Rechtsprechung
   OLG München, 29.10.2013 - 9 U 773/13 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,52258
OLG München, 29.10.2013 - 9 U 773/13 Bau (https://dejure.org/2013,52258)
OLG München, Entscheidung vom 29.10.2013 - 9 U 773/13 Bau (https://dejure.org/2013,52258)
OLG München, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 9 U 773/13 Bau (https://dejure.org/2013,52258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,52258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags hinsichtlich der Abnahme von Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags hinsichtlich der Abnahme von Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1 ; BGB § 640 Abs. 1 a.F.
    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags hinsichtlich der Abnahme von Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme!

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme! (IBR 2014, 595)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12

    Zulässigkeit einer Leistungsklage bei Rechtshängigkeit einer positiven

    Auszug aus OLG München, 29.10.2013 - 9 U 773/13
    Eine Identität der Streitgegenstände besteht zwischen einem Leistungs- und einem Feststellungsantrag nicht; vielmehr bleibt der auf den selben Leistungsgegenstand bezogene Feststellungsantrag hinter dem Leistungsantrag zurück (BGH BauR 2013, 1722), der mit der vorliegenden Berufung nicht mehr weiterverfolgt wird.
  • LG Köln, 29.04.2016 - 7 O 217/15
    Den einzigen, in dem notariellen Bauträgervertrag geregelten Hauptleistungsgegenstand stellt vielmehr die mangelfreie Verschaffung des dort bezeichneten Wohnungseigentums dar (vergleiche OLG München Urteil vom 29.10.2013, 9 U 773/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht