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   OLG Düsseldorf, 16.10.1996 - 9 U 44/96   

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https://dejure.org/1996,7335
OLG Düsseldorf, 16.10.1996 - 9 U 44/96 (https://dejure.org/1996,7335)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.1996 - 9 U 44/96 (https://dejure.org/1996,7335)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - 9 U 44/96 (https://dejure.org/1996,7335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 452
    Ausschluß des § 452 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 452
    Pflicht zur Verzinsung des Kaufpreises ab Nutzungsübergang bei Grundstückskauf

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 778
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 18.05.1995 - 2 U 55/94

    Anspruch des Verkäufers auf die auf einem Notaranderkonto aufgelaufenen Zinsen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.1996 - 9 U 44/96
    a.) Nach überwiegender Auffassung setzt der Zinsanspruch neben einem wirksamen Kaufvertrag, dem Übergang der Nutzungsmöglichkeit und dem Fehlen einer Stundungsabrede weiterhin die Fälligkeit des Kaufpreises voraus (vgl. OLG Schleswig, WM 1995, 1186 /1187 mit zust. Anm. Kanzleiter DNotZ 1996, 170 ; OLG Körrigsberg, HRR 1942, Nr. 107; LG Bielefeld NJW 1994, 1225 ; wohl auch BGH NJW 1986, 1805 /1806; MüKo-Westermann, BGB, 3. Aufl, § 452, RdNr. 3; Palandt-Putzo, BGB, 54. Aufl., § 452, Anm. 2 b; Staudinger-Köhler, BGB, 13. Aufl., § 452, RdNr. 7 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1986 - VII ZR 195/84

    Formularmäßige Vererinbarung der Verzinsung einer Kaufpreisverbindlichkeit vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.1996 - 9 U 44/96
    a.) Nach überwiegender Auffassung setzt der Zinsanspruch neben einem wirksamen Kaufvertrag, dem Übergang der Nutzungsmöglichkeit und dem Fehlen einer Stundungsabrede weiterhin die Fälligkeit des Kaufpreises voraus (vgl. OLG Schleswig, WM 1995, 1186 /1187 mit zust. Anm. Kanzleiter DNotZ 1996, 170 ; OLG Körrigsberg, HRR 1942, Nr. 107; LG Bielefeld NJW 1994, 1225 ; wohl auch BGH NJW 1986, 1805 /1806; MüKo-Westermann, BGB, 3. Aufl, § 452, RdNr. 3; Palandt-Putzo, BGB, 54. Aufl., § 452, Anm. 2 b; Staudinger-Köhler, BGB, 13. Aufl., § 452, RdNr. 7 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 05.11.1986 - 3 U 134/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.1996 - 9 U 44/96
    daß der Verkäufer dem Käufer die Nutzungsmöglichkeit der Kaufsache überlassen hat, sofern der Kaufpreis nicht gestundet ist (vgl. OLG Oldenburg, DNotZ 1988, 369 und OLG Hamm D>TotZ 1989, 781; Semler NJW 1995, 1727 ).
  • LG Heidelberg, 21.12.1993 - 4 S 39/93

    Pflicht zur Verzinsung des Kaufpreises vor seiner Fälligkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.1996 - 9 U 44/96
    a.) Nach überwiegender Auffassung setzt der Zinsanspruch neben einem wirksamen Kaufvertrag, dem Übergang der Nutzungsmöglichkeit und dem Fehlen einer Stundungsabrede weiterhin die Fälligkeit des Kaufpreises voraus (vgl. OLG Schleswig, WM 1995, 1186 /1187 mit zust. Anm. Kanzleiter DNotZ 1996, 170 ; OLG Körrigsberg, HRR 1942, Nr. 107; LG Bielefeld NJW 1994, 1225 ; wohl auch BGH NJW 1986, 1805 /1806; MüKo-Westermann, BGB, 3. Aufl, § 452, RdNr. 3; Palandt-Putzo, BGB, 54. Aufl., § 452, Anm. 2 b; Staudinger-Köhler, BGB, 13. Aufl., § 452, RdNr. 7 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 164/03

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines sog. Protokollurteils

    Zwar können fehlende richterliche Unterschriften mit Wirkung für die Zukunft nachgeholt werden (BGHZ 137 aaO S. 53), jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit nicht mehr nach Ablauf der fünfmonatigen Frist gemäß §§ 517, 548 ZPO, deren Ende die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels in Lauf setzt (vgl. BGH Urteil vom 27. Januar 2006 ­ V ZR 243/04 ­ FamRZ 2006, 858; OLG Frankfurt OLGR 1996, 34, 35; OLG Frankfurt OLGR 1997, 93, 94; Zöller/Vollkommer aaO § 315 Rdn. 2; Musielak/Ball, ZPO 4. Aufl. § 315 Rdn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 9 U 72/98

    Formularmäßige Vereinbarung von Nutzungszinsen für die Nutzung des veräußerten

    Etwas anderes folgt nicht-aus dem Umstand, daß § 452 BGB nach überw:Legender Meinung (-vgl. die Nachweise zum Meinungsstand bei Senat in OLGR 1997, 93 und Palandt/Putzo, BGB, 58.-Aufl., § 452, 3) die Fälligkeit der Hauptforderung voraussetzt, wovon offenbar auch der Bundesgerichtshof (NJW 1986, 1805,'1806) ausgeht.
  • OLG Schleswig, 04.11.1999 - 11 U 12/98

