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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.08.2015 - 9 U 50/14   

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https://dejure.org/2015,27816
OLG Karlsruhe, 13.08.2015 - 9 U 50/14 (https://dejure.org/2015,27816)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.08.2015 - 9 U 50/14 (https://dejure.org/2015,27816)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. August 2015 - 9 U 50/14 (https://dejure.org/2015,27816)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; BGB § 123 Abs. 1
    Keine höhere Wahrscheinlichkeit eines unredlichen Verhaltens des VN als eines des Agenten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 123 Abs 1 BGB, § 22 VVG
    Arglistige Täuschung durch Verschweigen von Vorerkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Darlegungslast bei behauptetem unredlichen Verhalten des Versicherungsagenten; Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1; VVG § 22
    Darlegungs- und Beweislast bei angeblich unrichtiger Bearbeitung der Gesundheitsfragen durch einen Versicherungsagenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verschweigen von offensichtlichen Vorerkrankungen kann für unredlichen Versicherungsagenten sprechen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verschweigen von offensichtlichen Vorerkrankungen kann für unredlichen Versicherungsagenten sprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1447
  • VersR 2016, 649
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2015 - 9 U 50/14
    Die Arbeitsbeschreibung des Klägers entspricht den Anforderungen, welche die Rechtsprechung für die Schlüssigkeit einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgestellt hat (vgl. beispielsweise BGH, NJW-RR 1996, 345).

    In diesem Punkt - eine für die medizinische Beurteilung relevante abweichende Beschreibung der Teiltätigkeiten eines "Sachbearbeiters Wareneingang" ist nicht ersichtlich - unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der beispielsweise Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.11.1995 (BGH, NJW-RR 1996, 345) war.

  • OLG München, 19.02.2010 - 25 U 5201/08

    Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Annahme einer Berufsunfähigkeit bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2015 - 9 U 50/14
    (Vgl. zu den Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeitsrente bei einer festgestellten Erwerbsunfähigkeit OLG München, Urteil vom 19.02.2010 - 25 U 5201/08 -, zitiert nach Juris.).
  • FG Thüringen, 15.11.1995 - I 93/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2015 - 9 U 50/14
    b) Der Kläger hat die Tätigkeit seines zuletzt ausgeübten Berufs konkret beschrieben und zwar im Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 16.04.2013 (I 93/95) und in den als Anlage vorgelegten ausgefüllten Fragebögen (Anlagen K 5 und K 6).
  • OLG Jena, 10.11.2016 - 4 U 62/16

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an den Hinweis auf die Folgen

    Die Versicherung ist dann gehalten, diesen Vortrag zu widerlegen und weiter vorzutragen, auf welchen Umständen die Arglist beruht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. August 2015 - 9 U 50/14 -, juris).
  • OLG Hamm, 20.02.2019 - 20 U 126/18

    Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag

    Der Senat sieht darin nicht etwa ein Indiz dafür, dass der Zeuge im Streitfall unredlich gehandelt hätte (vgl. dazu OLG Karlsruhe Urteil v. 13.8.2015 - 9 U 50/14, VersR 2016, 649 = juris Rn. 34) .
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.10.2014 - 9 U 50/14   

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https://dejure.org/2014,37540
OLG Schleswig, 29.10.2014 - 9 U 50/14 (https://dejure.org/2014,37540)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.10.2014 - 9 U 50/14 (https://dejure.org/2014,37540)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 9 U 50/14 (https://dejure.org/2014,37540)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 129; InsO § 134; InsO § 143 Abs. 2
    Unentgeltliche Leistung; objektive Gläubigerbenachteiligung bei Auszahlung einer Risikolebensversicherung; Bezugsberechtigung; Bösgläubigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 129 ; InsO § 134 ; InsO § 143 Abs. 2
    Insolvenzanfechtung bei Auszahlung einer Risikolebensversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.10.2014 - 9 U 50/14
    Anfechtungsrechtlich besteht kein Unterschied zu Leistungen einer Kapitallebensversicherung (hierzu BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003, IX ZR 252/01).
  • BGH, 22.10.2015 - IX ZR 248/14

    Insolvenzanfechtung der unentgeltlichen Zuwendung des Bezugsrecht aus einer

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZInsO 2014, 2376 veröffentlicht ist, hat ausgeführt: Die Änderung der Bezugsberechtigung mit Schreiben des Erblassers vom 28. März 2012 sei eine gemäß § 134 Abs. 1 InsO anfechtbare Rechtshandlung.
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