Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05   

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https://dejure.org/2006,5667
OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05 (https://dejure.org/2006,5667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2006 - 9 U 7/05 (https://dejure.org/2006,5667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2006 - 9 U 7/05 (https://dejure.org/2006,5667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Tieraufsehers; Anforderungen an den Entlastungsbeweis zugunsten des Tierhüters; Tierhaltereigenschaft trotz der Übertragung der Aufsicht über das Tier; Haftung für die Tiergefahr eines Nutztiers; Beweis des ersten Anscheins bezüglich der Annahme einer ...

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 823; ; BGB § 833; ; BGB § 833 S. 2; ; BGB § 834; ; BGB § 834 S. 1; ; BGB § 834 S. 2; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 840 Abs. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; StVG § 7; ; StVG § 17

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall mit einem frei laufenden Pferd

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Pferde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung des Tierhalters und -hüters bei nächtlichem Verkehrsunfall mit einem freilaufenden Pferd

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 143
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 27 U 153/02
    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vortrags der Parteien sowie der vom Landgericht getroffenen Feststellungen, bei denen es mit Zustimmung der Parteien die in dem Verfahren 15 O 580/01 LG Münster / 27 U 153/02 OLG Hamm (Schadensersatzansprüche der Erstbeklagten gegen die Drittbeklagte) erfolgte Beweisaufnahme verwertet hat, Bezug genommen.

    Die Akten 34 Js 2061 StA Münster und 15 O 580/01 LG Münster = 27 U 153/02 OLG Hamm = IV ZR 85/05 BGH waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Sind mehrere nebeneinander, d.h. nicht aufgrund eines bewussten und gewollten Zusammenwirkens, für einen Schaden verantwortlich, besteht trotz der gegebenenfalls der Höhe nach unterschiedlichen Haftungsverpflichtungen zwischen einzelnen Schädigern eine Gesamtschuld gegenüber dem Geschädigten nach § 840 Abs. 1 BGB (BGH VersR 2006, 369; BGHZ 17, 214).

    Dies gilt auch, wenn sich die Haftung einzelner Schädiger nur aus Gefährdungshaftung ergibt (BGH VersR 2006, 369).

  • BGH, 13.05.1955 - I ZR 137/53

    Eisenbahnhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Sind mehrere nebeneinander, d.h. nicht aufgrund eines bewussten und gewollten Zusammenwirkens, für einen Schaden verantwortlich, besteht trotz der gegebenenfalls der Höhe nach unterschiedlichen Haftungsverpflichtungen zwischen einzelnen Schädigern eine Gesamtschuld gegenüber dem Geschädigten nach § 840 Abs. 1 BGB (BGH VersR 2006, 369; BGHZ 17, 214).
  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Selbst die dauerhafte Unterbringung der Pferde der Erstbeklagten bei dem Zweitbeklagten lässt die Haftung der Erstbeklagten für die Tiergefahr unberührt, da sie mit der Unterbringung bei dem Zweitbeklagten sich nicht auch der Verantwortung für die Tiere begeben hatte, sondern weiterhin für die Kosten der Tierhaltung aufkam, den allgemeinen Wert und Nutzen der Tiere für sich in Anspruch nahm und das Risiko des Verlustes trug (BGH NJW-RR 1988, 655).
  • BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69

    Haftung - Geschäftsherr - Anhänger

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Während bei einer Haftungseinheit ein einziger Verursachungsbeitrag vorliegt, für den mehrere Personen haften, werden bei der Rechtsfigur der Zurechnungseinheit unterschiedliche selbständige Verursachungsbeiträge mehrerer Personen wie eine einheitliche Verursachung behandelt, wenn durch die verschiedenen Beiträge eine Gefahrenlage geschaffen worden ist, die durch das durch das Hinzutreten des Schadensbeitrages eines weiteren Beteiligten zum Schaden geführt hat (BGH a.a.O.; BGH NJW 1971, 31).
  • BGH, 03.05.2005 - VI ZR 238/04

    Nutztiereigenschaft von Hunden auf einem Reiterhof

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Von einer Nutztiereigenschaft kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Gewinnerzielung im Vordergrund gestanden hat, das heißt die Einkünfte nicht nur gelegentlich bzw. nebenbei erzielt worden sind, sondern der Hauptzweck der Tierhaltung war (BGH NJW-RR 2005, 1183).
  • OLG Koblenz, 13.03.1997 - 5 U 655/96

    Nachbesserungsbefugnis nach Titulierung eines Kostenvorschusses nach § 633 III

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Damit erweist es sich wegen der Gefahr divergierender Entscheidungen als unzulässiges Teilurteil (vgl. OLG Hamm OLGR 1997, 212).
  • BGH, 25.04.2007 - IV ZR 85/05

    Umfang des Ausschlusses der Haftpflicht für Tierhalter in der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Die Akten 34 Js 2061 StA Münster und 15 O 580/01 LG Münster = 27 U 153/02 OLG Hamm = IV ZR 85/05 BGH waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.04.2006 - 9 U 7/05   

