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   OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01   

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OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01 (https://dejure.org/2002,9995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2002 - 9 U 62/01 (https://dejure.org/2002,9995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 9 U 62/01 (https://dejure.org/2002,9995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO §
    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers über eine über einen Radweg geführte Rohrleitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1394 (Ls.)
  • NZV 2002, 506
  • VersR 2003, 85 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 09.04.1998 - 2 U 125/97

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Autobahnbaustelle

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Die zeitlichen Abstände, innerhalb derer Kontrollen durchzuführen sind, richten sich dabei nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen, OLG Brandenburg, VersR 1998, 912.
  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Er bleibt aber dann zu einem eigenen Eingreifen verpflichtet, wenn dessen Tätigkeiten mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm - dem Auftraggeber erkannt und durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden können, BGHZ 120, 124 (128) = NJW 1993, 1647; Senat VersR 1997, 124.
  • OLG Hamm, 29.09.1995 - 9 U 48/95

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bezüglich einer Baustelle

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Er bleibt aber dann zu einem eigenen Eingreifen verpflichtet, wenn dessen Tätigkeiten mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm - dem Auftraggeber erkannt und durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden können, BGHZ 120, 124 (128) = NJW 1993, 1647; Senat VersR 1997, 124.
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Nach ständiger Rechtsprechung gilt der Erfahrungssatz, daß die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung zu bejahen ist, wenn ein vorgeschriebenes Verhalten eine bestimmte Gefahrenmöglichkeit herabsetzen soll, ein Verstoß gegen dieses Gebot feststeht und die zu bekämpfende Gefahr auch verwirklicht worden ist, BGH NJW 1974, 453 (554 ff.); NJW 1984, 432 (433); Senat NJW-RR 1987, 412 (413).
  • BGH, 29.11.1973 - III ZR 211/71

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Nach ständiger Rechtsprechung gilt der Erfahrungssatz, daß die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung zu bejahen ist, wenn ein vorgeschriebenes Verhalten eine bestimmte Gefahrenmöglichkeit herabsetzen soll, ein Verstoß gegen dieses Gebot feststeht und die zu bekämpfende Gefahr auch verwirklicht worden ist, BGH NJW 1974, 453 (554 ff.); NJW 1984, 432 (433); Senat NJW-RR 1987, 412 (413).
  • BGH, 16.03.2000 - VII ZB 36/99

    Zulässigkeit - Rechtsmittel - Einlegung - Gegenbeweis - Frist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Der Anspruch des Klägers auf Feststellung einer Ersatzpflicht der Beklagten für zukünftige materielle Schäden ist zulässig, denn nach seinem Vortrag sind die unfallbedingten schweren Kopfverletzungen nicht ausgeheilt, so daß die Möglichkeit weiterer Schäden besteht, vgl. zuletzt BGH VersR 2001, 84.
  • BGH, 30.10.1980 - III ZR 80/79

    Schuldhafte Verursachung der Verletzung eines Fußgängers durch Verletzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Bei Verletzung der gemäß §§ 9, 9 a Straßen- und Wegegesetz NWR als hoheitlicher Pflicht ausgestalteten allgemeinen Verkehrssicherungspflicht kommt wegen des Grundsatzes der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung eine Haftungsprivilegierung nach § 838 Abs. 1 Satz BGB nicht in Betracht, BGH NJW 1981, 682.
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 9 U 101/07

    Sperrung; Metallkette; Verkehrssicherung; Gefahrenquelle

    Denn der Verkehrssicherungspflichtige hat sich auch auf eine nicht ganz fern liegende bestimmungswidrige Nutzung einzurichten und vorhersehbaren Gefahren entsprechend zu begegnen (BGH VersR 1978, 561; Senat, Urt. v. 25.1.2002, OLGR 2002, 249).
  • LG Saarbrücken, 23.03.2012 - 13 S 207/11

    Haftungsverteilung: Einbrechen eines Fahrzeugs auf einer unzureichend gesicherten

    b) Nach diesen Grundsätzen war die Beklagte als ein mit der Durchführung von Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum beauftragtes Unternehmen für die Sicherung der durch ihre Arbeiten entstandenen Gefahrenstellen grundsätzlich verantwortlich (vgl. nur OLG Hamm, NZV 2002, 506; Palandt/Sprau aaO Rn. 191, 222 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.11.2008 - 9 W 41/08

    Fahrbahnglätte; Kreisverkehr; Verkehrssicherungspflicht

    Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (Senat, Urt. v. 25.1.2002 - 9 U 62/01 - OLGR 2002, 249).
  • LG Tübingen, 13.08.2019 - 5 O 304/18

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung

    Vielmehr sind diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden, die den Verkehrsteilnehmern bei bestimmungsgemäßer Benutzung trotz Anwendung der von ihm zu erwartenden Eigensorgfalt drohen (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 506 ff. m.w.N.).
  • LG Bonn, 08.12.2017 - 1 O 174/17

    Verkehrssicherungspflicht - Radweg - Belag - Sturz - Schadenersatz

    Eine Verkehrssicherungspflicht entsteht nach alledem erst dann, wenn eine Gefahrenlage besteht oder gar geschaffen worden ist, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGHZ 108, 273, 275; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13 = juris Rd.81ff. betreffend Fahrbahnunebenheiten bei einem Radfahrer; OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2002 - 9 U 62/01 = NZV 2002, 506, 507 betreffend einen Sturz eines Radfahrers über eine Rohrleitung; Palandt/Sprau, BGB, 76.Aufl. 2017, § 823 Rd.221 jeweils m.w.N.).
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   SG Aachen, 20.11.2003 - S 9 U 62/01   

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https://dejure.org/2003,21448
SG Aachen, 20.11.2003 - S 9 U 62/01 (https://dejure.org/2003,21448)
SG Aachen, Entscheidung vom 20.11.2003 - S 9 U 62/01 (https://dejure.org/2003,21448)
SG Aachen, Entscheidung vom 20. November 2003 - S 9 U 62/01 (https://dejure.org/2003,21448)
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