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   OLG Schleswig, 20.11.1973 - 9 U 50/73   

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https://dejure.org/1973,3584
OLG Schleswig, 20.11.1973 - 9 U 50/73 (https://dejure.org/1973,3584)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.11.1973 - 9 U 50/73 (https://dejure.org/1973,3584)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. November 1973 - 9 U 50/73 (https://dejure.org/1973,3584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 3; StVO § 5; StVO § 9 Abs. 5; StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; BGB § 249

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 703
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.06.1974 - L 1 U 13/73
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.11.1973 - 9 U 50/73
    Die Verhaltensvorschriften des § 9 der neuen StVO, die in bezug auf den Linksabbieger in ein Grundstück in nichts von den alten Regeln (§ 17 StVO alt) abweichen, sind keine Vorfahrtregeln für in gleicher Richtung fahrende Fahrzeuge, sondern lediglich eine Konkretisierung und eine besonders eindringliche Wiederholung der sich aus § 1 StVO ohnehin ergebenden Pflicht (im einzelnen dazu Senatsurteil vom 14.8.1973 (1 U 13/73); BayObLG, Verk.Mitt.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 1 U 84/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Denn typischerweise ist ein sich von hinten näherndes Fahrzeug über den Seiten- oder den Rückspiegel im Vorfeld des Abbiegens sichtbar, so dass der Abbiegende den rückwärtigen Verkehrs vor dem Abbiegen beobachten und notfalls seinen Abbiegevorgang zurückstellen muss (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. November 1973 - 9 U 50/73 -, juris = VersR 1974, 703).
  • AG Tecklenburg, 23.04.2002 - 11 C 30/02

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist vielmehr sogar anerkannt, dass demjenigen, der eine Fahrzeugkolonne in einem Zug überholt und mit einem aus der Kolonne nach links hin abbiegenden Fahrzeug zusammenstößt, sogar i.d.R. die überwiegende Mithaftung trifft (vgl. z.B. OLG Hamm, NZV 1993, 313 ; OLG Schleswig, VersR 1974, 703; OLG Koblenz, VersR 1978, 576; OLG Karlsruhe, RUS 1981, 12).
  • OLG Brandenburg, 30.05.1995 - 2 U 2/95

    Pflichten eines Kraftfahrzeugführers beim Einbiegen in ein Grundstück;

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