Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11   

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OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11 (https://dejure.org/2012,48460)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.11.2012 - 9 U 43/11 (https://dejure.org/2012,48460)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. November 2012 - 9 U 43/11 (https://dejure.org/2012,48460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Beihilfe, psychische, Tötungsdelikt, Dabeisein

  • openjur.de

    Psychische Beihilfe eines 13-jährigen Kindes zu einem versuchten Tötungsdelikt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit der psychischen Beihilfe eines 13-jährigen zu einem versuchten Tötungsdelikt

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die psychische Beihilfe eines 13-jährigen zu einem versuchten Tötungsdelikt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1180
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11
    Zum erforderlichen Gehilfenvorsatz gehört außerdem, dass der Gehilfe zum einen bei seiner Unterstützungshandlung die Begehung der Haupttat ernsthaft für möglich hält und dass er sich zum anderen bewusst ist, dass er die Haupttat fördert oder erleichtert (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1989 - 2 StR 38/89 -, zitiert nach Juris; BGH, NStZ 1993, 233).

    (Vgl. BGH, NStZ 1993, 233; BGH, NStZ 1993, 385; BGH, Beschluss vom 03.03.1995 - 2 StR 32/95 -, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 17.03.1995 - 2 StR 84/95 -, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 22.08.1995 - 4 StR 422/95 -, zitiert nach Juris; BGH, NStZ 1996, 563; BGH, NStZ 2002, 139; BGH, NStZ-RR 2005, 336; BGH, NStZ-RR 2007, 37.).

    Denn es ist nicht ohne Weiteres selbstverständlich, dass jemand, der bei der strafbaren Handlung eines Dritten nur "dabei" ist, sich gleichzeitig bewusst ist, dass er durch sein "Dabeisein" die Straftat fördert (vgl. BGH, NStZ 1993, 233; BGH, NStZ 1993, 385).

  • BGH, 24.03.1993 - 2 StR 99/93

    Erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit infolge vorangegangenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11
    (Vgl. BGH, NStZ 1993, 233; BGH, NStZ 1993, 385; BGH, Beschluss vom 03.03.1995 - 2 StR 32/95 -, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 17.03.1995 - 2 StR 84/95 -, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 22.08.1995 - 4 StR 422/95 -, zitiert nach Juris; BGH, NStZ 1996, 563; BGH, NStZ 2002, 139; BGH, NStZ-RR 2005, 336; BGH, NStZ-RR 2007, 37.).

    Denn es ist nicht ohne Weiteres selbstverständlich, dass jemand, der bei der strafbaren Handlung eines Dritten nur "dabei" ist, sich gleichzeitig bewusst ist, dass er durch sein "Dabeisein" die Straftat fördert (vgl. BGH, NStZ 1993, 233; BGH, NStZ 1993, 385).

  • BGH, 22.05.1989 - 2 StR 38/89

    Einverständnis eines anderen mit dem Erfolg der Haupttat wenn diese seinen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11
    Zum erforderlichen Gehilfenvorsatz gehört außerdem, dass der Gehilfe zum einen bei seiner Unterstützungshandlung die Begehung der Haupttat ernsthaft für möglich hält und dass er sich zum anderen bewusst ist, dass er die Haupttat fördert oder erleichtert (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1989 - 2 StR 38/89 -, zitiert nach Juris; BGH, NStZ 1993, 233).

    Ein Gehilfenvorsatz ist insbesondere dann in Frage zu stellen, wenn die Handlung des "Gehilfen" zum Gelingen der Tat erkennbar wenig beizutragen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1989 - 2 StR 38/89 -, zitiert nach Juris).

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 9 U 43/11   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.11.2011 - L 9 U 43/11 (https://dejure.org/2011,122026)
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