Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 30.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.10.2001 - 9 U 6/01   

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https://dejure.org/2001,8677
OLG Düsseldorf, 08.10.2001 - 9 U 6/01 (https://dejure.org/2001,8677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2001 - 9 U 6/01 (https://dejure.org/2001,8677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 9 U 6/01 (https://dejure.org/2001,8677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellplätze; Stellplatznachweisvertrag; Tiefgarage; Parkplätze; Parkplatz; Baulasterklärung

  • Judicialis

    BGB § 315; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; AGBG § 1 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit von Mietanpassungs- und Vertragsstrafeklauseln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 151/69

    Vertragsverlängerung durch Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2001 - 9 U 6/01
    Ein Leistungsbestimmungsrecht, dessen Tragweite und Leistungsumfang völlig offen bleibt und damit willkürlich erscheint, ist allerdings unwirksam (vgl. BGHZ 55, 248, 250; Senat, NJW-RR 1997, 271, 272).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1995 - 9 U 101/95

    Bestimmbarkeit des Leistungsinhalts einer Nebenverpflichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2001 - 9 U 6/01
    Ein Leistungsbestimmungsrecht, dessen Tragweite und Leistungsumfang völlig offen bleibt und damit willkürlich erscheint, ist allerdings unwirksam (vgl. BGHZ 55, 248, 250; Senat, NJW-RR 1997, 271, 272).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2001 - 9 U 6/01
    Vielmehr musste sie mit einer Anpassung entsprechend den allgemeinen Preisentwicklungen für vergleichbare Objekte jederzeit rechnen (vgl. auch BGHZ 97, 212, 219).
  • BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 108/74

    Anpassung eines Vertragsverhältnisses an die jeweiligen wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2001 - 9 U 6/01
    Nur in Ausnahmefällen kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben Abhilfe geschaffen werden (vgl. etwa BGH NJW 1976, 142; 1974, 1886).
  • OVG Berlin, 27.05.1974 - I S 70.73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2001 - 9 U 6/01
    Nur in Ausnahmefällen kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben Abhilfe geschaffen werden (vgl. etwa BGH NJW 1976, 142; 1974, 1886).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.1991 - 16 U 173/90

    Vertragsstrafe eines HV bei Vertragsbruch und Wettbewerbsverstoß, zulässige Höhe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2001 - 9 U 6/01
    Zur Vertragsstrafe hat sie vorgetragen, die Klausel sei sehr wohl eine Allgemeine Geschäftsbedingung, da die Beklagte zu 2) sie in all ihren Verträgen über den Nachweis von Stellplätzen in der Tiefgarage M... in W... verwende; aber auch als individualvertragliche Klausel sei sie nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (abgedruckt DB 1992, 86) unwirksam.
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1990 - 15 U 256/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2001 - 9 U 6/01
    c) Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (abgedr. DB 1991, 86 = OLGR 1991, 9 f.) ableiten; sie ist nicht verallgemeinerungsfähig.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.05.2001 - 9 U 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11353
OLG Frankfurt, 30.05.2001 - 9 U 6/01 (https://dejure.org/2001,11353)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.2001 - 9 U 6/01 (https://dejure.org/2001,11353)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 9 U 6/01 (https://dejure.org/2001,11353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kapitalanlage; Darlehen; Schadensersatzansprüche; Verschulden bei Vertragsschluss; Anlagegesellschaft; Bank; Verbraucher; Rückforderungsdurchgriff

  • Judicialis

    VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 III; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Verbraucherkredit - vorbehaltlose Rückzahlung - Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung - Rückforderungsdurchgriff

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 1 O 72/00
  • OLG Frankfurt, 30.05.2001 - 9 U 6/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 28.03.2001 - 9 U 117/00

    Prospekthaftung - Verweigerung der Darlehensrückzahlung gegenüber finanzierender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2001 - 9 U 6/01
    Im Wesentlichen stützt die Beklagte ihre Verteidigung auf das Urteil des Senats in der Parallelsache 9 U 117/00.

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung zu dieser Frage fest (Urteil vom 28. März 2001, 9 U 117/00).

    Dies hat der Senat mit seinem ­ beiden Parteien bekannten - Urteil vom 28. März 2001 in der Sache 9 U 117/00 ausführlich dargelegt und wird auch von der Klägerin im vorliegenden Verfahren so gesehen.

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2001 - 9 U 6/01
    Entgegen der Ansicht der Klägerin folgt etwas anders auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2000 (NJW 2000, 3558).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576, beide m. w. Nw.).

  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 261/89

    Ermittlung der Gesamtbelastung bei Vereinbarung eines Festkredits mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2001 - 9 U 6/01
    Diese, für einen durchschnittlichen Kreditnehmer schwer durchschaubaren Nachteile können dazu führen, dass die Bank nach Treu und Glauben gehalten ist, im Rahmen der Vertragsverhandlungen von sich aus darüber aufzuklären, inwieweit sich eine solche Vertragskombination von einem üblichen Ratenkredit unterscheidet (BGH a.a.O.; BGH ZIP 1990, 854).
  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2001 - 9 U 6/01
    Soweit ihm in diesem Zusammenhang die für die Beurteilung notwendigen Kenntnisse fehlen, ist ihm in der Regel zuzumuten, sich durch Rückfragen bei der Bank oder Dritten die Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung zu verschaffen (BGH VersR 1989, 596, 597).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2001 - 9 U 6/01
    Dies gilt auch bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2001 - 9 U 6/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576, beide m. w. Nw.).
  • OLG Köln, 12.02.1992 - 11 U 196/91

    Verzinsung des Disagios zulässig ?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2001 - 9 U 6/01
    Zwar wurde Herr W auch als Verhandlungsgehilfe der Bank tätig, als er der Klägerin eine Finanzierung durch diese anbot, zurechnen lassen muss sich die Beklagte dessen Verhalten aber nur, soweit es den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft (BGH WM 1992, 603; Hanau in Münchner Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 278, Rdnr. 17 f.; v. Heymann, NJW 1999, 1577, 1584; Streit, ZIP 1999, 477, 478 f.; Stüsser, NJW 1999, 1586, 1587; Früh, ZIP 1999, 701, 704; Bruchner, WM 1999, 825, 834).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2001 - 9 U 6/01
    Selbst wenn die Beklagte ­ was hier dahin stehen kann ­ eine generelle Finanzierungszusage gegeben oder Provisionen für die Kreditvermittlung bezahlt haben sollte, beschränkte sich ihre Tätigkeit auf die einer Bank in eben dieser Finanzierung (BGH MDR 1992, 767) und begründete keinen Tatbestand, aus dem heraus die Klägerin davon ausgehen durfte, die Beklagte stehe für die Bonität der gewählten Anlageform ein.
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