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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.09.2002 - 9 U 49/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2310
OLG Hamm, 13.09.2002 - 9 U 49/02 (https://dejure.org/2002,2310)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2002 - 9 U 49/02 (https://dejure.org/2002,2310)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2002 - 9 U 49/02 (https://dejure.org/2002,2310)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Haftung nach Sturz bei Glatteis; Reinigungspflicht der Gemeinden innerhalb geschlossener Ortschaften; Streupflichtige Straßenübergänge; Organisation der Gemeinden zur Erfüllung der Winterdienstmaßnahmen; Verantwortlichkeit der Gemeinden bei Übertragung des Winterdienstes ...

  • Judicialis

    BGB § 284; ; BGB § 288; ; BGB § 839; ; BGB § 847; ; StrReinG NW § 1 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verantwortlichkeit für einen Glätteunfall als Fussgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Glätteunfälle - Schadensersatz

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Verletzung der behördlichen Streupflicht - Schadensersatzanspruch

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt haftet für Sturz bei Glätte - An belebten Straßenübergängen muss gestreut werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 390
  • NVwZ-RR 2003, 885
  • NZV 2003, 235
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 137/84

    Streupflicht einer Gemeinde gleich nach Auftreten von Glatteis

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2002 - 9 U 49/02
    Tritt die Glätte im Laufe des Tages ein, muss dem Streupflichtigen ein angemessener Zeitraum zugebilligt werden, um die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Glätte zu treffen (BGH VersR 1985, 973).
  • BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht der Gemeinde bei winterlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2002 - 9 U 49/02
    Nach anerkannter Rechtsprechung setzt die Streupflicht in der Regel erst bei Vorliegen einer konkret - aktuellen Glättegefahrenlage ein; eine Pflicht zu vorbeugendem Streuen besteht grundsätzlich nicht (BGHZ 40, 379 ).
  • BGH, 20.12.1984 - III ZR 19/84

    Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortslage

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2002 - 9 U 49/02
    Mit dieser Maßgabe müssen Winterdienstmaßnahmen morgens so rechtzeitig begonnen werden, dass glatte und streupflichtige Verkehrsflächen zu Beginn des Hauptberufsverkehrs, d.h. an Werktagen in der Regel spätestens um 07.00 Uhr, abgestreut sind (BGH VersR 1985, 271).
  • OLG Hamm, 12.08.2016 - 11 U 121/15

    Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss grundsätzlich

    Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gehört es auch, dass der Verkehrssicherungspflichtige eine Organisation schaffen und überwachen muss, die gewährleistet, dass er über Glatteisbildung auf den der Streupflicht unterliegenden Verkehrsflächen informiert wird (OLG Frankfurt, Urteil v. 12.11.2004 - 15 U 132/04 -, Rn. 28, juris; Hager, a.a.O.) Es muss dabei organisatorisch gewährleistet sein, dass dann, wenn die Witterungsverhältnisse die Möglichkeit der Glättebildung nahe legen, die der Streupflicht unterliegenden Bereiche systematisch überprüft werden und etwaige Glättemeldungen zuverlässig an die für den Winterdienst verantwortlichen Personen gelangen (OLG Hamm, Urteil v. 13.09.2002 - 9 U 49/02 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Köln, 30.06.2017 - 7 U 22/17

    Voraussetzungen einer Räum- und Streupflicht bei winterlichen

    Eine Verpflichtung zu vorbeugenden Räum- und Streumaßnahmen besteht nicht (OLG Hamm, Urt. v. 13.09.2002 - 9 U 49/02, juris Rn. 14).
  • LG München I, 08.04.2005 - 6 O 23924/04

    Räum- und Streupflicht beginnt erst ab 6.30 Uhr

    Dieser Zeitrahmen entspricht demjenigen, der von dem Oberlandesgerichten München ( BADK-information 4/1998), Düsseldorf (Aktenzeichen 25 U 143/99) und Hamm ( 9 U 49/02) für angemessen gehalten wird.
  • LG Münster, 02.05.2012 - 8 O 519/11

    Gemeinde haftet trotz Delegierung der Streupflicht für Sturz auf nicht von Schnee

