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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2002 - L 3/9 U 52/02   

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https://dejure.org/2002,28280
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2002 - L 3/9 U 52/02 (https://dejure.org/2002,28280)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.09.2002 - L 3/9 U 52/02 (https://dejure.org/2002,28280)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. September 2002 - L 3/9 U 52/02 (https://dejure.org/2002,28280)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2002 - L 3/9 U 52/02
    Durch die unbestimmte Bezeichnung von BKen als "Erkrankungen durch ..." will der Verordnungsgeber alle denkbaren Krankheiten zu BKen erklären, die nach den fortschreitenden Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft ursächlich auf die genannten Einwirkungen zurückzuführen sind (vgl. BSG, Urt. v. 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R -), und zwar ohne dass insoweit weitere Einschränkungen gemacht werden.

    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. BSG, Urt. vom 27. Juni 2000 aaO m.w.N).

    Ob dies ebenso für das Vorliegen der generellen Geeignetheit der bestimmten Einwirkung für das Entstehen oder die Verschlimmerung der Erkrankung - etwa bei Berufskrankheitentatbeständen mit unbestimmter Krankheitsbezeichnung wie der hier einschlägigen Nr. 1302 der Anlage 1 zur BKVO - gilt oder ob hier der strengere Maßstab des vollen Nachweises zu fordern ist (vgl. zum Meinungsstand ebenfalls BSG, Urt. v. 27. Juni 2000, aaO m.w.N), ist hier nicht zu entscheiden.

  • OLG Hamm, 13.05.2005 - 9 U 244/04

    Warenanlieferung, Laderampe, Treppe, Dunkelheit, Verkehrssicherungspflicht,

    I. Der Senat hat dem Kläger durch Beschluss vom 23. Januar 2004 in dem Prozesskostenhilfeverfahren (9 O 299/01 LG Bielefeld = 9 U 52/02 OLG Hamm) wegen desselben Unfalles für eine Schadenersatzklage Prozesskostenhilfe verweigert und dabei u.a. Folgendes ausgeführt wobei es sich bei dem dortigen Antragsteller um den Kläger des vorliegenden Prozesses und bei der dortigen Gegnerin hier um die Beklagte handelt: "1.
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