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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15   

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https://dejure.org/2015,25683
OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15 (https://dejure.org/2015,25683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.09.2015 - 9 U 48/15 (https://dejure.org/2015,25683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 2015 - 9 U 48/15 (https://dejure.org/2015,25683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung einer Sparkasse an in einem Werbeflyer für ein Finanzprodukt angebotene Bedingungen hinsichtlich der Höhe der Sparrate

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 313 BGB
    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche Vereinbarung; Übernahme des Zinsentwicklungsrisikos durch die Sparkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1; BGB § 489
    Bindung einer Sparkasse an in einem Werbeflyer für ein Finanzprodukt angebotene Bedingungen hinsichtlich der Höhe der Sparrate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Scala-Sparverträge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bindung einer Sparkasse an in einem Werbeflyer für ein Finanzprodukt angebotene Bedingungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindung einer Sparkasse an in einem Werbeflyer für ein Finanzprodukt angebotene Bedingungen

  • spiegel.de (Pressebericht, 23.09.2015)

    Scala-Streit: Sparkasse Ulm muss Zinsversprechen einhalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Bausparverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Kündigungsrecht der Bank für Sparverträge aufgrund des niedrigen Zinsniveaus

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung über Berufungen der Sparkasse Ulm wegen Vorsorgesparvertrag S-Scala

  • stuttgarter-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.09.2015)

    Scala-Verträge: Das Ende eines Streits oder nur eine Etappe?

Sonstiges (2)

  • olg-stuttgart.de (Terminmitteilung)

    Verhandlung über Berufungen der Sparkasse Ulm wegen Vorsorgesparvertrag S-Scala

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Streit um Scala-Verträge: Ulmer Sparkasse einigt sich mit Sparern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2016, 1340
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (63)

  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08

    Eigenkapitalersatz - Bürgschaft zur Darlehenssicherung aus einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15
    Dagegen ist eine durch einen Flyer übermittelte Aufforderung zum Vertragsschluss im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum aufzufassen (vgl. BGHZ 179, 319, 323).

    Dass Werbeaussagen bei der Auslegung von bei Vertragsabschluss abgegebenen Willenserklärungen zu berücksichtigen sein können, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung jedenfalls hinreichend geklärt (vgl. BGHZ 52, 337 ff.; BGHZ 179, 319, 323 ff.) und folgt auch aus gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB).

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 331/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren betreffend die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15
    bb) Ein der objektiven Auslegung vorgehendes abweichendes Verständnis der Parteien von der Regelung (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - XI ZR 331/07 WM 2008, 1350) bei Vertragsschluss liegt nicht vor.

    Nicht nur bei der Auslegung von Individualvereinbarungen, sondern auch von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht der übereinstimmende Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Deutung vor (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - XI ZR 331/07 WM 2008, 1350).

  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens nach übereinstimmender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15
    Der Senat legt bereits die hilfsweise in erster Instanz erhobenen Widerklagen dahingehend aus, dass sie jeweils auf die Annahme eines von der Beklagten formulierten Vertragsangebots, das sich dem Antrag noch mit hinreichender Bestimmtheit entnehmen lässt, gerichtet sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2006 - V ZR 97/05 WM 2006, 1499).

    Dem entsprechen die jetzt unter IV. 1. - 3. gestellten Anträge, die mit der Umschreibung "einzuwilligen" auf die Annahme der jeweils von der Beklagten formulierten Vertragsangebote gerichtet sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2006 - V ZR 97/05 BGHReport 2006, 1073).

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Steuerberaterhaftung: Kompensation steuerlicher Nachteile des fehlerhaft

    Die Akten des Landgerichts Ulm 4 O 364/13, 4 O 376/13, 4 O 380/13, 4 O 404/13, 4 O 43/14, jeweils Stand April 2015, sowie 4 O 377/13 (= OLG Stuttgart 9 U 161/15), 4 O 378/13 (= OLG Stuttgart 9 U 163/15), 4 O 379/13 (= OLG Stuttgart 9 U 48/15), 4 O 340/14 (= OLG Stuttgart 9 U 160/15), 4 O 376/14 (= OLG Stuttgart 9 U 162/15) waren zu Informationszwecken beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Sie fanden sich im Wesentlichen bereits wortgleich in der Berufungserwiderung der Kläger im Verfahren 9 U 48/15, das gleichzeitig verhandelt wurde.

  • OLG Köln, 15.02.2016 - 13 U 151/15

    Kündigungsrecht der Bausparkasse hinsichtlich eines zuteilungsreifen

    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 23. September 2015 - 9 U 48/15 - berufen hat, geht dies abgesehen davon, dass nicht ein Bausparvertrag sondern wiederum ein Bonussparvertrag streitgegenständlich war, schon deshalb fehl, weil sich das OLG Stuttgart mit einer Kündigungsmöglichkeit nach § 489 Abs. 1 BGB mangels einer entsprechenden Kündigung durch das Kreditinstitut nicht zu befassen brauchte (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 9 U 48/15 - Rn. 94, juris).
  • OLG Oldenburg, 15.11.2021 - 1 U 118/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit dem

    Etwas anderes gilt dann, wenn hinsichtlich einer zuvor vertretenen Rechtsauffassung für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015 - 9 U 48/15 -, Rn. 51 (juris)).

    In diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des OLG Stuttgart (Az. 9 U 48/15 bzw. 9 U 31/15), wo sich ein entsprechendes Vertrauen des Kunden darauf gründete, dass die gegnerische Vertragspartei seit Jahren AGB mit für den Kunden günstigem Inhalt verwendete, die im konkreten Einzelfall jedoch nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden waren.

  • LG Neuruppin, 17.02.2016 - 5 O 9/15

    Rückforderungen aus einem Darlehensvertrag, Wirksamkeit des Widerrufs, Vorliegen

    Die AGB-rechtliche Beurteilung hat vielmehr nach einem objektiven Maßstab zu erfolgen, der am Willen und Interesse der beteiligten Verkehrskreise ausgerichtet sein muss, so dass es grundsätzlich auf das Verständnis der in Rede stehenden Kunden der Klägerin in ihrer Gesamtheit und nicht nur auf das Verständnis der am vorliegenden Verfahren beteiligten Parteien ankommt (siehe nur BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 36 mwN; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 9 U 48/15, juris Rn. 70).
  • LG Leipzig, 30.05.2018 - 9 O 1881/17

    Sparplanvertrag - Kündigungsrecht der Bank

    Selbst wenn man allerdings der Klägerin folgend mit dem OLG Stuttgart (Urteil vom 23.09.2015, Az. 9 U 31/15 und 9 U 48/15) davon ausginge, dass in einem der hier zugrundeliegenden Werbeflyer Leistungsbeschreibungen enthalten sein sollten, die nach Treu und Glauben den Charakter einer Vertragsbedingung aufweisen könnten, ist die im hier vorgelegten Flyer wiedergegebene Tabelle der Zinsentwicklung bei einer 25jährigen Ansparzeit nicht Gegenstand der Prämiensparverträge zwischen den Parteien geworden.
  • LG Neuruppin, 24.09.2015 - 5 O 66/15

    Unwirksamkeit der AGB-Klausel über die Zahlung eines Bearbeitungsentgelts bei

    Die AGB-rechtliche Beurteilung hat vielmehr nach einem objektiven Maßstab zu erfolgen, der am Willen und Interesse der beteiligten Verkehrskreise ausgerichtet sein muss, so dass es grundsätzlich auf das Verständnis der in Rede stehenden Sparkassenkunden in ihrer Gesamtheit und nicht nur auf das Verständnis der am vorliegenden Verfahren beteiligten Parteien ankommt (siehe nur BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 36 mwN; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 9 U 48/15, juris Rn. 70).
  • LG Darmstadt, 26.08.2022 - 26 O 292/21

    Kein Versicherungsschutz durch Aussage auf Homepage des Versicherers oder durch

    Ist durch das frühere Verhalten der Partei kein schutzwürdiges Vertrauen der Gegenseite begründet worden, ist ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht zu ziehen, etwa bei einem unlösbaren Widerspruch zwischen früherer und späterer Rechtsausübung (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015 - 9 U 48/15 - Rn. 53, zitiert nach juris).
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   OLG Nürnberg, 31.03.2015 - 9 U 48/15 BSch   

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OLG Nürnberg, 31.03.2015 - 9 U 48/15 BSch (https://dejure.org/2015,32680)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.03.2015 - 9 U 48/15 BSch (https://dejure.org/2015,32680)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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