    Es sind nicht nur besonders gekennzeichnete Fußgängerüberwege, sondern auch solche Straßenübergänge streupflichtig, auf denen lebhafter Fußgängerverkehr herrscht ("unentbehrliche Fußgängerüberwege") (OLG Hamm, NVwZ-RR 2003, 885, 886 m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.06.2017 - 7 U 22/175
    Eine Verpflichtung zu vorbeugenden Räum- und Streumaßnahmen besteht nicht (OLG Hamm, Urt. v. 13.09.2002 - 9 U 49/02, juris Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 49/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6023
OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 49/02 (https://dejure.org/2002,6023)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.2002 - 9 U 49/02 (https://dejure.org/2002,6023)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 9 U 49/02 (https://dejure.org/2002,6023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    VVG § 1 Abs. 1 S. 1 § 49; VGB
    Leistungsfreiheit der Wohngebäude-Sturmversicherung bei Feuchtigkeitsschäden an einem Flachdach

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 167
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 27.06.1995 - 9 U 374/94
    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 49/02
    Dies bedeutet, dass der Sturm oder der Hagel die "zeitlich letzte Ursache" des Sachschadens bilden muss, wobei Mitursächlichkeit ausreicht (OLG Köln, r+s 1995, 390; LG Köln, r+s 1995, 350; Prölss / Martin, VVG 26. Aufl. VGB 62, § 5 Rn 2).

    Der Senat ist zu demselben Ergebnis in einem Fall gelangt, in dem sich ein Lichtschacht infolge eines Rückstaus der durch Hagel blockierten Hausabflüsse mit Wasser aufgefüllt und der Druck dieses Wassers sodann das Fenster des Lichtschachts zerstört hat (r+s 1995, 390 im Anschluss an LG Köln, r+s 1995, 350).

  • OLG Köln, 04.08.1998 - 9 U 20/98

    Falschauskunft bei Bagatellschäden ändert nicht den Versicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 49/02
    Es ist zwar anerkannt, dass zu den anderen Gegenständen auch Hagelkörner gehören können (OLG Köln, VersR 1999, 1364 zu § 5 VGB 62).
  • OLG Celle, 24.06.1993 - 8 U 113/92
    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 49/02
    Dementsprechend hat das OLG Celle (r+s 1993, 384) entschieden, dass es an einem Sturmschaden im Sinne des § 5 Ziff. 2 VGB 62 fehle, wenn ein Feuchtigkeitsschaden des versicherten Gebäudes erst dadurch entstanden sei, dass ein Sturm das auf dem Gebäudedach ständig stehende Wasser in einen schon vor dem Sturm vorhandenen Einriss der Dachhaut hineingedrückt habe.
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2006 - 5 U 496/05

    Versicherungsfall in der Wohngebäudeversicherung nach den VGB 88

    Eine solche unmittelbare Einwirkung ist dann gegeben, wenn der Sturm die zeitlich letzte Ursache des Sachschadens ist (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1984, 1035; OLG Köln, RuS 1995, 390 f.; RuS 2003, 65 f.).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 12 U 251/04

    Gebäudeversicherung: Nachweis eines Sturmschadens

    Dies bedeutet, dass der Sturm oder der Hagel die "zeitlich letzte Ursache" des Sachschadens bilden muss, wobei Mitursächlichkeit ausreicht, sofern der Versicherer keinen Haftungsschluss - hier nach § 6 FEVB - nachweisen kann (BGH VersR 84, 28 zu § 12 Abs. 1 I c AKB; OLG Köln, r + s 2003, 65; Prölss-Martin, VVG, 27. Auflage, VGB 62, § 5 Rn 2).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 278/09

    Sturmversicherung: Versicherungsschutz bei Wassereintritt infolge einer

    Eine solche unmittelbare Einwirkung ist dann gegeben, wenn der Sturm die zeitlich letzte Ursache des Sachschadens ist, wobei Mitursächlichkeit ausreicht (vgl. Senat, aaO.; OLG Köln, NJW-RR 2003, 167; OLG Düsseldorf, VersR 1984, 1035; Martin, aaO., E II Rdn. 29; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 5 VGB 62, Rdn. 2).
  • OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09

    Leitungswasserversicherung; Kausalität; Reserveursache; Verjährung

    Dies reicht für die Annahme einer haftungsbegründenden Kausalität aus, weil nach den von der Beklagten verwandten VGB 88 jede nicht völlig untergeordnete Mitursächlichkeit genügt (vgl. OLG Köln, RuS 2003, 65; Rus 1995, 390; OLG Düsseldorf VersR 1984, 1035; Prölss / Martin, aaO. VGB 62, § 5 Rn 2).
  • LG Bielefeld, 31.03.2004 - 21 S 8/04

    Wasserschaden im Keller nach Verstopfung des Regenfallrohrs durch Hagel ist nicht

    Die letzte zeitliche Ursache für den Wassereintritt war nicht der Hagel, sondern der Druck des sich aufstauenden Regenwassers (OLG Köln r+s 1995, 390 - und NJW-RR 2003, 167).

    Das reicht zur Bejahung eines Sachschadens nicht aus (OLG Köln NJW-RR 2003, 167).

    Das stellt aber kein "Werfen von Gegenständen" im Sinne der vorgenannten Versicherungsbedingungen dar (OLG Köln NJW-RR 2003, 167; OLG Oldenburg VersR 2001, 1233; LG Ravensburg VersR 1981, 648).

  • OLG Saarbrücken, 04.06.2013 - 5 W 43/13

    Hausratversicherung: Hausratschaden durch Schmelzwasser von Hagelmassen

    Als der über dem Anwesen des Antragstellers niedergehende Hagel noch der Definition in § 5 Nr. 3 VHB 2008 entsprach, mithin noch Hagel gewesen ist, hat er nicht auf versicherte Sachen eingewirkt (siehe auch OLG Köln, zfs 2003, 83: keine unmittelbar durch Sturm oder Hagel verursachter Schaden, wenn das in seiner Folge eindringende Wasser die letzte Ursache für den Schaden ist; Wälder, r+s 1995, 66).

    Zwar ist für das Versicherungsereignis Sturm anerkannt, dass auch Hagelkörner "andere Gegenstände" sein können (OLG Köln, zfs 2003, 83).

  • OLG Hamm, 20.11.2013 - 20 U 26/13

    Eintrittspflicht der Sturmschadenversicherung für Feuchtigkeitsschäden eines

    Es genügt insoweit nicht, dass der Sturm einen Substanzschaden an der versicherten Sache verursachte ( darum ging es in der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Köln, NJW-RR 2003, 167, Juris-Rn. 33, die auf OLG Celle, RuS 1993, 384 und OLG Köln, r+s 1995, 390 verweist) - maßgeblich ist, dass die hier streitgegenständlichen Schäden unmittelbar erst durch das nachfolgend eingetretene Niederschlagswasser bewirkt wurden.
  • OLG Saarbrücken, 03.07.2020 - 5 U 89/19

    1. Der Nachweis, dass konkrete Schäden auf ein bestimmtes Sturmereignis

    Eine "unmittelbare Einwirkung" im vorgenannten Sinne ist dann gegeben, wenn der Sturm die zeitlich letzte Ursache des Sachschadens ist (Senat, Urteil vom 12. April 2006 - 5 U 496/05-53, VersR 2006, 1635; vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1984, 1035; OLG Köln, RuS 2003, 65; Rüffer, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O. § 32 Rn. 322; Martin, a.a.O., E II Rn. 29).
  • OLG Hamm, 24.05.2017 - 20 U 36/17

