Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 31.07.2017 | OLG Naumburg, 11.01.2018

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56312
OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17 (https://dejure.org/2017,56312)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.11.2017 - 9 U 48/17 (https://dejure.org/2017,56312)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. November 2017 - 9 U 48/17 (https://dejure.org/2017,56312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (13)

  • OLG Oldenburg (Pressemitteilung)

    Hundebiss mit Folgen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung: Kein Mitverschulden des Gebissenen, wenn der Hund auf einer Feier frei herumläuft

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung: Kein Mitverschulden des Gebissenen, wenn der Hund auf einer Feier frei herumläuft

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hundehalterhaftung: Gefährdungshaftung trotz Warnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung: Hundebiss mit Folgen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hundebiss mit Folgen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tiergefahr verwirklicht - Tierhalter haftet in vollem Umfang

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundebiss ins Gesicht - Der Tierhalter haftet für die Folgen, außer die Verletzte hat sich selbst in Gefahr gebracht

  • versr.de (Kurzinformation)

    Hundebiss mit Folgen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Hundehalter haftet für Hundebiss bei Hinunterbeugen zum Tier

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz bei Hundebiss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Hundehalters bei Bisswunden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundehalter haftet für Bisswunden - Gäste müssen bei einem auf einer Geburtstagsfeier frei herum laufendem Hund nicht mit plötzlichem Beißreflex des Tieres rechnen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08

    Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
    Eine vollständige Haftungsfreistellung des Tierhalters unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr erfolgt bei der Tierhalterhaftung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (BGH, Urt. v. 17.3.2009 - VI ZR 166/08, MDR 2009, 749).

    Denn die Grundlage eines Haftungsausschlusses wegen Handelns auf eigene Gefahr ist der Grundsatz von Treu und Glauben und das sich hieraus ergebende Verbot widersprüchlichen Handelns (BGH, Urteil vom 17. März 2009 - VI ZR 166/08 -, Rdnr. 9, juris).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
    Derartige Zweifel liegen vor, wenn eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass bei Wiederholung der Beweisaufnahme die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, NJW 2004, 2825).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
    Für ein Mitverschulden müsste die Klägerin gegen Gebote des eigenen Interesses vorwerfbar verstoßen und eine gegenüber ihrer selbst bestehende Obliegenheit verletzt haben (BGH, Urt. v. 27.11.2008 - VII ZR 206/06, MDR 2009, 197 = NJW 2009, 582).
  • OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09

    Tierhalterhaftung: Bissverletzung durch frei laufenden Schäferhund auf einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
    Wer dies tut, kann sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht auf ein Mitverschulden der Geschädigten berufen, wenn diese bei der bloßen Zuwendung zu dem Tier gebissen wird (vgl. dazu auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 10 U 25/09 -, juris).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
    Wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, ist ein Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - III ZR 204/89 -, Rdnr. 45, juris m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
    In einem solchen Fall ist ein Kläger nicht gehalten, nachträglich seinen Feststellungsantrag in einen Leistungsantrag umzuändern, selbst wenn dies aufgrund der Schadensentwicklung im Laufe des Rechtsstreits möglich würde (BGH, Urteil vom 28. September 1999 - VI ZR 195/98 -, Rdnr. 19, juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.07.2017 - I-9 U 48/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44893
OLG Köln, 31.07.2017 - I-9 U 48/17 (https://dejure.org/2017,44893)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.07.2017 - I-9 U 48/17 (https://dejure.org/2017,44893)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - I-9 U 48/17 (https://dejure.org/2017,44893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,44893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103; ZPO § 139
    Anforderungen an den Entwendungsnachweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Entschädigungsansprüche aus einer Hausratsversicherung; Behaupteter Einbruchdiebstahl; Unsubstantiierter Vortrag zum äußeren Bild einer Entwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Entwendungsnachweis in der Einbruchdiebstahlversicherung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Entwendungsnachweis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 1519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift: Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2017 - 9 U 48/17
    Zudem muss der Berufungsführer im Rahmen der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. der gerichtlichen Prozessleitungspflicht in der Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO) angeben, was auf einen - unterstellt - weitergehenden Hinweis in der vorherigen Instanz hin von ihm ergänzend vorgetragen worden wäre, damit das Rechtsmittelgericht die Kausalität eines erstinstanzlichen Verfahrensfehlers prüfen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27.1.2015 - VI ZB 40/14, NJW-RR 2015, 511, beck-online; BGH, Beschluss vom 22.5.2014 - IX ZB 46/12, BeckRS 2014, 12010, beck-online; BGH, Beschluss vom 24.04.2008 - I ZB 72/07, juris Rn. 12; Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2014, ZPO § 139 Rn 20).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2017 - 9 U 48/17
    Ein gerichtlicher Hinweis ist entbehrlich, wenn die Partei von der Gegenseite die gebotene Unterrichtung erhalten hat (ständige Rsp.; vgl. nur BGH Beschluss vom 20.12.2007 - IX ZR 207/05, NJW-RR 2008, 581, beck-online).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07

    Weisse Flotte

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2017 - 9 U 48/17
    Zudem muss der Berufungsführer im Rahmen der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. der gerichtlichen Prozessleitungspflicht in der Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO) angeben, was auf einen - unterstellt - weitergehenden Hinweis in der vorherigen Instanz hin von ihm ergänzend vorgetragen worden wäre, damit das Rechtsmittelgericht die Kausalität eines erstinstanzlichen Verfahrensfehlers prüfen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27.1.2015 - VI ZB 40/14, NJW-RR 2015, 511, beck-online; BGH, Beschluss vom 22.5.2014 - IX ZB 46/12, BeckRS 2014, 12010, beck-online; BGH, Beschluss vom 24.04.2008 - I ZB 72/07, juris Rn. 12; Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2014, ZPO § 139 Rn 20).
  • BGH, 10.12.1996 - VI ZR 314/95

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen anderer materiall-rechtlicher Beurteilung

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2017 - 9 U 48/17
    Die materiell-rechtliche Beurteilung durch das Landgericht hinsichtlich der Anforderungen an die Schlüssigkeit und Substantiierungslast ist daher der Beurteilung, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, zugrunde zu legen (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 314/95, juris Rn. 12.).
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2017 - 9 U 48/17
    Zudem muss der Berufungsführer im Rahmen der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. der gerichtlichen Prozessleitungspflicht in der Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO) angeben, was auf einen - unterstellt - weitergehenden Hinweis in der vorherigen Instanz hin von ihm ergänzend vorgetragen worden wäre, damit das Rechtsmittelgericht die Kausalität eines erstinstanzlichen Verfahrensfehlers prüfen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27.1.2015 - VI ZB 40/14, NJW-RR 2015, 511, beck-online; BGH, Beschluss vom 22.5.2014 - IX ZB 46/12, BeckRS 2014, 12010, beck-online; BGH, Beschluss vom 24.04.2008 - I ZB 72/07, juris Rn. 12; Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2014, ZPO § 139 Rn 20).
  • OLG Köln, 29.11.2018 - 16 U 116/18

    Ersatz von Steuerschäden aus Steuerberaterhaftung

    Der gebotene gerichtliche Hinweis ist aber nach zutreffender Ansicht entbehrlich, wenn der Kläger von der Gegenseite die gebotene Unterrichtung bereits erhalten hat (BGH, Beschluss vom 12.12.2007, IX ZR 207/05, NJW-RR 2008, 581; OLG Köln, Beschluss vom 31.07.2017, I-9 U 48/17, VersR 2017, 1519).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22511
OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17 (https://dejure.org/2018,22511)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.01.2018 - 9 U 48/17 (https://dejure.org/2018,22511)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 9 U 48/17 (https://dejure.org/2018,22511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,22511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anspruch des Eigentümers eines mit einer Gaststätte bebauten Grundstücks auf angemessenen Ausgleich bei Schließung der Gaststätte wegen Felssturzgefahr: Voraussetzungen eines Grundurteils; Inanspruchnahme des Eigentümers als Nichtstörer; Vorgehen des Landkreises anstelle ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Eigentümers einer mit einer Gaststätte bebauten Grundstücks wegen Schließung der Gaststätte wegen Felssturzgefahr

  • rabüro.de

    Zum Ausgleichsanspruch eines Gaststättenbetreibers wegen Schließung der Gaststätte aufgrund Felssturzgefahr

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Eigentümers einer mit einer Gaststätte bebauten Grundstücks wegen Schließung der Gaststätte wegen Felssturzgefahr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2018, 436
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Entsprechendes gilt für die von der Beklagten schon in erster Instanz zitierten Entscheidungen des BGH zum Az. V ZR 214/77 (NJW 1980, 775 ff.) und zum Az. VII ZR 183/79 (NJW 1980, 1386 f.).

    Dementsprechend wird in der Entscheidung zum Az. V ZR 214/77 unter Rn. 11 ausdrücklich betont, dass für entgangenen Gewinn Schadensersatz zuzubilligen ist, was "nicht zweifelhaft" sei.

  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 122/91

    Grundurteil, Zurückweisung, Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Anders als in erster Instanz ist über die Kosten der erfolglosen Berufung gegen das in erster Instanz ergangene Grundurteil nicht erst im Endurteil der ersten Instanz zu entscheiden; gemäß § 97 Abs. 1 ZPO hat der Berufungsführer, hier die Beklagte, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen unabhängig davon, wie später in der Sache entschieden wird (BGH, Urteil vom 29.05.1956, VI ZR 205/55; BGH, Urteil vom 27.04.1970, III ZR 49/69; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.02.1992, 5 U 122/91, jeweils zitiert nach Juris; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Auflage, § 304 Rn. 40).
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Anders als in erster Instanz ist über die Kosten der erfolglosen Berufung gegen das in erster Instanz ergangene Grundurteil nicht erst im Endurteil der ersten Instanz zu entscheiden; gemäß § 97 Abs. 1 ZPO hat der Berufungsführer, hier die Beklagte, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen unabhängig davon, wie später in der Sache entschieden wird (BGH, Urteil vom 29.05.1956, VI ZR 205/55; BGH, Urteil vom 27.04.1970, III ZR 49/69; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.02.1992, 5 U 122/91, jeweils zitiert nach Juris; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Auflage, § 304 Rn. 40).
  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 49/69

