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   OLG Köln, 03.09.2009 - I-9 U 63/09   

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OLG Köln, 03.09.2009 - I-9 U 63/09 (https://dejure.org/2009,9195)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.2009 - I-9 U 63/09 (https://dejure.org/2009,9195)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 2009 - I-9 U 63/09 (https://dejure.org/2009,9195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 61
    Das Nichtbeachten eines deutlich erkennbaren Stoppschildes ist regelmäßig grob fahrlässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung durch Nichtbeachten eines Stoppschildes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 200
  • VersR 2010, 623
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1997, 351 m.w.N.).

    Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1992, 1085; Senat, r+s 2003, 277; 2005, 14; r+s 2001, 235; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 75 ff; Römer, NVersZ 2001, 539 ).

    Aber der äußere Geschehensablauf und das Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes lassen den Schluss auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zu (vgl. BGH, VersR 2003, 364).

    Die bloße Berufung auf ein "Augenblicksversagen" ist kein ausreichender Grund, grobe Fahrlässigkeit zu verneinen (BGH, VersR 2003, 364).

  • KG, 12.12.2000 - 6 U 2803/99
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Warnfunktion eines Stoppschildes hinter der einer roten Ampel mit ihrem besonderen optischen Effekt zurücksteht und zusätzliche Warnzeichen hinzutreten müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechtfertigen (vgl. dazu Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn. 94; OLG Bremen, r+s 2002, 229; KG, VersR 2002, 477), so ist nach den vorliegenden Umständen eine grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls anzunehmen.
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1997, 351 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.02.2001 - 9 U 173/00

    Überfahren einer roten Ampel grob fahrlässig - Kein Anspruch gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1992, 1085; Senat, r+s 2003, 277; 2005, 14; r+s 2001, 235; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 75 ff; Römer, NVersZ 2001, 539 ).
  • OLG Köln, 19.02.2002 - 9 U 132/01

    Überfahren eines Stoppschildes

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1992, 1085; Senat, r+s 2003, 277; 2005, 14; r+s 2001, 235; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 75 ff; Römer, NVersZ 2001, 539 ).
  • OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01

    Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen grober Fahrlässigkeit bei

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Warnfunktion eines Stoppschildes hinter der einer roten Ampel mit ihrem besonderen optischen Effekt zurücksteht und zusätzliche Warnzeichen hinzutreten müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechtfertigen (vgl. dazu Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn. 94; OLG Bremen, r+s 2002, 229; KG, VersR 2002, 477), so ist nach den vorliegenden Umständen eine grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls anzunehmen.
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1992, 1085; Senat, r+s 2003, 277; 2005, 14; r+s 2001, 235; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 75 ff; Römer, NVersZ 2001, 539 ).
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OLG Köln, 03.11.2009 - 9 U 63/09 (https://dejure.org/2009,28328)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.2009 - 9 U 63/09 (https://dejure.org/2009,28328)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 2009 - 9 U 63/09 (https://dejure.org/2009,28328)
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Wird zitiert von ...

  • KAGH, 28.11.2014 - M 6/14

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertritt dagegen in seiner Entscheidung vom 30.4.2009- 17 P 08.3389 (BeckRS 2010, 5377) für die Beteiligung des Personalrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement die gegenteilige Auffassung (vgl. Kort, in: Der Betrieb 2012, 688f.).
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   KG, 03.07.2009 - 9 U 63/09   

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https://dejure.org/2009,40126
KG, 03.07.2009 - 9 U 63/09 (https://dejure.org/2009,40126)
KG, Entscheidung vom 03.07.2009 - 9 U 63/09 (https://dejure.org/2009,40126)
KG, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 9 U 63/09 (https://dejure.org/2009,40126)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09

    Ablehnung eines Richters zur Erprobung wegen Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 9. Zivilsenats des Kammergerichts vom 3. Juli 2009 - 9 U 63/09 - wird zurückgewiesen.
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