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https://dejure.org/2006,14140
OLG Köln, 04.04.2006 - 9 U 7/05 (https://dejure.org/2006,14140)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.04.2006 - 9 U 7/05 (https://dejure.org/2006,14140)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. April 2006 - 9 U 7/05 (https://dejure.org/2006,14140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen die Rechtsschutzversicherung auf Ausgleich einer Honorarrechnung der Anwälte; Gesetzliche Obliegenheit zur unverzüglichen Anzeige des Versicherungsfalls; Leistungsfreiheit wegen einer verspäteten Anzeige des Versicherungsfalls

  • Judicialis

    ARB 2000 § 4 Abs. 1 c; ; ARB 2000 § 4 Abs. 3 b; ; ARB 2000 § 5 Abs. 1 a; ; ARB 2000 § 17 Abs. 3; ; ARB 2000 § 18; ; ARB 2000 § 28 Abs. 2 c; ; ARB 2000 § 28 Abs. 3; ; VVG § ... 1; ; VVG § 49; ; VVG § 158n; ; VVG § 158n Satz 3; ; ARB 75 § 16 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Zum Einwand mangelnder Erfolgsaussichten nach Abschluss des Rechtsschutzfalls

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2006 - 9 U 7/05
    Es überläßt die Prüfung der Erfolgsaussicht anderen Beteiligten (vgl. hierzu für die Zeit vor Einführung des § 158n VVG das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.10.1985, IVa ZR 49/84, VersR 1986, 132).
  • OLG Hamm, 07.11.1979 - 20 U 143/79

    Gerichtsverfahren; Prozeß; Gutachterliches Verfahren; Erledigung; Mitteilung;

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2006 - 9 U 7/05
    Auch eine Auseinandersetzung mit den beiden Entscheidungen, auf die die Beklagte sich beruft, ist entbehrlich (Urteil des OLG Hamm vom 7.11.1979, VersR 1980, 671 und Urteil des LG Hamburg vom 9.10.1987, ZfS 1988, 249), denn beide Urteile stammen aus der Zeit vor Geltung des § 158n VVG und sind schon aus diesem Grund hier nicht einschlägig und nicht aussagekräftig.
  • AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10

    Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und

    Bei einer sog. Zurechnungseinheit werden unterschiedliche selbstständige Verursachungsbeiträge mehrerer Personen wie eine einheitliche Verursachung behandelt, wenn - wie vorliegend - durch die unterschiedlichen Beiträge eine Gefahrenlage geschaffen worden ist, die durch das Hinzutreten des Schadensbeitrages eines weiteren Beteiligten - wie vorliegend des Beklagten zu 3) - zum Eintritt eines Schadens führt (s. zum Ganzen OLG Hamm, Urt. v. 25.04.2006 - 9 U 7/05, RuS 2006, 374, juris Rn. 23 f.; s. ferner BGH, Urt. v. 13.12.2005 - VI ZR 68/04, NJW 2006, 896 ff.).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2008 - 7 W 21/08

    Rechtsschutzversicherung: Anspruch auf Deckungsschutz für sog. Kapazitätsklagen

    Im übrigen hätte die Antragsgegnerin den Antragsteller soweit sie schließlich die Erfolgsaussicht mangels Vorliegens eines Versicherungsfalles bzw. wegen Mutwilligkeit verneinte darauf hinweisen müssen, dass er diesem Einwand durch Einholung eines Stichentscheids (§ 18 ARB) begegnen könne (vgl. hierzu OLG Köln RuS 2006, 374).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2009 - 7 U 52/09

    Rechtsschutzversicherung: Entstehung der Unterrichtungspflicht

    Die Prüfung seiner Eintrittspflicht kann der Versicherer auch noch in einem fortgeschrittenen Stadium der Rechtsangelegenheit vornehmen; insbesondere ist die Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung auch noch möglich, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung bereits abgeschlossen ist; die Prüfung kann rückschauend erfolgen (ebenso OLG Köln RuS 2006, 374).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 114/08

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Klagen auf Hochschulzulassung

    45 Darüber hinaus kann die Beklagte sich vorliegend bereits deshalb nicht auf mangelnde Erfolgsaussicht bzw. Mutwilligkeit der eingeleiteten Verwaltungsstreitverfahren berufen, weil sie - als sie Deckungsschutz mit der Begründung, es liege kein Versicherungsfall vor und die beabsichtigte Rechtsverfolgung sei auch mutwillig - den Kläger nicht gemäß § 158 n VVG darauf hingewiesen hat, dass er diesem Einwand durch Einholung eines Stichentscheids (§ 17 ARB) begegnen kann (vgl. hierzu OLG Köln RuS 2006, 374).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2008 - L 9 U 7/05   

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https://dejure.org/2008,117725
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2008 - L 9 U 7/05 (https://dejure.org/2008,117725)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.04.2008 - L 9 U 7/05 (https://dejure.org/2008,117725)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. April 2008 - L 9 U 7/05 (https://dejure.org/2008,117725)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2008 - L 9 U 7/05
    Infolgedessen hat die Überprüfung der angefochtenen Bescheide der Berufungsbeklagten auf den Antrag des Berufungsklägers vom 01. März 1999 entgegen den Ausführungen des SG nicht nach § 48 SGB X zu erfolgen, weil der Bescheid über den Rentenentzug vom 13. Februar 1998 keine Dauerwirkung in diesem Sinne entfaltet hat (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 20. April 1993, Az.: 2 RU 52/92, SozR 3-1500, § 54 Nr. 18; Breithaupt 1993, 911 ff.).
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