Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 31.10.2019

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.2018 - 9 U 77/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,54351
OLG Hamm, 16.11.2018 - 9 U 77/17 (https://dejure.org/2018,54351)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2018 - 9 U 77/17 (https://dejure.org/2018,54351)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2018 - 9 U 77/17 (https://dejure.org/2018,54351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,54351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tödlicher Unfall in der Reithalle - Stute schlägt aus und trifft mit dem Huf eine Reiterin, die ihr zu nahe kam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitverschulden bei Nichteinhaltung eines Sicherheitsabstandes gegenüber einem hinter dem Reiter stehendes Pferd

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 730
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Allein daraus, dass in den Entscheidungen, die sich auf einen Reiter beziehen, ausgeführt wird, dass dies jedem Reiter bekannt sei (OLG Hamm, Urteil vom 16. November 2018 - 9 U 77/17 -, juris), kann nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass es anderen Personen (Nicht-Reitern) nicht bekannt sei.
  • OLG Hamm, 04.01.2021 - 7 U 9/20

    Konkludenter Haftungsausschluss, Handeln auf eigene Gefahr, Mitverschulden,

    c) In Bezug auf den Umgang mit Pferden ist allgemein anerkannt, dass man sich nicht von hinten in "Schlagdistanz" eines (fremden) Pferdes begeben darf, auch wenn dies in der Praxis häufig vorkommen mag (vgl. OLG Hamm Urt. v. 16.11.2018 - 9 U 77/17, r+s 2019, 408 Rn. 48; Grüneberg in Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, § 254 Rn. 35) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - 9 U 77/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53269
OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - 9 U 77/17 (https://dejure.org/2019,53269)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.10.2019 - 9 U 77/17 (https://dejure.org/2019,53269)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Oktober 2019 - 9 U 77/17 (https://dejure.org/2019,53269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,53269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 100; VVG § 103; VVG § 106; StPO § 406 Abs. 3
    Bindungswirkung einer Verurteilung des VN im Adhäsionsverfahren für den Deckungsprozess gegen den Versicherer

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 100 VVG, § 103 VVG, § 106 S 1 VVG
    Kfz-Unfallhaftung: Bindungswirkung einer Verurteilung des Versicherungsnehmers im Adhäsionsverfahren für den Deckungsprozess gegen den Versicherer

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung einer Verurteilung des Versicherungsnehmers im Adhäsionsverfahren für den Deckungsprozess gegen den Versicherer

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2 ; StGB § 229
    Bindungswirkung einer Verurteilung in einem strafprozessualen Adhäsionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindungswirkung einer Entscheidung über Adhäsionsanträge für den Versicherer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 542
  • VersR 2020, 472
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - 9 U 77/17
    Dabei kann dahinstehen, ob man diese Wirkung der Regelung in § 106 VVG entnimmt (vgl. Prölss/Lücke, VVG, 30. Auflage 2018, § 100 VVG Rn. 59, § 106 VVG Rn. 5), oder ob man diese Bindungswirkung generell dem Leistungsversprechen des Haftpflichtversicherers im Wege der Auslegung entnimmt (vgl. BGH, NJW 1993, 68).

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (vgl. grundlegend BGH, VersR 1992, 1504).

    Vielmehr hätte die Beklagte selbst - wenn sie einen zivilrechtlichen Haftpflichtprozess für den Kläger geführt hätte - in der Wahrnehmung der Interessen des Versicherten alles in ihren Kräften Stehende tun müssen, um eine eventuelle Haftung des Klägers wegen einer vorsätzlichen Schädigung abzuwehren (vgl. BGH, NJW 1993, 68).

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 55/12

    Bindungswirkung der im Adhäsionsverfahren ergehenden Entscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - 9 U 77/17
    Insbesondere ergibt sich eine Einschränkung der Bindungswirkung nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2012 (NJW 2013, 1163).

    Der Senat weicht nicht von der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2012 (BGH, NJW 2013, 1163) ab (s. o.).

  • BGH, 20.01.2015 - VI ZR 27/14

    Klage auf weiteres Schmerzensgeld nach einem rechtskräftigen Urteil über einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - 9 U 77/17
    Das bedeutet, dass zum einen im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger die gleichen Rechtskraftwirkungen eintreten wie nach einem zivilrechtlichen Urteil (vgl. BGH, NJW 2015, 1252).
  • BGH, 24.01.2007 - IV ZR 208/03

    Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - 9 U 77/17
    b) Allerdings gilt diese Bindungswirkung nur für diejenigen Feststellungen aus dem Haftpflichtprozess - bzw. aus dem Adhäsionsverfahren -, für welche eine sogenannte Voraussetzungsidentität vorliegt (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 676; BGH, NJW-RR 2007, 827; Prölss/Lücke, a. a. O., § 100 VVG Rn. 60, 61).
  • BGH, 08.12.2010 - IV ZR 211/07

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Notars: Bindungswirkung des Urteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - 9 U 77/17
    Hingegen kann sich der Haftpflichtversicherer im Deckungsprozess nicht auf solche Ausschlusstatbestände berufen, die bei einer anderen Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers in Betracht kommen, auf welche jedoch die Entscheidung im Haftungsprozess nicht gestützt wurde (vgl. BGH, NJW 2011, 610, 611).
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02

    Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - 9 U 77/17
    b) Allerdings gilt diese Bindungswirkung nur für diejenigen Feststellungen aus dem Haftpflichtprozess - bzw. aus dem Adhäsionsverfahren -, für welche eine sogenannte Voraussetzungsidentität vorliegt (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 676; BGH, NJW-RR 2007, 827; Prölss/Lücke, a. a. O., § 100 VVG Rn. 60, 61).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht