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   OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 9 U 75/98   

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https://dejure.org/1998,4190
OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 9 U 75/98 (https://dejure.org/1998,4190)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.1998 - 9 U 75/98 (https://dejure.org/1998,4190)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 1998 - 9 U 75/98 (https://dejure.org/1998,4190)
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Trennwand zwischen den Wohnungen

§ 123 BGB, § 459 ff BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 434 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 446 BGB, Fehler nach Gefahrübergang, pVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • afs-rechtsanwaelte.de

    Keine Gewährleistung für Mängel die nach Gefahrenübergang entstanden sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 459 ff
    Haftung des Verkäufers für nach Gefahrübergang entstandene Mängel bei Grundstücksverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine Gewährleistung für Mängel die nach Gefahrenübergang entstanden sind

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 6 O 378/96
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 9 U 75/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 929
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.04.1991 - 9 U 226/90

    Wertminderung durch nachträglich bewillige Baulast

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 9 U 75/98
    (gegen Senat, NJW-RR 92, 87,88).«.

    Soweit der Senat früher (NJW-RR 1992, 87, 88; ihm folgend Palandt/Putzo, BGB , 57. Aufl., § 459, 6) unter Berufung auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (LM § 447 BGB Nr. 3 und NJW 1968, 1929 f.) und auf Soergel/Huber ( BGB 11., Aufl., § 446 Rdn. 35 und § 447 Rdn. 78) entschieden hat, materiell sei kein Grund ersichtlich, den Verkäufer (der nach Gefahrübergang eine Baulast bewilligt hatte) von der (Gewährleistungs-) Haftung für zwar erst nach Gefahrübergang entstandene, aber von ihm selbst schuldhaft herbeigeführte Mängel freizustellen, hält er hieran nicht fest.

    Die Verpflichtung des Verkäufers, die Sache so zu übergeben und zu übereignen, wie sie zur Zeit des Kaufabschlusses geschaffen war, setzt ohne weiteres seine Pflicht voraus, daß Kaufobjekt so zu behandeln, daß es erhalten und nicht verschlechtert wird (Senat NJW-RR 1992, 87, 88 m.N.).

  • BGH, 18.06.1968 - VI ZR 120/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 9 U 75/98
    Soweit der Senat früher (NJW-RR 1992, 87, 88; ihm folgend Palandt/Putzo, BGB , 57. Aufl., § 459, 6) unter Berufung auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (LM § 447 BGB Nr. 3 und NJW 1968, 1929 f.) und auf Soergel/Huber ( BGB 11., Aufl., § 446 Rdn. 35 und § 447 Rdn. 78) entschieden hat, materiell sei kein Grund ersichtlich, den Verkäufer (der nach Gefahrübergang eine Baulast bewilligt hatte) von der (Gewährleistungs-) Haftung für zwar erst nach Gefahrübergang entstandene, aber von ihm selbst schuldhaft herbeigeführte Mängel freizustellen, hält er hieran nicht fest.

    Der Gefahrübergang entlastet den Verkäufer beim Versendungskauf nur von solchen Gefahren, von denen die Ware auf dem Transport betroffen wird (BGH NJW 1968, 1929, 1930).

  • BGH, 24.10.1997 - V ZR 187/96

    Gewährleistung für Rechtsmängel eines Grundstücks bei Ausübung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 9 U 75/98
    Bei behebbarem Rechtsmangel allerdings kann der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur unter den Voraussetzungen der §§ 326, 325 Abs. 1 S. 2 BGB verlangen (BGH MDR 1998, 147, 148), die hier - wie dargelegt - nicht vorliegen.
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03

    Rechtsfolgen von Beschaffenheitsabweichungen beim Verkauf einer Eigentumswohnung

    aa) Verändert der Verkäufer zwischen Gefahrübergang und Übereignung eigenmächtig und schuldhaft die Kaufsache, haftet er grundsätzlich nicht nach Gewährleistungsrecht (§§ 459 ff. a.F.), sondern nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 929).
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