Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 25.04.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05   

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https://dejure.org/2005,16212
OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05 (https://dejure.org/2005,16212)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.2005 - 9 U 44/05 (https://dejure.org/2005,16212)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 2005 - 9 U 44/05 (https://dejure.org/2005,16212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bruttoswiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs; Anspruchs auf Ersatz der Mehrwertsteuer i.R.d. Kompensation eines verunfallten Fahrzeugs

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Versicherung - Kein Ersatz von Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2003 - 15 U 26/02

    Kfz-Kaskoversicherung: Intransparente Klausel über Mehrwertsteuererstattung

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05
    Die von dem Kläger angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe (VersR 2004, 1171) kann demgegenüber auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragen werden.
  • LG Köln, 10.02.2005 - 24 O 174/04

    Anspruch auf Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung auf Grund des Fahrens mit

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05
    Die Berufung des Klägers gegen das am 10.02.2005 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 174/04 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung:

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05
    Dies gilt umso mehr im Hinblick auf die Neufassung des § 249 BGB, nach der die Zahlung nicht angefallener Mehrwertsteuerbeträge nicht mehr als zu dem Kernbereich des Schadensersatzrechts gehörend angesehen werden kann (OLG Frankfurt VersR 2004, 1551).
  • OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03

    Erstattung von Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05
    Die von dem Kläger angeführte Rechtsprechung des 19. Senates des OLG Köln (DAR 2004, 148) ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Ein solches Wahlrecht kann der Versicherungsnehmer den Bedingungen aber, wie ausgeführt, schwerlich entnehmen (so aber möglicherweise nach den Bedingungen, die dem Oberlandesgericht Köln zur Beurteilung vorlagen, r+s 2006, 102).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der

    Ein Verstoß gegen das Leitbild des Versicherungsvertrages liegt auch nicht darin, dass ein tatsächlich nicht entstandener Aufwand von der Ersatzleistung ausgenommen wird (OLG Köln, r+s 2006, 102; OLG Frankfurt, VersR 2004, 1551).
  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im

    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7394
OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05 (https://dejure.org/2007,7394)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.04.2007 - 9 U 44/05 (https://dejure.org/2007,7394)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. April 2007 - 9 U 44/05 (https://dejure.org/2007,7394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 171 BGB, § 172 BGB, § 242 BGB, Art 1 § 1 RBerG, § 1 RBerG
    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung auf Grund einer Unterwerfungserklärung im Zusammenhang mit einem Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässiges Berufen auf Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung wegen Verstoßes gegen das RBerG bei Übernahme der persönlichen Haftung im (wirksamen) Darlehensvertrag

  • Judicialis

    BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 242; ; RBerG Art. 1 § 1; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 171 § 172 § 242; RBerG Art. 1 § 1; ZPO § 767
    Einwand der auf einen RBerG -Verstoß gestützten Unwirksamkeit einer Unterwerfungserklärung gegen Zwangsvollstreckung aus einem Darlehen zur Finanzierung eines Eigentumserwerbs bei wirksamem Darlehensvertrag mit Unterwerfungsklausel?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken; Eintragung einer Globalgrundschuld zur Sicherung aller Enderwerberfinanzierungen; Nichtigkeit des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Gleichwohl kann sich der Kläger nach §§ 171, 172 BGB gegenüber der Beklagten hierauf nicht darauf berufen, denn dieser hat zum relevanten Zeitpunkt eine notarielle Ausfertigung der Vollmachtsurkunde vom 13.2.1991 vorgelegen, auf deren Wirksamkeit sie jedenfalls 1993 noch vertrauen durfte (BGH, Urteile vom 25.4.2006, XI ZR 219/04 sowie XI ZR 29/05).

    Der Umstand, dass die Darlehensvaluta nicht unmittelbar an den Kläger, sondern an die Geschäftsbesorgerin ausgezahlt wurde, spielt dabei keine Rolle (so BGH vom 25.4.2006, XI ZR 29/05).

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

    Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Dem Kläger ist es nämlich gemäß § 242 BGB nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung zu berufen, wenn er durch einen wirksamen Darlehensvertrag verpflichtet ist, die persönliche Haftung zu übernehmen und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen (BGH, Urteil vom 21.6.2005, XI ZR 88/04 sowie vom 18.2.2003, XI ZR 38/02).
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 396/03

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Der Kläger kann auch nicht mit Erfolg einwenden, der Titel, aus dem die Beklagte die Zwangsvollstreckung betreibt, sei jedenfalls deshalb unwirksam, weil die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung als Prozesshandlung einer Prozessvollmacht nach §§ 80 ff. ZPO bedarf und auf diese die Rechtsscheingrundsätze der §§ 171, 172 BGB keine Anwendung finden können (BGH, Urteile vom 18.11.2003, XI ZR 332/02, vom 2.12.2003, XI ZR 421/02, XI ZR 428/02, XI ZR 429/02 sowie vom 15.2.2005, XI ZR 396/03).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Soweit der Kläger in dem Aufschlagen der Gebühren und Provisionen auf den Kaufpreis zusätzlich eine arglistige Täuschung über die Werthaltigkeit Immobilie durch die Verkäuferin, die A oder die Vermittlerin sieht, käme ihm in den Fällen des institutionalisierten Zusammenwirkens der Beklagten mit der Verkäufer- oder Vertreiberseite des Objekts in Bezug auf den Wissensvorsprung der Beklagten eine Beweiserleichterung zugute (BGH vom 26.9.2006, XI ZR 283/03; BGH vom 16.5.2006, XI ZR 6/04).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Der Kläger kann auch nicht mit Erfolg einwenden, der Titel, aus dem die Beklagte die Zwangsvollstreckung betreibt, sei jedenfalls deshalb unwirksam, weil die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung als Prozesshandlung einer Prozessvollmacht nach §§ 80 ff. ZPO bedarf und auf diese die Rechtsscheingrundsätze der §§ 171, 172 BGB keine Anwendung finden können (BGH, Urteile vom 18.11.2003, XI ZR 332/02, vom 2.12.2003, XI ZR 421/02, XI ZR 428/02, XI ZR 429/02 sowie vom 15.2.2005, XI ZR 396/03).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Dies gilt auch und in besonderem Maß bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292).
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Soweit der Kläger in dem Aufschlagen der Gebühren und Provisionen auf den Kaufpreis zusätzlich eine arglistige Täuschung über die Werthaltigkeit Immobilie durch die Verkäuferin, die A oder die Vermittlerin sieht, käme ihm in den Fällen des institutionalisierten Zusammenwirkens der Beklagten mit der Verkäufer- oder Vertreiberseite des Objekts in Bezug auf den Wissensvorsprung der Beklagten eine Beweiserleichterung zugute (BGH vom 26.9.2006, XI ZR 283/03; BGH vom 16.5.2006, XI ZR 6/04).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 332/02

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Der Kläger kann auch nicht mit Erfolg einwenden, der Titel, aus dem die Beklagte die Zwangsvollstreckung betreibt, sei jedenfalls deshalb unwirksam, weil die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung als Prozesshandlung einer Prozessvollmacht nach §§ 80 ff. ZPO bedarf und auf diese die Rechtsscheingrundsätze der §§ 171, 172 BGB keine Anwendung finden können (BGH, Urteile vom 18.11.2003, XI ZR 332/02, vom 2.12.2003, XI ZR 421/02, XI ZR 428/02, XI ZR 429/02 sowie vom 15.2.2005, XI ZR 396/03).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 428/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 239/04

    Wirksamkeit von durch den unwirksam Bevollmächtigten geschlossenen

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 429/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

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