abs. 1 S. 1; ; FahrschAusbO § 5 Abs. 1 S. 2; ; FahrschAusbO § 5 Abs. 1 S. 3; ; FahrschAusbO § 5 Abs. 1 S. 4; ; FahrschAusbO § 5 Abs. 11

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 893; BGB § 254; FahrschAusbO § 5
    Sturz einer Motorradfahrschülerin wegen nicht ausreichender Vorbereitung von Bremsübungen aus 50 km/h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung der Geschädigten von 50 %, Haftung des Fahrlehrers für Unfallschaden einer Motorradfahrschülerin aufgrund eines Sturzes bei Bremsübungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 149
  • NZV 2005, 637
  • VersR 2006, 713
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Osnabrück, 21.01.2004 - 2 S 790/03

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2005 - 9 U 41/03
    Nach gefestigter Rechtsprechung hat der Fahrlehrer im Rahmen der ihm obliegenden fach- und sachgerechten Ausbildung seiner Fahrschüler dafür zu sorgen, dass diesen keine Aufgaben gestellt werden, die sie nicht oder noch nicht bewältigen können, weil sie ihrem Ausbildungsstand und ihren Fähigkeiten noch nicht entsprechen (Senat NJW-RR 2004, 1096 = NZV 2004, 403 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 7 U 130/22

    Haftung der beteiligten Fahrzeughalter bei einem Bergeversuch mittels einer

    Ein solches passt sich auch in die Bemessung des Schmerzensgeldes in vergleichbaren Fällen ein, wenn man etwa die hier eher leichteren Folgen gegenüber schwereren Fällen (vgl. bspw. OLG München Urt. v. 10.3.2021 - 10 U 176/20: 25.000,00 EUR + Zukunftsfeststeller, der hier nicht geltend gemacht worden ist) in Fortschreibung zu leichten - lange zurückliegenden - Fällen (vgl. OLG Hamm Urt. v. 26.2.1986 - 13 U 298/84, r+s 1986, 285: 7.500,00 EUR: zweimonatiger Krankenhausaufenthalt, nur geringe Dauerfolgen; OLG Hamm Urt. v. 5.4.2005 - 9 U 41/03, BeckRS 2005, 7562: 1.750,00 EUR: 14 Tage stationär, komplikationslos, hälftiges Mitverschulden) und diverse andere Rechtsprechung zum Knie (vgl. Slizyk in beck-online.SCHMERZENSGELD, Von Kopf bis Fuß - Knieverletzungen) betrachtet.
  • LG Bonn, 20.11.2007 - 2 O 367/06

    Anspruch auf Schmerzensgeld gegen eine Fahrschule nach einem Sturz mit dem

    Dazu gehört, dass einem Fahrschüler keine Aufgaben gestellt werden, die er nicht oder noch nicht bewältigen kann, weil sie dem Ausbildungsstand noch nicht entsprechen (OLG Hamm NZV 2005, 637 ff.).
  • OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22

    Ansprüche eines Motorradfahrschülers gegen den Fahrlehrer wegen eines Sturzes

    Im Rahmen der ihm obliegenden Ausbildung hatte er als Fahrlehrer nämlich dafür Sorge zu tragen, dass dem Kläger keine Aufgaben gestellt wurden, die er nicht oder nicht bewältigen konnte, weil sie seinem Ausbildungsstand oder seinen Fähigkeiten nicht entsprachen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2017, 16 ; KGR Berlin 2007, 223; OLGR Hamm 2005, 465).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2010 - 10 U 1/10

    Verkehrsunfall: Abwägung zwischen Rotlichtverstoß des Fußgängers und

    In Anbetracht dieses Verletzungsbildes und des überwiegenden Mitverschuldens der Klägerin von 75 % ist der zuerkannte Schmerzengeldbetrag nach der Beurteilung des Berufungsgerichts erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2005, Az.: 9 U 41/03, juris Rn.12, das für einen vergleichbaren Fall ein Schmerzensgeld von 1.750,00 EUR bei einer 50%igen Haftung zuerkannt hat).
  • KG, 04.09.2006 - 12 U 224/04

    Haftung des Fahrlehrers: Sturz eines Motorradfahrschülers bei einer Übungsfahrt

    Der Fahrlehrer hat im Rahmen der ihm obliegenden Ausbildung dafür Sorge zu tragen, dass dem Fahrschüler keine Aufgaben gestellt werden, die er nicht oder noch nicht bewältigen kann, weil sie dem Ausbildungsstand oder den Fähigkeiten nicht entsprechen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 5. April 2005 - 9 U 41/03 -, VRS 109, 161).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - I-9 U 41/03   

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https://dejure.org/2003,18839
OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - I-9 U 41/03 (https://dejure.org/2003,18839)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2003 - I-9 U 41/03 (https://dejure.org/2003,18839)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - I-9 U 41/03 (https://dejure.org/2003,18839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90

    Sachmangel eines verkauften Hauses bei ungenehmigtem Ausbau eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03
    Diese Beschränkung der Nutzbarkeit ist auch als Sachmangel im Sinne des § 459 Abs. 1 BGB a.F. anzusehen (vgl. BGHZ 114, 260).

