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   OLG Jena, 12.03.2012 - 9 U 470/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21301
OLG Jena, 12.03.2012 - 9 U 470/11 (https://dejure.org/2012,21301)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.03.2012 - 9 U 470/11 (https://dejure.org/2012,21301)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. März 2012 - 9 U 470/11 (https://dejure.org/2012,21301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnis durch Schriftverkehr vor und nach einem geschlossenen Vergleich zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Deklaratorisches Schuldanerkenntnis im Zusammenhang mit Werklohnforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1
    Vorliegen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnis durch Schriftverkehr vor und nach einem geschlossenen Vergleich zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Deklaratorisches Schuldanerkenntnis im Zusammenhang mit Werklohnforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklohnforderung anerkannt: Mängeleinwand ausgeschlossen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis bei Übernahme der Verbindlichkeiten Dritter aus einer Werklohnforderung möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlung wird vorbehaltslos zugesagt: Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen! (IBR 2012, 570)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus OLG Jena, 12.03.2012 - 9 U 470/11
    Denn ein Schuldanerkenntnis kann auch für fremde Verbindlichkeiten abgegeben werden (BGH, Urteil v. 04.04.2000, Az.: XI ZR 152/99).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07

    Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Jena, 12.03.2012 - 9 U 470/11
    Ein deklaratorisches oder kausales Schuldanerkenntnis liegt, worauf die Beklagte zutreffend hinweist, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH, Beschluss v. 03.06.2008, Az.: XI ZR 239/07) nur dann vor, wenn die Parteien mit ihm den Zweck verfolgen, ein bestehendes Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 12 U 74/15

    Auslegung einer Erklärung des Finanzamts gegenüber dem Insolvenzverwalter

    Durch die Abgabe der kausalen Schuldanerkenntnisse ist das beklagte Land mit allen Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur ausgeschlossen, die es bei Abgabe der Erklärungen kannte oder mit denen es zumindest rechnen musste (vgl. BGH, Urt. v. 09.02.1998 - II ZR 374/96 = WM 1998, 656; Urt. v. 23.03.1983 - VIII ZR 335/81 = NJW 1983, 1903, 1904; BAG, Urt. v. 27.02.1970 - 1 AZR 143/69 = AP BGB § 781 Nr. 2; OLG Jena, Urt. v. 12.03.2012 - 9 U 470/11 = BeckRS 2013, 15915).
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