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   OLG Nürnberg, 12.12.2006 - 9 U 429/06   

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https://dejure.org/2006,19625
OLG Nürnberg, 12.12.2006 - 9 U 429/06 (https://dejure.org/2006,19625)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.12.2006 - 9 U 429/06 (https://dejure.org/2006,19625)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 9 U 429/06 (https://dejure.org/2006,19625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungsbeginn der Mängelansprüche für das Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wgk.eu (Leitsatz)

    Mängel am Gemeinschaftseigentum in Mehrparteienhaus: Beginn der Verjährung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrhausanlage und Mängel am Gemeinschaftseigentum: Wann beginnt Verjährung? (IBR 2009, 585)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrhausanlage und Mängel am Gemeinschaftseigentum: Wann beginnt Verjährung? (IMR 2009, 358)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1634
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2006 - 9 U 429/06
    Ein Abzug "neu für alt" wegen des Vorteils der längeren Lebensdauer hat nicht zu erfolgen, weil der Vorteil auf einer länger dauernden Verzögerung der Mängelbeseitigung durch den Beklagten beruht (BGH BauR 1984, 510, 513).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 175/81

    Haftung des Reiseveranstalters bei überfallgefährdeter Unterkunft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2006 - 9 U 429/06
    Die vorbehaltlose Abnahme der Türe, läge sie vor, lässt den Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB nach herrschender Rechtsprechung unberührt, und zwar auch insoweit als es sich um Mängelbeseitigungskosten handelt (BGH NJW 1980, 1952; BGH NJW 1982, 1521).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 228/79

    Begründetheit eines Schadensersatzbegehrens nach vorbehaltloser Abnahme des Werks

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2006 - 9 U 429/06
    Die vorbehaltlose Abnahme der Türe, läge sie vor, lässt den Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB nach herrschender Rechtsprechung unberührt, und zwar auch insoweit als es sich um Mängelbeseitigungskosten handelt (BGH NJW 1980, 1952; BGH NJW 1982, 1521).
  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2006 - 9 U 429/06
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Errichtung einer Gesamtwohnanlage in mehreren Bauabschnitten (BGH NJW 1985, 1551), dass die Verjährung der jedem Käufer zustehenden Gewährleistung erst mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erwerber des letzten Bauabschnitts beginnt, die hier angesichts der von der Wohnungseigentümergemeinschaft erhobenen Klage - anders als bei dem vom BGH entschiedenen Fall - aber keine Klage erhoben, so dass es auf deren Ansprüche nicht weiter ankommt.
  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2006 - 9 U 429/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 74, 258, 264 f.; BGH NJW 1998, 2967; BGH IBR 1998, 333) ist die Wohnungseigentümergemeinschaft dafür zuständig, bei behebbaren Mängeln am Gemeinschaftseigentum dem Bauträger Frist mit Ablehnungsandrohung mit dem Ziel zu setzen, bei fruchtlosem Ablauf Schadensersatz oder Minderung zu verlangen.
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2006 - 9 U 429/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 74, 258, 264 f.; BGH NJW 1998, 2967; BGH IBR 1998, 333) ist die Wohnungseigentümergemeinschaft dafür zuständig, bei behebbaren Mängeln am Gemeinschaftseigentum dem Bauträger Frist mit Ablehnungsandrohung mit dem Ziel zu setzen, bei fruchtlosem Ablauf Schadensersatz oder Minderung zu verlangen.
  • OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 46/14

    Errichtung einer Wohnanlage durch einen Bauträger in Baden-Württemberg: Baumangel

    Auch wenn es sich bei § 640 BGB um dispositives Recht handelt, kann dessen wesentlicher Gehalt, nämlich die Abnahme durch den Besteller, dem Erwerber von Wohnungseigentum nicht durch eine allgemeine Geschäftsbedingung unwiderruflich entzogen werden, weil ansonsten gegen den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung verstoßen würde (a.A. OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2006, Az. 9 U 429/06, juris Rn. 58).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11

    Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!

    Der Berufungseinwand der Beklagten, § 640 BGB sei dispositives Recht, das hinter die vorrangigen vertraglichen Regelungen zurücktrete, so dass die Erwerber daher ohne weiteres die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen Dritten (z.B. den Verwalter) vereinbaren könnten, und die Bezugnahme der Beklagten auf Entscheidungen des BayOblG (Beschluss vom 20.03.2011, 2Z BR 75/00, RNotZ 2001, 586; Beschluss vom 30.04.1999, 2Z BR 1543/98, NJW-RR 2000, 15), des OLG Nürnberg (Urteil vom 12.12.2006, 9 U 429/06, IBR 2009, 585) und die Kommentierung von Palandt (-Sprau, BGB, 71. Auflage 2012, § 640, Rn 5 a.E. mwN) rechtfertigen keine abweichende Beurteilung.
  • LG Hamburg, 11.03.2010 - 328 O 179/09

    Bauträgervertrag: Formularmäßige Beauftragung des Verwalters der

    Selbst wenn man in der Klausel eine wirksame Bevollmächtigung des Verwalters sehen würde (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2006, 9 U 429/06, juris Rdnr. 58), wäre aber jedenfalls für die "Nachzügler", d.h. diejenigen Erwerber, die ihre Wohnungen erst nach der Abnahmebegehung vom ...2000 erworben haben, die Klausel in § 8 Ziffer 4 der Verträge unwirksam, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums bereits stattgefunden hat.
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