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   OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09   

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https://dejure.org/2011,19323
OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09 (https://dejure.org/2011,19323)
OLG München, Entscheidung vom 12.04.2011 - 9 U 4323/09 (https://dejure.org/2011,19323)
OLG München, Entscheidung vom 12. April 2011 - 9 U 4323/09 (https://dejure.org/2011,19323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Werkvertrag: Unwirksamkeit wegen inhaltlicher Unbestimmtheit; Höhe des Vergütungsanspruchs des Unternehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf restlichen Werklohn für Baureinigungsleistungen an einem Bauvorhaben aus rückabgetretenem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Fall 1
    Anspruch des Insolvenzverwalters auf restlichen Werklohn für Baureinigungsleistungen an einem Bauvorhaben aus rückabgetretenem Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werkleistung erbracht, Vertrag aber unwirksam: Übliche Vergütung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übliche Vergütung bei unwirksamem Werkvertrag geschuldet

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die Entstehung der üblichen Vergütung bei unwirksamem Werkvertrag // Unwirksamkeit eines Werkvertrags infolge inhaltlicher Unbestimmtheit führt nicht zum Entfallen der Vergütungspflicht, sondern zur Entstehung eines Anspruchs auf die übliche Vergütung.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung erbracht, Werkvertrag unwirksam: Auftraggeber schuldet übliche Vergütung! (IBR 2011, 625)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 487
  • BauR 2012, 1658
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03

    Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09
    Daher sind Ansprüche aus Leistungskondiktion begründet (Palandt/Sprau, a.a.O., § 812 Rdnr. 21; BGHZ 161, 241 zum Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB bei einem nichtigen Vertrag).

    In einer neueren Entscheidung (BGHZ 161, 241) hat der Bundesgerichtshof jedoch selbst die Nichtigkeit des vom Berufungsgericht als möglicherweise wirksam angesehenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags festgestellt und wörtlich ausgeführt: "Die Formnichtigkeit des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages hat zur Folge, daß der Verleiher zwar nicht die vereinbarte Vergütung, aber als Wertausgleich nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung die allgemein übliche Vergütung verlangen kann (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, § 818 Abs. 2 BGB)".

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 79/02

    Anforderungen an den Nachweis einer Stundenlohnvereinbarung; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09
    Das Landgericht wird ggfs. der Frage nachgehen müssen, ob im Rahmen des vorliegenden Bereicherungsanspruchs die Beklagte für die Unrichtigkeit der von ihren Bauleitern abgezeichneten Arbeitsnachweise darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. BGH BauR 2003, 1892 Leitsatz 2 b) und ob bei bereicherungsrechtlichen Ansprüchen ein Abschlag vorzunehmen ist als Ausgleich für fehlende Gewährleistungsrechte (Kniffka/Koeble, a.a.O.).
  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrmals auf den Vollzug unwirksamer Verträge durch die vermeintlichen Vertragsparteien Geschäftsführung ohne Auftrag angewendet und ausdrücklich die irrtümliche Annahme einer eigenen Verpflichtung nicht als hindernd angesehen (Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rdnr. 11 unter Hinweis auf BGHZ 39, 87, BGHZ 101, 393/99 und BGH NJW 1997, 47; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rdnr. 2409).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09
    Deshalb musste auch nicht geklärt werden, welche Folgen es hat, dass ohne weitere Vertragsverhandlungen der schriftliche Auftrag vom Verhandlungsprotokoll abweicht ("vorläufige Auftragssumme" statt "endgültiger Angebotspreis", keine Vertragsfristen statt Fertigstellungstermin 14.11.2005, Entfall der Vertragsstrafe), dass die Beklagte 36.955,50 Stunden zum behaupteten Pauschalpreis entgegengenommen hat und gleichzeitig nach Ziffer 15 des Verhandlungsprotokolls den "Mindestlohnnachweis des eingesetzten Personals" fordert, dass möglicherweise ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (OLG Jena BauR 2010, 1224) und dass die Beklagte die Baustelle so organisiert hat, dass faktisch der Insolvenzschuldnerin nur die örtlichen Bauleiter als Ansprechpartner zur Verfügung standen (vgl. BGH BauR 11, 669).
  • OLG Jena, 11.08.2009 - 5 U 899/05

    Sittenwidrigkeit des Einheitspreises für Mehrmengen

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09
    Deshalb musste auch nicht geklärt werden, welche Folgen es hat, dass ohne weitere Vertragsverhandlungen der schriftliche Auftrag vom Verhandlungsprotokoll abweicht ("vorläufige Auftragssumme" statt "endgültiger Angebotspreis", keine Vertragsfristen statt Fertigstellungstermin 14.11.2005, Entfall der Vertragsstrafe), dass die Beklagte 36.955,50 Stunden zum behaupteten Pauschalpreis entgegengenommen hat und gleichzeitig nach Ziffer 15 des Verhandlungsprotokolls den "Mindestlohnnachweis des eingesetzten Personals" fordert, dass möglicherweise ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (OLG Jena BauR 2010, 1224) und dass die Beklagte die Baustelle so organisiert hat, dass faktisch der Insolvenzschuldnerin nur die örtlichen Bauleiter als Ansprechpartner zur Verfügung standen (vgl. BGH BauR 11, 669).
  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrmals auf den Vollzug unwirksamer Verträge durch die vermeintlichen Vertragsparteien Geschäftsführung ohne Auftrag angewendet und ausdrücklich die irrtümliche Annahme einer eigenen Verpflichtung nicht als hindernd angesehen (Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rdnr. 11 unter Hinweis auf BGHZ 39, 87, BGHZ 101, 393/99 und BGH NJW 1997, 47; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rdnr. 2409).
  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrmals auf den Vollzug unwirksamer Verträge durch die vermeintlichen Vertragsparteien Geschäftsführung ohne Auftrag angewendet und ausdrücklich die irrtümliche Annahme einer eigenen Verpflichtung nicht als hindernd angesehen (Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rdnr. 11 unter Hinweis auf BGHZ 39, 87, BGHZ 101, 393/99 und BGH NJW 1997, 47; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rdnr. 2409).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 24/04

    "Rückforderungsvorbehalt"; Zustandekommen eines Kaufvertrages ohne Einigung über

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09
    Denn eine hinreichend bestimmte Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile fehlt (zu den "essentialia negotii" Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl. 2011, Einführung 3 vor § 145 BGB; BGH NJW-RR 2006, 1139 zum Kaufvertrag).
  • OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 8 U 2/17

    Wann muss ein Bauvertrag notariell beurkundet werden?

    Beim Werkvertrag gehören hierzu Art und Umfang der Leistung und der damit vom Unternehmer konkret geschuldete Erfolg, wenngleich nach der Verkehrssitte grundsätzlich auch eine Einigung über die Vergütung erwartet wird (vgl. OLG München, Urteil vom 12.04.2011 - Az.: 9 U 4323/09 - NZBau 2011, 487, Tz. 44.) Diese muss jedenfalls objektiv bestimmbar sein (Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl., § 631 Rn. 2).
  • OLG Celle, 12.03.2018 - 7 U 21/18

    Übliche Vergütung geschuldet: Wie kann sich der Besteller verteidigen?

    Er schuldet daher sowohl nach § 632 BGB wie auch nach §§ 812 ff. BGB die angemessene Vergütung, um die es sich nach den getroffenen Feststellungen hier handelt (vgl. OLG München, Urteil vom 12. April 2011 - 9 U 4323/09; Staudinger/Roland Michael Beckmann (2013) BGB § 433, Rn. 90 f. zum Kaufrecht).
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