    Belehrungspflicht des Notars bei gemeinsam vorformuliertem Vertragstext

    Zwar ist davon auszugehen, daß die Vereinbarung eines gegenüber dem Übergabezeitpunkt späteren Zahlungstermins im Kaufvertrag dazu führt, daß die gesetzliche Regelung in § 452 BGB abbedungen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.1996, 9 U 44/96, NJW-RR 1997, 778; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.12.1996, V ZR 277/95, NJW 1997, 938, Ls.2) Indes käme eine Kausalität des unterbliebenen Hinweises auf § 452 BGB für den Zinsausfallschaden nur in Betracht, wenn anzunehmen wäre, daß dieser Hinweis zu einer anderen Vertragsgestaltung geführt hätte.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.08.1996 - 9 U 44/96   

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https://dejure.org/1996,10749
OLG Stuttgart, 07.08.1996 - 9 U 44/96 (https://dejure.org/1996,10749)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.1996 - 9 U 44/96 (https://dejure.org/1996,10749)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 1996 - 9 U 44/96 (https://dejure.org/1996,10749)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.1996 - 9 U 44/96
    Da die Klägerin schließlich Zahlung noch unbestimmter Beträge erst auf der Grundlage der Auskunft begehrt, handelt es sich sachlich insoweit lediglich um ein Teilurteil zur ersten Stufe der Klage gem. § 254 ZPO mit der Folge, dass der Rechtsstreit diesbezüglich (Klagantrag 2 AE) noch vom Landgericht abschließend zu entscheiden ist (§ 538 I 3 ZPO analog, BGH NJW 91, 1839 mit Nachweisen).
  • LG Leipzig, 02.03.1995 - 3 HKO 3110/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.1996 - 9 U 44/96
    Die Ausführungen des LG Leipzig in seinem Urteil vom 2.03.1995 (ZIP 95, 1841 ) vermochten den Senat nicht zu überzeugen.
  • OLG Bremen, 04.03.1993 - 2 U 72/92

    Zulässigkeit eines Aufhebungsantrags wegen Versäumung der Klagefrist; Verwertung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.1996 - 9 U 44/96
    b) Jedoch hat das Landgericht unzutreffend allein auf der Grundlage von § 449 Abs. 1 S. 4 und 5 ZGB -DDR entschieden; der Ansicht des OLG Bremen (ZIP 93, 1418, 1424), der die Kammer in der angefochtenen Entscheidung letztlich weitgehend gefolgt ist, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Köln, 14.10.1993 - 21 U 10/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.1996 - 9 U 44/96
    Sie setzen damit Überlegungen fort, die bereits das OLG Köln in seinem Urteil vom 14.10.1993 (ZIP 94, 76) angestellt hat und denen das OLG Bremen in der vom Beklagten und vom Landgericht Ulm herangezogenen Entscheidung vom 4.03.1993 (ZW 93, 1418, 1424) nach Ansicht des Senats nicht ausreichend Rechnung getragen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.06.1996 - 9 U 44/96   

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https://dejure.org/1996,10058
OLG Stuttgart, 26.06.1996 - 9 U 44/96 (https://dejure.org/1996,10058)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.06.1996 - 9 U 44/96 (https://dejure.org/1996,10058)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 9 U 44/96 (https://dejure.org/1996,10058)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GesO § 12; KO § 46 § 47; ZGB/DDR § 449
    Ersatzaus- und -absonderung in der Gesamtvollstreckung

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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 300/97

    Ersatzaussonderungs- und -absonderungsrechte in der Gesamtvollstreckung

    Vielmehr sprechen die besseren Gründe dafür, § 46 KO in der Gesamtvollstreckung entsprechend heranzuziehen (ebenso Happ/Huntemann, Der Gläubiger in der Gesamtvollstreckung § 16 Rdnr. 24 ff; Hess/Binz/ Wienberg GesO 3. Aufl. § 12 Rdnr. 207 ff; Kilger/K. Schmidt, aaO § 12 GesO Anm. 1; Pape, in: Mohrbutter/Mohrbutter, Handbuch der Insolvenzverwaltung 7. Aufl. XVI 244; OLG Stuttgart DZWir 1996, 515; OLG Rostock ZIP 1997, 1112, 1117).
  • OLG Naumburg, 16.07.1998 - 11 U 240/97
    Lediglich das OLG Stuttgart (DZWir 1996, 515) vertritt die gegenteilige Auffassung, ohne diese jedoch näher zu begründen.
  • OLG München, 17.01.1997 - 23 U 4008/96
    Es besteht kein Grund, den Erlös anders zu behandeln, wenn der dazu an sich nicht berechtigte Gesamtvollstrekkungsverwalter die Pfandverwertung wie ein Konkursverwalter durchführt (vgl. OLG Stuttgart DZWir 1996, 515).
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   OLG Schleswig, 28.06.1996 - 9 U 44/96   

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https://dejure.org/1996,27112
OLG Schleswig, 28.06.1996 - 9 U 44/96 (https://dejure.org/1996,27112)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.06.1996 - 9 U 44/96 (https://dejure.org/1996,27112)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 9 U 44/96 (https://dejure.org/1996,27112)
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