    Ersatzvornahme zur Beseitigung von Manöverschäden

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Anders als in erster Instanz ist über die Kosten der erfolglosen Berufung gegen das in erster Instanz ergangene Grundurteil nicht erst im Endurteil der ersten Instanz zu entscheiden; gemäß § 97 Abs. 1 ZPO hat der Berufungsführer, hier die Beklagte, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen unabhängig davon, wie später in der Sache entschieden wird (BGH, Urteil vom 29.05.1956, VI ZR 205/55; BGH, Urteil vom 27.04.1970, III ZR 49/69; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.02.1992, 5 U 122/91, jeweils zitiert nach Juris; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Auflage, § 304 Rn. 40).
  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Bei vorübergehenden Eingriffen in den Gewerbebetrieb kann der Ausgleichsbemessung unmittelbar der während der Dauer der Beeinträchtigung eingetretene Ertragsverlust bzw. der ausgebliebene Gewinn zugrunde gelegt werden (Zum Vorstehenden: BGH, Urteil vom 23.02.2001, V ZR 389/99, zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Die in der Berufungsbegründung der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 05.03.1993 zum Az. V ZR 87/91 (NJW 1993, 1793) genannten Beeinträchtigungen, die nicht durch Umdispositionen aufgefangen werden können, betreffen selbst genutzten Raum; dem dortigen Eigentümer sind keine gewerblichen Einnahmen entgangen.
  • BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79

    Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Entsprechendes gilt für die von der Beklagten schon in erster Instanz zitierten Entscheidungen des BGH zum Az. V ZR 214/77 (NJW 1980, 775 ff.) und zum Az. VII ZR 183/79 (NJW 1980, 1386 f.).
  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09

    Verfahrensfehlerhaftes Zwischenurteil: Teilgrundurteil über einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    a) Für das Ergehen eines Grundurteils ist erforderlich, aber auch genügend, dass der geltend gemachte Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zumindest teilweise besteht (Zöller/Feskorn, 32. Auflage, § 304 Rn. 6; BGH, Urteil vom 08.12.2011,VII ZR 12/09, zitiert nach Juris).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Bevor hinsichtlich der Auswirkungen der Wegsperrungen Sachverhaltsaufklärung betrieben wird, wird zu prüfen sein, ob nicht darin, dass nach dem 05.07.2012 mögliche Interessenten von einem Besuch der Gaststätte des Klägers sowohl durch die Sperrung von Wegen als auch durch die Schließung der Gaststätte abgehalten worden sein können, ein Fall der Doppelkausalität liegen könnte, in dem jede Ursache - hier also insbesondere die Schließung der Gaststätte - als ursächlich zu behandeln ist (vgl. zur Doppelkausalität BGH, Urteil vom 04.04.2014, V ZR 275/12, Rn. 16, zitiert nach Juris).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Anderes gilt nur, wenn verwaltungsgerichtliche oder andere der materiellen Rechtskraft fähige gerichtliche Entscheidungen vorliegen, die die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der in Rede stehenden Maßnahme rechtskräftig feststellen; an diese gerichtlichen Entscheidungen sind die Zivilgerichte gebunden (BGH, Urteil vom 23.10.2003, III ZR 9/03, Rn. 30).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BGH, 18.11.2010 - III ZR 239/09

    Zulassung als Träger einer Rehabilitationseinrichtung für Neurologiepatienten der

  • LG München I, 28.04.2021 - 15 O 10858/20

    Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz

    Soweit die Klägerin sich hier auf das Urteil des OLG Naumburg bezieht, in dem eine Gaststätte und Pension einen Anspruch auf Entschädigung gem. § 69 Abs. 1 SOG LSA hatte, weil sie als Nichtstörer in Anspruch genommen wurde (OLG Naumburg, Urteil v. 11.01.2018 - 9 U 48/17, BeckRS 2018, 16717), ist diese Norm nicht mit § 87 Abs. 1 PAG vergleichbar.
  • LG München I, 28.04.2021 - 15 O 7232/20

    Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz

    Soweit die Klägerin sich hier auf das Urteil des OLG Naumburg bezieht, in dem eine Gaststätte und Pension einen Anspruch auf Entschädigung gem. § 69 Abs. 1 SOG LSA hatte, weil sie als Nichtstörer in Anspruch genommen wurde (OLG Naumburg, Urteil v. 11.01.2018 - 9 U 48/17, BeckRS 2018, 16717), ist diese Norm nicht mit § 87 Abs. 1 PAG vergleichbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht