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OLG München, 29.10.2013 - 9 U 773/13 Bau |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags hinsichtlich der Abnahme von Gemeinschaftseigentum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags hinsichtlich der Abnahme von Gemeinschaftseigentum
- rechtsportal.de
ZPO § 256 Abs. 1 ; BGB § 640 Abs. 1 a.F.
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags hinsichtlich der Abnahme von Gemeinschaftseigentum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme!
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme! (IBR 2014, 595)
Verfahrensgang
- LG München I, 24.01.2013 - 5 O 1231/12
- OLG München, 29.10.2013 - 9 U 773/13 Ba
- BGH, 09.07.2014 - VII ZR 322/13
- BGH, 10.07.2014 - VII ZR 322/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12
Zulässigkeit einer Leistungsklage bei Rechtshängigkeit einer positiven …
Auszug aus OLG München, 29.10.2013 - 9 U 773/13
Eine Identität der Streitgegenstände besteht zwischen einem Leistungs- und einem Feststellungsantrag nicht; vielmehr bleibt der auf den selben Leistungsgegenstand bezogene Feststellungsantrag hinter dem Leistungsantrag zurück (BGH BauR 2013, 1722), der mit der vorliegenden Berufung nicht mehr weiterverfolgt wird.
- LG Köln, 29.04.2016 - 7 O 217/15 Den einzigen, in dem notariellen Bauträgervertrag geregelten Hauptleistungsgegenstand stellt vielmehr die mangelfreie Verschaffung des dort bezeichneten Wohnungseigentums dar (vergleiche OLG München Urteil vom 29.10.2013, 9 U 773/13).