    Dem entspricht es, dass es auch keinen allgemeinen Satz der Lebenserfahrung gibt, wonach eine Kenntnis von Verkäufern eines Hausgrundstücks besteht, dass Nutzungsänderungen baugenehmigungspflichtig sind (BGH NJW 1991, 2138 f.).

  • BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96

    Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03
    Bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswerts der Regelung ist der mit der Absprache verfolgte Zweck sowie die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen (vgl. BGH WM 1998, 78 f.).

    Unter Berücksichtigung des im Regelfall anzunehmenden Interesses des Käufers, das von ihm in einem bestimmten Ausbauzustand besichtigte Objekt, das in dieser Gestalt Grundlage für seine Kaufentscheidung und die damit in Zusammenhang stehenden Kalkulationen ist, auch entsprechend zu nutzen, ist diese Klausel ebenso wie die Erklärung, "die aufstehenden Gebäude seien behördlicherseits genehmigt" nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte grundsätzlich als Zusicherung, dass nicht nur das verkaufte Gebäude selbst, sondern auch dessen Nutzung nach dem konkreten Ausbauszustand baurechtlich genehmigt sei, zu verstehen (BGH WM 1998, 78 f.; MittRhNotK 2000, 249 f.) Bei Verwendung dieser Klausel scheidet eine Gewährsübernahme für die Zulässigkeit der Nutzung nur aus, wenn beide Parteien die abgegebene Erklärung übereinstimmend in einem anderen Sinn verstanden haben oder der Verkäufer seine Zusicherung entsprechend einschränkt (BGH a.a.O).

  • BGH, 17.04.1991 - VIII ZR 114/90

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03
    übernimmt und damit die Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (BGHZ 59, 158, 160; BGH NJW 1991, 912; BGH NJW 1991, 1880; BGH NJW 1996, 836, 837; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rnr. 194; Palandt-Putzo, BGB, 61. Aufl., § 459, Rnr. 15).
  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 74/71

    Stillschweigend zugesicherte Eigenschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03
    übernimmt und damit die Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (BGHZ 59, 158, 160; BGH NJW 1991, 912; BGH NJW 1991, 1880; BGH NJW 1996, 836, 837; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rnr. 194; Palandt-Putzo, BGB, 61. Aufl., § 459, Rnr. 15).
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03
    Arglistig handelt, wer einen Fehler mindestens für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1990, 42; BGH NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03
    Arglistig handelt, wer einen Fehler mindestens für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1990, 42; BGH NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 17.09.1999 - V ZR 220/98

    Auslegung einer Gewährübernahme in einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03
    Unter Berücksichtigung des im Regelfall anzunehmenden Interesses des Käufers, das von ihm in einem bestimmten Ausbauzustand besichtigte Objekt, das in dieser Gestalt Grundlage für seine Kaufentscheidung und die damit in Zusammenhang stehenden Kalkulationen ist, auch entsprechend zu nutzen, ist diese Klausel ebenso wie die Erklärung, "die aufstehenden Gebäude seien behördlicherseits genehmigt" nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte grundsätzlich als Zusicherung, dass nicht nur das verkaufte Gebäude selbst, sondern auch dessen Nutzung nach dem konkreten Ausbauszustand baurechtlich genehmigt sei, zu verstehen (BGH WM 1998, 78 f.; MittRhNotK 2000, 249 f.) Bei Verwendung dieser Klausel scheidet eine Gewährsübernahme für die Zulässigkeit der Nutzung nur aus, wenn beide Parteien die abgegebene Erklärung übereinstimmend in einem anderen Sinn verstanden haben oder der Verkäufer seine Zusicherung entsprechend einschränkt (BGH a.a.O).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94

    Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03
    übernimmt und damit die Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (BGHZ 59, 158, 160; BGH NJW 1991, 912; BGH NJW 1991, 1880; BGH NJW 1996, 836, 837; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rnr. 194; Palandt-Putzo, BGB, 61. Aufl., § 459, Rnr. 15).
  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03
    übernimmt und damit die Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (BGHZ 59, 158, 160; BGH NJW 1991, 912; BGH NJW 1991, 1880; BGH NJW 1996, 836, 837; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rnr. 194; Palandt-Putzo, BGB, 61. Aufl., § 459, Rnr. 15).
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