Weitere Entscheidung unten: OLG München, 18.10.2011

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   OLG München, 11.02.2014 - 9 U 5582/10 Bau   

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https://dejure.org/2014,44128
OLG München, 11.02.2014 - 9 U 5582/10 Bau (https://dejure.org/2014,44128)
OLG München, Entscheidung vom 11.02.2014 - 9 U 5582/10 Bau (https://dejure.org/2014,44128)
OLG München, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 9 U 5582/10 Bau (https://dejure.org/2014,44128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag - Übertragung des Baugrundrisikos auf den Auftragnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einheitspreis gilt für alle Bodenarten: Auftragnehmer trägt das Baugrundrisiko!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Baugrundrisiko" liegt beim Auftragnehmer! (IBR 2015, 114)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 65/96

    Maßgeblichkeit eines Angebots mit Leistungsverzeichnis nach funktional

    Auszug aus OLG München, 11.02.2014 - 9 U 5582/10
    Wer bei dieser offenkundig und eindeutig unklaren Erkenntnissituation über die Verhältnisse im Boden als Auftragnehmer einen Einheitspreis für alle "Bodenarten und -schichten des Quartärs" vereinbart, übernimmt damit auch das Baugrundrisiko für Rollkies aus dem Quartär (vgl. BGH NJW -, 1957 und 3511; BGH NJW 1997, 1772; BGHZ 182, 158).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG München, 11.02.2014 - 9 U 5582/10
    Wer bei dieser offenkundig und eindeutig unklaren Erkenntnissituation über die Verhältnisse im Boden als Auftragnehmer einen Einheitspreis für alle "Bodenarten und -schichten des Quartärs" vereinbart, übernimmt damit auch das Baugrundrisiko für Rollkies aus dem Quartär (vgl. BGH NJW -, 1957 und 3511; BGH NJW 1997, 1772; BGHZ 182, 158).
  • LG Hamburg, 30.11.2021 - 304 O 341/19

    Anspruch eines Werkunternehmers auf eine zusätzliche Vergütung aufgrund der

    Selbst wenn man annähme, die Bodenverhältnisse seien nicht eindeutig vereinbart worden, übernimmt die Klägerin das Baugrundrisiko, wenn sie bei einer offenkundig und eindeutig unklaren Erkenntnissituation über die Verhältnisse im Boden ein Angebot abgibt (vgl. OLG München, Urteil vom 10.02.2014, 9 U 5582/10, IBR 2015, 114 = BeckRS 2015, 2085).
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   OLG München, 18.10.2011 - 9 U 5582/10 Bau   

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OLG München, 18.10.2011 - 9 U 5582/10 Bau (https://dejure.org/2011,69993)
OLG München, Entscheidung vom 18.10.2011 - 9 U 5582/10 Bau (https://dejure.org/2011,69993)
OLG München, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 9 U 5582/10 Bau (https://dejure.org/2011,69993)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 22/67

    Handstrickapparat

    Auszug aus OLG München, 18.10.2011 - 9 U 5582/10
    Dieser erstmals in zweiter Instanz gestellte Antrag ist nicht an § 533 ZPO zu messen (BGHZ 53, 92).
  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 247/05

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens

    Auszug aus OLG München, 18.10.2011 - 9 U 5582/10
    Eine Zwischenfeststellungsklage ist nur dann zulässig, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass der Gegenstand der Feststellung auch außerhalb des Gegenstands des Klageverfahrens in der Hauptsache von präjudizieller Bedeutung sein kann (BGH WW 2011, 2195; BGHZ 169, 153).
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 342/09

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung nur eines

    Auszug aus OLG München, 18.10.2011 - 9 U 5582/10
    Es erscheint nicht angemessen, dass der Senat den Rechtsstreit insoweit an sich zieht (BGH NJW 2011, 2800), zumal das Landgericht sein Ermessen gegen den Erlass eines Teilurteils ausgeübt hat und dies auch nicht unangemessen erscheint (§ 301 Abs. 2 ZPO).
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