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   OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03   

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https://dejure.org/2004,5147
OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03 (https://dejure.org/2004,5147)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.05.2004 - 9 U 58/03 (https://dejure.org/2004,5147)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 9 U 58/03 (https://dejure.org/2004,5147)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 276 BGB, § 9 Abs 3 VerbrKrG
    Finanzierter Kauf einer Anlageimmobilie: Allgemeiner Einwendungsdurchgriff bei Einwendungsdurchgriff nach Verbraucherkreditgesetz; Haftung der finanzierenden Bank aus culpa in contrahendo auf Grund eines Wissensvorsprungs

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 242; VerbrKrG § 9
    Einwendungsdurchgriff nach VerbrKrG als abschließende Sonderregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit von Darlehnsverträgen wegen nachträglichem Widerruf; Einwendungsdurchgriff nach § 9 Abs. 3 VerbrKrG (Verbraucherkreditgesetz) bei einem Realkreditvertrag; Aufklärungspflicht und Beratungspflicht der finanzierende Bank bezüglich der Gefahren und Risiken der ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; VerbrKrG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; VerbrKrG § 9
    Zum Einwendungsdurchgriff nach § 9 III VerbrKrG und dessen abschließende Sonderregelung - Zur sittenwidrigen Übervorteilung eines Käufers (Darlehensvertrag) durch die Bank bei wesentlicher Verschiebung zwischen Kaufpreis und Verkehrswert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht: Wann hat die Bank Wissensvorsprung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03
    Neben dem Einwendungsdurchgriff nach § 9 III VerbrKrG kommt ein allgemeiner Einwendungsdurchgriff nach § 242 BGB nicht in Betracht, weil § 9 VerbrKG als abschließende Sonderregelung zu sehen ist (Anschluss an BGH vom 27.1.04; Az.: XI ZR 37/03, NJW 2004, 1376).

    Nach allgemeinen Grundsätzen sei eine wirtschaftliche Einheit des Kauf- und der Darlehensverträge schon deshalb nicht zu konstruieren, weil der BGH in seiner Entscheidung vom 27.1.04 (Az. XI ZR 37/03) in Fällen wie dem vorliegenden den Rückgriff auf § 242 BGB ausgeschlossen habe.

    An dieser Rechtsauffassung hält er aufgrund der neuen Entscheidung des BGH vom 27.1.04, Az.: XI ZR 37/03, (NJW 2004, 1376) nicht fest.

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03
    Dies gilt auch und in besonderem Maß bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292).

    Die Doppelfinanzierung des Bauträgers und der Klägerin reicht hierfür nicht aus (OLG Stuttgart WM 2000, 292).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03
    Bei der Frage, ob der Kaufpreis für die streitbefangene Wohnung wesentlich überteuert war, kann auf die Rechtsprechung zur sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises im Sinne von § 138 BGB zurückgegriffen werden (zu den Voraussetzungen vgl. BGHZ 146, 298, 302 ff.).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03
    Ausnahmsweise ist dies aber anders, wenn die Bank erkennt, dass die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert beiträgt, die als sittenwidrige Übervorteilung des Käufers angesehen werden muss (BGH WM 2000, 1245, 1247).
  • BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00

    Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03
    Der Beklagten stünde damit ein Anspruch auf Rückzahlung der ausgezahlten Darlehensvaluta und eine marktübliche Verzinsung zu (BGH WM 2002, 2501, 2502 f.; 2003, 64, 66).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98

    Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03
    Der Senat ist in der mündlichen Verhandlung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 19.5.00 (WM 2000, 1287) davon ausgegangen, dass der Käufer und Darlehensnehmer beim finanzierten Kauf gegenüber dem Darlehensgeber trotz rechtlicher Selbstständigkeit des Darlehensvertrages unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Treu und Glauben Einwendungen aus dem Kaufvertrag erheben kann, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden und die Risiken des finanzierten Kaufes anderenfalls nicht angemessen verteilt würden (allgemeiner Einwendungsdurchgriff).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03
    Der Beklagten stünde damit ein Anspruch auf Rückzahlung der ausgezahlten Darlehensvaluta und eine marktübliche Verzinsung zu (BGH WM 2002, 2501, 2502 f.; 2003, 64, 66).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03
    Eine teleologische Reduktion dieses gesetzlichen Anwendungsverbots ist nach Auffassung des BGH nicht möglich, weil es sich insoweit um eine bewusste und abschließende, von der Rechtsprechung zu respektierende Regelung handelt (BGH vom 12.11.02 - XI ZR 25/00 - BKR 2003, 112; BGH vom 23.9.03 - XI ZR 135/02 - BKR 2003, 893, 895; anders wohl die Europäische Kommission in NJW 2004, XXX).
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

  • OLG Frankfurt, 26.03.2008 - 9 U 71/07

    Finanzierter Immobilenkauf: Haftung der finanzierenden Bank aus culpa in

    Allein der Umstand, dass eine Bank sowohl den Bauträger als auch den Erwerber finanziert, genügt dazu nicht (Senatsurteil vom 26.5.2004 - 9 U 58/03).
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   OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 9 U 58/03   

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OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 9 U 58/03 (https://dejure.org/2004,41134)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.02.2004 - 9 U 58/03 (https://dejure.org/2004,41134)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 9 U 58/03 (https://dejure.org/2004,41134)
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