Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.10.2015 - I-9 U 78/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,45469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Pflicht zur wahrheitsgemäßen Offenbarung von Vorschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13
Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"
Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2015 - 9 U 78/15
Der nach dem für die haftungsbegründende Kausalität anwendbaren Maßstab des § 286 ZPO (vgl. Senat, NZV 2014, 225 m.w.N.) erforderliche äußere Tatbestand der von der Klägerin behaupteten Rechtsgutverletzung war zwar erstinstanzlich zu keinem Zeitpunkt streitig. - KG, 17.07.2008 - 12 U 240/07
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: für eine Unfallmanipulation …
Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2015 - 9 U 78/15
Danach ist der von der Klägerin geltend gemachte Schadensersatzanspruch mangels eines feststellbaren konkreten Schadens - wie das Landgericht im Ergebnis zutreffend entschieden hat - ausgeschlossen (s.g. "So-Nicht-Unfall" bezogen auf den Schadensumfang - vgl. dazu KG, NZV 2009, 459f;… Kaufmann, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, 25. Kapitel Rdn. 249f; Lemcke, r + s 1993, 121ff, 122).