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   KG, 26.11.1996 - 9 U 6892/95   

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https://dejure.org/1996,9228
KG, 26.11.1996 - 9 U 6892/95 (https://dejure.org/1996,9228)
KG, Entscheidung vom 26.11.1996 - 9 U 6892/95 (https://dejure.org/1996,9228)
KG, Entscheidung vom 26. November 1996 - 9 U 6892/95 (https://dejure.org/1996,9228)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Faktischer Geschäftsführer, Geschäftsführer, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, herrschendes Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB §§ 14, 266a

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1126
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Düsseldorf, 21.09.2004 - 8 (6) Sa 1152/04

    Haftung für nicht gedeckte Beiträge zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

    Das bedeutet, dass, wenn der Arbeitgeber - wie hier - eine juristische Person ist, die Strafandrohung des § 266 a StGB gegen ihr vertretungsberechtigtes Organ gerichtet ist, also dieses sich strafbar macht (so KG-Urteil vom 26.11.1996 - 9 U 68/95 - NJW-RR 1997, 1126 f).
  • OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 125/01

    Schadensersatzanspruch der GmbH gegen den Geschäftsführer ; Verletzung der

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  • KG, 02.10.2002 - 10 U 139/01

    Strafbarkeit des Geschäftsführers einer GmbH vor Eintragung; Haftung des

    Danach wird, über den Fall des fehlerhaften Bestellungsaktes ( § 14 Abs. 3 StGB ) hinaus, eine Verantwortlichkeit des die Geschäftsführung tatsächlich wahrnehmenden Hintermannes, der sich einen Geschäftsführer als "Strohmann" hält, neben dem formellen Geschäftsführer angenommen (BGH a.a.O.; kritisch Lutter/Hommelhoff a.a.O. wegen Bedenken gegen das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG , ebenso KG, NJW-RR 1997, 1126).
  • KG, 04.07.2001 - 29 U 9/01

    Ausgestaltung der Schadensersatzhaftung eines GmbH-Geschäftsführers wegen

    Eine analoge Anwendung dieser Bestimmung verbietet sich nach dem das Strafrecht beherrschenden Analogieverbot (mit gleichem Ergebnis für den faktischen Geschäftsführer einer GmbH KG, 9. Zs., NJW-RR 1997, 1126 [KG Berlin 26.11.1996 - 9 U 6892/95] ).
  • LG Braunschweig, 21.02.2001 - 5 O 5/00

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichtabführung von

    Wie das Kammergericht in seinem Urteil vom 26.11.1996 (vgl. NJW-RR 1997, 1126 f. [KG Berlin 26.11.1996 - 9 U 6892/95] ) ausgeführt hat, kann der Geschäftsführer einer herrschenden Gesellschaft auch dann nicht in die deliktische Verantwortung für die Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch eine Tochtergesellschaft in Anspruch genommen werden, wenn er tatsächlich Geschäftsführungsaufgaben für diese Gesellschaft wahrgenommen haben sollte, solange die hierzu berufenen Organe der Tochtergesellschaft noch im Amt waren und dies auch ausübten.
  • LG Berlin, 08.03.2012 - 57 S 278/11

    Haftung eines faktischen Geschäftsführers aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. den §§

    ist der Ansatz des AG, den es unter Hinweis auf die Entscheidung des KG v. 26.11.1996 vertreten hat, richtig, wonach der faktische Geschäftsführer einer GmbH mangels Bestellung kein vertretungsberechtigtes Organ der GmbH ist, und daher durch die Nichtabführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung auch nicht den Straftatbestand des § 266a StGB erfüllen kann, weshalb in einem solchen Fall auch eine Schadensersatzpflicht aufgrund einer Schutzgesetzverletzung i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB entfällt (vgl. KG, Urt. v. 26.11.1996 - 9 U 6892/95, zit. nach [...] m.w.N.).
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