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   OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05   

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https://dejure.org/2005,2843
OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05 (https://dejure.org/2005,2843)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.12.2005 - 9 U 51/05 (https://dejure.org/2005,2843)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 9 U 51/05 (https://dejure.org/2005,2843)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Geltendmachung von großem Schadensersatz ohne Mitwirkung von weiteren Miteigentümern bei überwiegenden Mängeln am Gemeinschaftseigentum bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Wohnungseigentum; Schadensersatzanspruch wegen eines wesentlichen Mangels ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mangelhafter Luftschallschutz trotz Einhaltung von DIN-Normen; großer Schadensersatz bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum

  • Judicialis

    BGB § 633

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633
    Anforderungen an den Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung - Schadensersatz mit Rückabwicklung des Kaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Komfortable Eigentumswohnung: Anforderungen an Schallschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkvertragsrecht - Einhaltung von DIN-Normen sichert Mangelfreiheit nicht

  • ra-heinicke.de PDF, S. 1 (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Schallschutz von Wohnungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Komfortable Eigentumswohnung: Erhöhter Schallschutz! (IBR 2007, 137)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 557
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05
    Da die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil keinen Erfolg hat, hat sie gemäß § 97 ZPO die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen (BGH NJW 1956, 1235 ; Zöller/ Herget ZPO 25. Aufl. § 97 Rdnr. 2 und Zöller/Vollkommer § 304 Rdnr. 26).
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 2814 m. w. N.) kann der Besteller redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertig gestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.
  • OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03

    Rückabwicklung des Bauträgervertrages eines einzelnen Wohnungskäufers bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05
    Der Veräußerer ist daher nicht der Gefahr ausgesetzt, zweimal unterschiedlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden (OLG Brandenburg, BauR 2005, 561; Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH durch Beschluss vom 30.09.2004 - VII ZR 347/03 - zurückgewiesen.).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 93/01

    Rechtsfolgen der Nichtannahme einer Nachbesserung durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05
    Die Klägerin hat sich auch nicht dadurch widersprüchlich verhalten, dass sie sich auf Vorschlag des Landgerichts auf den Versuch einer gütlichen Beilegung eingelassen, die Beklagte nicht erneut zur Nachbesserung aufgefordert und eine von dieser vorgeschlagene Nachbesserung nicht angenommen hat (vgl. BGH NJW-RR 2004, 303).
  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 347/03

    Vergleich über Mängelansprüche: Bindet WEG-Beschluss den einzelnen Eigentümer?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05
    Der Veräußerer ist daher nicht der Gefahr ausgesetzt, zweimal unterschiedlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden (OLG Brandenburg, BauR 2005, 561; Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH durch Beschluss vom 30.09.2004 - VII ZR 347/03 - zurückgewiesen.).
  • BGH, 21.07.2005 - VII ZR 304/03

    Rechtsstellung der Erwerber von Wohnungseigentum; Ersatz von Aufwendungen zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05
    Nur der Anspruch auf Minderung oder der Schadensersatzanspruch in Form der Erstattung der Mängelbeseitigungskosten ( zu diesen vergl. BGH MDR 2005, 1343) ist gemeinschaftsbezogen und deshalb nur von der Eigentümergemeinschaft geltend zu machen (BGH NJW 1979, 2207).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03

    Unterschreitung des Schalldämmung: Wesentlicher Mangel?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05
    Nach der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (BauR 2004, 1668) ist eine Unterschreitung von 3 dB ein Mangel, daraus folgt aber keineswegs, dass erst dann ein Mangel zu bejahen ist.
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05
    Nur der Anspruch auf Minderung oder der Schadensersatzanspruch in Form der Erstattung der Mängelbeseitigungskosten ( zu diesen vergl. BGH MDR 2005, 1343) ist gemeinschaftsbezogen und deshalb nur von der Eigentümergemeinschaft geltend zu machen (BGH NJW 1979, 2207).
  • OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06

    Bauträgervertrag: Nachbesserungsanspruch wegen Schallschutzmängeln

    Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (Urteil vom 29.12.2005 - 9 U 51/05, BauR 2007, 557), das sich hat sachverständig beraten lassen, ist der Schallschutz der SSt II insbesondere wegen der fortgeschrittenen Technik und wegen der gestiegenen Ansprüche der Nutzer für den Luftschallschutz als Ausgangspunkt für die allgemeinen Regeln der Technik zugrunde zu legen, sofern das Bauwerk im Jahre 2000 erstellt wurde.
  • LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07

    Schallschutz bei "Reihenwohnungen"

    Daneben begründen bereits geringe Abweichungen vom Schallschutzmaß - auch von unter 3 dB -einen relevanten Mangel (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005, BauR 2007, S. 557 ff.).
  • LG München I, 25.07.2008 - 18 O 2325/08

    Mängelhaftung beim Bauvertrag: Anforderungen an den vertragliche vereinbarten

    45In streitgegenständlichen Fall kann als geeigneter Maßstab zur Beurteilung des geschuldeten Schalldämmaßes die VDI-Richtlinie 4100/10 Schallschutzstufe II bzw. das Beiblatt 2 zur DIN 4109 herangezogen werden (Locher-Weiß, BauR 2005, 17, BGH IBR 2007, 473), so dass für einen üblichen Komfortstandard die Einhaltung von mindestens 56 dB (wie beantragt) erforderlich ist; bei einer entsprechenden Ausführung ist davon auszugehen, dass die Bewohner bei üblichen Wohngegebenheiten Ruhe finden (vgl. OLG Karlsruhe IBR 2007 137, BGH IBR 2007 473).
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