    VGB; Gebäudeversicherung; Feststellung eines Überschwemmungsschadens

    Zwar reicht Mitursächlichkeit der unmittelbaren Einwirkung einer Überschwemmung als zeitlich letzte Ursache des Sachschadens zur Begründung der Eintrittspflicht der Beklagten gemäß § 6 Abs. 1 lit. a, § 8 BEW 2008 (Anl. K1, GA28 f.) i. V. m. § 27 Abs. 1 lit. c VGB 2008 (GA 87) aus (vgl. Senat, Urt. v. 13.11.2015, 20 U 11/15, juris, Rn. 17; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.09.2012, 5 U 68/12, juris, Rn. 29, VersR 2013, 180; OLG Dresden, Urt. v. 11.03.2010, 4 U 0846/09, juris, Rn. 8, VersR 2010, 1212; OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.04.2006, 5 U 496/05, juris, Rn. 19-21, VersR 2006, 1635; OLG Köln, Urt. v. 29.10.2002, 9 U 49/02, juris, Rn. 33, RuS 2003, 65; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.05.1984, 4 U 191/83, VersR 1984, 1035; Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 4 VGB Rn. 1) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2005 - 16 A 377/01

    Anspruch auf Kostenerstattung für an eine Hilfeempfängerin geleistete

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, vgl. Urteil vom 29. Mai 2001 - 16 A 455/01 -, FEVS 53, 273 = ZfSH/SGB 2002, 19 = ZfS 2003, 83 = SozR Aktuell 2001, 238, dass das Kindergeld bei der sozialhilferechtlichen Bedarfsberechnung als Einkommen desjenigen anzusehen ist, dem es als Kindergeldberechtigtem zugeflossen ist.
  • LG Hagen, 14.12.2012 - 9 O 302/11

    Nachweis eines Sturmschadens an einem Wohnwagen beim Dauercamping gegenüber der

  • AG Brühl, 28.01.2005 - 22 C 505/04

    Ausgestaltung der Leistungsverpflichtung einer Wohngebäudeversicherung bezüglich

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.10.2002 - 9 U 49/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5184
OLG Karlsruhe, 24.10.2002 - 9 U 49/02 (https://dejure.org/2002,5184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.10.2002 - 9 U 49/02 (https://dejure.org/2002,5184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 9 U 49/02 (https://dejure.org/2002,5184)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers; Hinweispflicht bei Widersprüchen und Unklarheiten des Anlagekonzeptes; Mitverschulden bei Verletzung vertraglicher Hinweispflichten

  • Judicialis

    BGB § 476 a.F.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 676 a. F., 254
    Pflicht des Anlagevermittlers zum Hinweis auf Widersprüche und Unklarheiten des Anlagekonzepts

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des Kapitalvermittlers

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 643
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2002 - 9 U 49/02
    Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichend das persönliche Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (BGH NJW-RR 1993, 1114 m.w.N.).

    Lagen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügte der Beklagte mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, musste er dies dem Kläger zumindest offenbaren (BGH NJW-RR 1993, 1114).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115) kann unter besonderen Umständen der Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB) begründet sein.

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2002 - 9 U 49/02
    Im Rahmen einer solchen Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressent und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen (vgl. § 676 BGB a.F.) zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1992, 1114 m.w.N.).

    Darüber hinaus war der Beklagte verpflichtet, das Anlagekonzept auf seine wirtschaftliche Plausibilität hin zu prüfen (BGH NJW-RR 2000, 998).

  • OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflicht bei einer mit Verlustrisiken

    Der Kläger muß sich gleichwohl ein Mitverschulden anrechnen lassen (§ 254 Abs. 1 BGB), nach Auffassung des Senats mit einer Quote von 60%, da der Beklagte die Vereinbarung vom 18.2.2000 und gleichzeitig ein Formblatt "Bestätigung und Risikohinweis für die Anlage im "Investment-Plus" Programm" unterschrieben hat (Anlage B 2), ohne die erhaltene Broschüre durchzulesen und ohne dem Beklagten mitzuteilen, dass er die Beratung nur unzureichend verstanden hatte und ohne von sich aus nach möglichen Risiken zu fragen (vgl. OLG Köln NZG 2000, 51, 52; OLG Karlsruhe BKR 2003, 382, 384).
  • LG Mannheim, 23.06.2004 - 9 O 257/03

    DVAG wegen Falschberatung verurteilt

    Auch ein nach diesen Grundsätzen zustande gekommener Auskunftsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH WM 2000, 426; Oberlandesgericht München, OLGR München 2003, 254: Oberlandesgericht Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2003, 46).
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